Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungsführerin, vertreten durch Rätikon Treuhand GmbH gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Erbschaftsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Erbschaftsteuer wird mit € 1.819,90 festgesetzt. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache XGmbH als Rechtsnachfolger der Bf., Adr1, vertreten durch SteuerberaterX, Adr2, über die Beschwerde vom 19. Dezember 2012 gegen den Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2008 des Finanzamtes Wien 1/23 vom 15. März 2012…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerde der X-GmbH, vertreten durch die Treuhand - Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuer- beratungsgesellschaft, Kleßheimer Allee 47, 5020 Salzburg, vom 18.08.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21.06.2016 betreffend Haftung…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Edith Egger, Rechtsanwältin, 6020 Innsbruck, Gänsbacherstraße 6, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 4. November 2004 gegen den Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., damals vertreten durch Wolfgang Alber, Steuerberater, 1070 Wien, Kärntner Straße 13-15, vom 31. Oktober 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk vom 11. September 2000 betreffend Festsetzung von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch RA Mag. Jürgen Payer, Neuer Markt 1, 1010 Wien , gegen den Bescheid des Finanzamt Linz vom 27.01.2014, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
…1 ABGB auszugehen, so treten die in § 23 Abs.1 BAO geregelten abgabenrechtlichen Konsequenzen der abgaberechtlichen Unbeachtlichkeit dieser Rechtsvorgänge ein. Umsatzsteuerlich entsteht beim Veräußerer keine Umsatzsteuerpflicht infolge Leistung und beim Erwerber entsteht nicht das Recht auf Vorsteuerabzug. Einkommensteuerlich liegen keine (Betriebs)Einnahmen und keine Anschaffungsvorgänge…
…als laufender Kassaausgang erfüllt nicht das Merkmal der Publizität | VwGH 22.9.1999, 97/15/0005 | Notariatszwanggesetz (siehe Rz 1134) Verstösse führen nicht zur Unbeachtlichkeit des Rechtsgeschäfts | VwGH 25.10.1994, 94/14/0067 | Notwendigkeit einer Leistungserbringung bewirkt für sich gesehen…
…von Liebhaberei bei Körperschaften bejaht (VwGH 20.10.2009, 2007/13/0029 und VwGH 28.4.2009, 2006/13/0140). Für den Bereich der Körperschaftsteuer ergibt sich die steuerliche Unbeachtlichkeit von Liebhabereiverlusten aus dem Verweis des § 7 Abs. 2 KStG 1988 auf die Einkünftedefinition des …
…war | VwGH 25.6.1997, 94/15/0118 | Ehegattenvereinbarungen (siehe Rz 1134, 1147 und 1224) | Verstösse gegen das Notariatszwanggesetz führen nicht zur Unbeachtlichkeit des Rechtsgeschäfts | VwGH 25.10.1994, 94/14/0067 | Gütergemeinschaft bewirkt nicht, dass Einkünfte von vornherein beiden…
…jene Teilbeträge, die auf Vorbereitungsarbeiten in Italien entfallen, von der österreichischen Besteuerung freizustellen wären. Diese Auffassung über die steuerliche Unbeachtlichkeit einer solchen Vorgangsweise wird auch von anderen Staaten geteilt (siehe z.B. letzter Satz des Schlussprotokolls zu Art. 17 DBA-USA und Z. 5 des…
…übermitteln haben. Damit werden insbesondere die allgemeinen Vorschriften, sowie die Vorschriften betreffend die Sorgfaltspflichten, die Zurechnung und die Unbeachtlichkeit von Anbringen übernommen. Dem Zweck und Volumen der Datenübermittlung und dem Teilnehmerkreis entsprechend soll die Datenübermittlung nicht online, sondern ausschließlich im Weg der Datenstromübermittlung bzw. im…
…übermitteln haben. Damit werden insbesondere die allgemeinen Vorschriften, sowie die Vorschriften betreffend die Sorgfaltspflichten, die Zurechnung und die Unbeachtlichkeit von Anbringen übernommen. Dem Zweck und Volumen der Datenübermittlung und dem Teilnehmerkreis entsprechend soll die Datenübermittlung nicht online, sondern ausschließlich im Weg der Datenstromübermittlung bzw. im…
…in Höhe der Zinsersparnis. Nutzungseinlagen sind grundsätzlich auf beiden Seiten steuerneutral. Die steuerliche Unbeachtlichkeit von Nutzungseinlagen (siehe KStR 2001 Rz 679) deckt allerdings den steuerlich nicht zu erfassenden Nutzungsvorteil (= Früchteebene, Zinsen) ab. Einer grundsätzlichen Abzinsung des handelsrechtlichen Darlehens ist zu folgen, Allerdings betrifft die…
…188 BAO für die Jahre 2006 bis 2009 betreffend die W OG an die Gesellschafter dieser OG zu erlassen. Begründend führte der Bf, nach Verweis auf das vom Bundesfinanzgericht unter der GZ RV/6100253/2020 geführte Verfahren und dessen Unbeachtlichkeit für den gegenständlichen Antrag, aus…
…ist in Höhe des gemeinen Wertes dieser Wirtschaftsgüter eine Tilgung der Verbindlichkeiten nicht zumutbar. Zur Behandlung von Zinszahlungen siehe Rz 1435 ff. Rz 6896: Grundsätzlich bleibt die steuerliche Unbeachtlichkeit von nichtsteuerbaren bzw. steuerfreien Einnahmen sowie den damit zusammenhängenden Ausgaben auch bei Vorgängen nach Beendigung der…
…dass dieser Erwerb rückwirkend per 1. Jänner 2000 erfolgt sein soll, dann wird dieser Rückwirkung nach der im Abgabenrecht allgemein geltenden Unbeachtlichkeit rückwirkender Gestaltungen keine steuerliche Relevanz zukommen. Mithin werden nur jene aliquoten Verluste Berücksichtigung finden können, die im Jahr nach dem Anteilserwerb angefallen sind…
…Art. 7 OECD-MA). Für die steuerliche Berücksichtigung von Zinsertrag und Zinsaufwand aus Kreditgeschäften zwischen dem deutschen Stammhaus und der inländischen Zweigniederlassung gilt nicht die sonst für die interne Zinsenverrechnung vorgesehene steuerliche Unbeachtlichkeit, sondern der Fremdverhaltensgrundsatz (Z 19 des OECD-Kommentars 1994 zu Art. 7…
…habe im Ermessen zu unterbleiben. 5. Im Vorlagebericht vom 25.02.2025 wurde nunmehr auf die Unbeachtlichkeit von Anbringen per E-Mail im Geltungsbereich der BAO verwiesen und folglich die Zurückweisung der Beschwerde gegen den Haftungsbescheid vom 28.11.2022 beantragt. II. Rechtliche Erwägungen 1…
…von unverzinslichen Darlehen im Konzern. Entgegen der ansonsten vom BMF vertretenen Unbeachtlichkeit von Nutzungseinlagen wurde in diesem Fall der 'einheitliche wirtschaftliche Vorgang' einer unverzinslichen Darlehenshingabe in einen steuerlichen Einlagevorgang im Ausmaß der Unverzinslichkeit und in eine marktübliche Darlehenshingabe 'künstlich' aufgeteilt, um die steuerliche Abzugsfähigkeit der…