…nicht geklärt werden. 3.) rechtliche Beurteilung: Besteht, wie im vorliegenden Fall, der Verdacht auf Vorliegen einer ungeklärten Vermögenserhöhung, hat das Finanzamt alle substantiierten Angaben des Abgabepflichtigen über die Herkunft des strittigen Vermögens zu überprüfen, auch wenn dies die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen nach sich zieht (VwGH…
…Bf. für die Jahre 2015 bis Mitte 2017 keine Registrierkassenjournale vorlegen konnte, Kalkulationsdifferenzen vorlagen und ungeklärte Einlagen getätigt wurden, weshalb die Außenprüfung (i.d.Folge Ap.) griffweise Zuschätzungen zum erklärten Umsatz und Gewinn (gegenständlich bedeutsam für die Jahre 2018 und 2019 i.H.v. bto…
…übersteigen und Geldquellen vorliegen, die verheimlicht werden, stellt diese Berechnung niemals dar. Besteht für den Prüfer warum auch immer der Verdacht auf Vorliegen einer ungeklärten Vermögenserhöhung, hat das Finanzamt alle meine substantiierten Angaben und Einwendungen auf deren Richtigkeit oder Berechtigung zu überprüfen, auch wenn dies…
…Einlagen der beiden Sparbücher festgestellt, weil dieser vom Bw. nicht aufgeklärt wurde. Besteht wie im gegenständlichen Fall der Verdacht auf Vorliegen einer ungeklärten Vermögenserhöhung, hat das Finanzamt alle substantiierten Angaben des Abgabepflichtigen über die Herkunft des strittigen Vermögens zu überprüfen, auch wenn dies die Notwendigkeit…
…Juni 2002, 1.1.2003, 1.7.2003 und 1. 10. 2003. Diese Kontoabfragen wurden bereits im Zuge der Betriebsprüfung dem Finanzamt vorgelegt und fanden Eingang in den Feststellungen über ungeklärte Vermögensflüsse (vgl. Pkte. 1.1.3.1., 2.2.4.6., 2.2.4…
…Schwiegereltern deponiert worden sei. Was die Qualifikation des Geldbetrages als ungeklärten Vermögenszuwachs, respektive die daraus resultierende Schätzung der Bemessungsgrundlagen der Umsatz- und Einkommensteuer anlangt, so ist seitens der Abgabenbehörde zweiter Instanz eingangs darauf zu verweisen, dass Vermögensentwicklungen, insbesondere Vermögenserhöhungen Rückschlüsse auf die Herkunft des Vermögens…
…übersteigen und Geldquellen vorliegen, die verheimlicht werden, stellt diese Berechnung niemals dar. Besteht für den Prüfer warum auch immer der Verdacht auf Vorliegen einer ungeklärten Vermögenserhöhung, hat das Finanzamt alle meine substantiierten Angaben und Einwendungen auf deren Richtigkeit oder Berechtigung zu überprüfen, auch wenn dies…
…im Wesentlichen damit, dass die Herkunft dieser Beträge mit der Zuwendung von Verwandten erklärt wurde. Besteht wie im gegenständlichen Fall der Verdacht auf Vorliegen einer ungeklärten Vermögenserhöhung, hat das Finanzamt alle substantiierten Angaben des Abgabepflichtigen über die Herkunft des strittigen Vermögens zu prüfen, auch wenn…
…Vermögenszuwachs als aufgeklärt oder lals unaufgeklärt geblieben anzusehen ist, ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachfrage. Vermögensentwicklungen, insbesondere Vermögenserhöhungen, lassen Rückschlüsse auf die Herkunft des Vermögens und damit auf Erträge als Ursachen der Vermögensvermehrung zu. Diese wird mittels einer sogenannten Vermögenszuwachsrechnung festgestellt…
…habe kein Schneeballsystem bestanden (so in der Einvernahme vom 19. April 2004). Nach ihrer Ansicht kann der vom Finanzamt als ungeklärt ermittelte Gesamtbetrag sehr wohl aufgeklärt werden, er stamme nämlich zum größten Teil aus privaten Darlehen, zum Teil resultiere er aus zu Unrecht zugerechneten Beträgen …
