…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …
…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …
…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …
…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …
…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …
…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …
…184 Abs. 1 BAO sind die Bemessungsgrundlagen zu schätzen soweit die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann. Die Befugnis zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen (VwGH 13.9.2006, 2002713…
…Schätzungsbefugnis der Behörde begründen (vgl VwGH 15.9.1982, 81/13/0202; VwGH 28.1.2015, 2010/13/0012); vgl Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I3 § 163 BAO, Rz 1. Die Befugnis zur Schätzung allein beruht auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder…
…verwiesen, dass eine Befugnis (Verpflichtung) zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit beruhe, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln oder zu berechnen. Formelle Mängel von Büchern oder Aufzeichnungen würden nur dann zur Schätzung berechtigen, wenn sie derart schwerwiegend seien, dass das Ergebnis der Bücher bzw…
…Richtigkeit und Vollständigkeit aufgrund der Vorenthaltung sämtlicher Unterlagen und Informationen nicht möglich ist, wird dem Prüfer somit die Grundlage zur Überprüfung der Besteuerungsgrundlagen entzogen. Die Befugnis und Verpflichtung zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen. Schätzungsberechtigung…
…Schätzung allein beruht auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen (VwGH 20.11.2014, 2013/16/0085). Die Bestimmung des § 184 Abs. 3 BAO nennt einen Grund einer solchen Unmöglichkeit. Zu schätzen ist "jedenfalls", wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen…
…Grund(Tatbestands)Voraussetzung einer Teilnahme vom Inland aus objektiv nachvollziehbar zu prüfen und zu verifizieren. Zusammengefasst hätte das Finanzamt bei richtiger rechtlicher Beurteilung zu dem Ergebnis gelangen müssen, dass das Heranziehen des einzigen Indizes der Registrierungsadresse des Users nicht geeignet sei, die Bemessungsgrundlage für die…
…auch der Betriebsprüfung zur Verfügung stehen, aus denen jeder verkaufte Artikel mit Menge und Preis ersichtlich ist. Eine Berechnung der Besteuerungsgrundlage ist deshalb nicht unmöglich. Somit fehlt aber die grundlegende Voraussetzung einer Schätzungsbefugnis, nämlich die objektive Feststellung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen…
…geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen." Die Befugnis (und Verpflichtung) zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen (Stoll, BAO-Kommentar, 1912). Die Schätzungsberechtigung der Behörde ist daher nach § 184…
…solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die Bestimmungen über die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen beruhen allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung der Berechnung derselben (vgl. VwGH 16.12.1966, 1673/65)…
…zuverlässig ermitteln lassen (Schimetschek, Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, SWK 1995, A 282). Die Befugnis (und die Verpflichtung) zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen (Stoll, BAO-Kommentar, § 184, S 1912). Der Bw. hat keine laufenden Aufzeichnungen…
…dar, mit welcher der Abschluss bestimmter Glücksverträge besteuert werde. Für an den ertragsteuerlichen Einnahmenbegriff angelehnte Überlegungen bestehe daher kein Raum. Dass vom Anbieter zur Verfügung gestellte und vom Teilnehmer verwendete Boni bzw. Gutscheine als Einsätze anzusehen und bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen zu berücksichtigen seien…
…Voraussetzung für die Schätzung ist die objektive Unmöglichkeit der zuverlässigen Ermittlung oder Berechnung der Bemessungsgrundlagen. In dem Maße, in dem der Abgabepflichtige den ihm gesetzlich aufgetragenen Pflichten zur Aufzeichnung und zur Erklärung der Besteuerungsgrundlagen nicht nachkommt, hat die entsprechende komplementäre Tätigkeit der Behörde einzusetzen. Das…
…daher die angesetzten Sicherheitszuschläge als Strafzuschläge - wegen der Nichtaufbewahrung der Registrierkassenjournale - zu werten, für die nach § 184 BAO keine rechtliche Grundlage gegeben ist. Eine Kontrolle der materiellen Richtigkeit war aus den vorgelegten Aufzeichnungen und Belegen möglich. Die objektive Voraussetzung der Unmöglichkeit die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln…
…2002, 96/14/0111; 08.09.2009, 2009/17/0119-0122; 11.06.2021, Ro 2020/13/0005). Die Befugnis (Verpflichtung) zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln oder zu berechnen (Stoll, BAO, 1912; VwGH 28.02.1995…