…gemäß § 184 BAO im Schätzungswege an Hand der ungeklärten Vermögenszugänge zum Ansatz gebracht. Tz 2 Spekulationsgewinn Siehe Beilage 2 Punkt 1 und 2 der Niederschrift über die Schlussbesprechung mit Bericht und Beilage 4 betreffend Bankunterlagen. Änderungen der Besteuerungsgrundlagen Umsatzsteuer | [000] Steuerbarer Umsatz |  …
…ob dem Bf. (restlich) EUR 200.000,00 ungeklärte Vermögenszuwächse zugeflossen sind und dieser Umstand sowohl in der Einkommensteuer, als auch in der Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist. Der Beschwerdeführer (im Folgenden "Bf.") brachte seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 am 29.03.2018 elektronisch mittels…
…begründet, noch die Höhe der Zurechnung. Da ein ungeklärter Vermögenszuwachs nur eine Differenzgröße aus dem in Österreich erzielten Umsatz und dem darauf entfallenden Wareneinkauf darstellen könne, gehe die Behörde offenbar davon aus, dass er bis dahin unversteuert gebliebene Umsätze im Ausmaß eines Großteiles seiner versteuerten…
…Ermittlungen sind nicht aktenkundig. Unter diesen Umständen wurde im Ergebnis - entgegen der Ansicht der Abgabenbehörde - durch das Prüfungsverfahren hinsichtlich dieser Verbindlichkeiten ein ungeklärter Vermögenszuwachs im Verfahrenszeitraum tatsächlich nicht festgestellt. Soweit die PE-Buchungen mit Zahlungsflüssen im PZR belegt wurden (TZ 18 - tw. 20 und 22…
…Grund erfolgten vom Beschwerdeführer Bareinzahlungen in die beiden Gesellschaften, die in der Folge wiederum unter dem Titel "Rückzahlungen Darlehen" an ihn überwiesen wurden. Die vom Beschwerdeführer bezogenen Darlehensrückzahlungen bilden daher einen ungeklärten Vermögenszuwachs. Diesbezüglich ist davon auszugehen, dass sich dieser Vermögenszuwachs aus nicht versteuerten Einnahmen…
…| 184.800,00 Steuerliche Auswirkungen | | ATS | Zeitraum | 2001 | Umsatzsteuer: | | (000) Steuerbarer Umsatz | 210.000,00 | (016) Kleinunternehmer | 210.000,00 Tz. 2 ungeklärter Vermögenszuwachs Aufgrund der Sachverhaltsermittung der Betriebsprüfung hat der Bw. am 27…
…und 3. Absatz) - die Betriebsprüfung bei der Zurechnung der geschätzten Beträge zur Einkunftsart "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" zunächst die Annahme vertreten hatte, der ungeklärte Vermögenszuwachs stamme hauptsächlich aus dem Betrieb von drei Bordellen in ***5*** und ***6***, hinsichtlich derer der Bf. als faktisch und tatsächlich für…
…gegenüber einer dritten Enkeltochter, unterstreichen dieses Bild. Unter den dargestellten Umständen war die Zurechnung des am 2. Mai 2001 im betrieblichen Rechenwerk der Bw verbuchten Leihgeldes bzw. Darlehensbetrages als ungeklärter Vermögenszufluss gerechtfertigt, zumal der zugerechnete Betrag, selbst unter Berücksichtigung eines Bargeldanfangsbestandes, jenen Wert nicht erreicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.., Wien, vertreten durch Heinz Neuböck Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H., Steuerberatungsgesellschaft, 1010 Wien, Bauernmarkt 24, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 23 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2000 bis 2002 sowie Umsatzsteuer und Haftung für…
…Aspekte, wie ausgeführt, von ihm sehr wohl anders betrachtet. Die abweisend ergangene Berufungsvorentscheidung wurde im Wesentlichen wie folgt begründet: 1.) Zum ungeklärten Vermögenszuwachs: Schon im zivilgerichtlichen Verfahren (Zl. 7 C Zl/90) sei von der Gattin des Bw ausdrücklich eine handschriftliche Aufstellung erwähnt worden, die…