…auf die bestimmte Dauer von 5 (fünf) Jahren abgeschlossen. Der Bestandnehmer hat das Recht, das Bestandverhältnis zu den Bedingungen dieses Bestandvertrages viermal um jeweils 5 (fünf) Jahre zu verlängern (Optionsrecht). Das Optionsrecht gilt jeweils als ausgeübt, wenn der Bestandnehmer dem Bestandgeber nicht spätestens 12 (zwölf…
…Vertrag vereinbarte Umsatzsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe verrechnet. Sämtliche, in diesem Vertrag angegebenen Beträge verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. 18. Auflösende Bedingung Falls es der Bestandgeber, aus welchen Gründen auch immer, zB Nichterteilung der rechtskräftigen bau- und/oder gewerberechtlichen Genehmigung, bau- oder gewerberechtlichen Auflagen…
…2 UStG 1994, als auch der Entfall des Befristungsabschlages für den Fall, dass das Mietverhältnis in ein solches auf unbestimmte Dauer übergehe, iSd § 26 GebG unbeachtliche Bedingungen darstellten. 5. Im Vorlageantrag vom 5. August 2021 wurde, nach Verweis auf die Beschwerde vom 25. Mai 2021…
…dass der Verein in eine höhere Liga aufsteigt, so liegt eine nach § 26 unbeachtliche Bedingung vor. Die Gebühr wird von der Höhe der bedingten Leistung bemessen. Beispiel 2: Der Pachtzins für den Salzburgring beträgt EUR 1 im Jahr, sofern auf ihm ein Weitmeisterschaftslauf abgehalten wird…
…GebG, unbeachtliche Bedingung für die Bemessung der Gebühr zu werten ist. In § 26 GebG wird für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage einer Rechtsgebühr, im Hinblick auf die Bewertung von bedingten Leistungen und Lasten, die Unbeachtlichkeit einer Bedingung bestimmt. Der VwGH hat bereits im Erkenntnis vom 20…
…Mietvertrag enthaltene Verlängerungsoption als eine für die Bemessung der Gebühr unbeachtliche Bedingung zu werten ist. Für die Bewertung von Leistungen und Lasten, somit für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage einer Rechtsgebühr, wird in § 26 GebG die Unbeachtlichkeit einer Bedingung bestimmt. Der VwGH hat bereits im Erkenntnis…
…iSd. § 26 GebG unbeachtliche Bedingung zu werten ist. Für die Bewertung von Leistungen und Lasten, somit für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage einer Rechtsgebühr, wird in § 26 GebG die Unbeachtlichkeit einer Bedingung bestimmt. Der VwGH hat bereits im Erkenntnis vom 20. April 1967,37/67 betont…
…als eine, für die Bemessung der Gebühr unbeachtliche Bedingung zu werten ist. Für die Bewertung von Leistungen und Lasten, somit für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage einer Rechtsgebühr, wird in § 26 GebG die Unbeachtlichkeit einer Bedingung bestimmt. Der VwGH hat bereits im Erkenntnis vom 20. April…
…zusätzlichen Raumes, durch einseitige Willenserklärung eines Vertragsteiles, als für die Ermittlung der Rechtsgebühr unbeachtliche Bedingung anzusehen. Im gegenständlichen Fall war daher bei der Bemessung der Gebühr die in Rede stehende Option als aufschiebende Bedingung iSd.§ 26 GebG zu behandeln und der Betrag idHv. € 12…
…dass eine Ausgleichszahlung zu leisten gewesen sei, zustehen würde. Dabei handle es sich um eine gebührenrechtlich unbeachtliche Bedingung, und da hier ein Wert zum Bewertungsstichtag vorgelegen sei, sei davon die Gebühr vorgeschrieben worden. Der herangezogene 18-fache Jahreswert der Berechnung der Bemessungsgrunde ergebe sich wohl…
…§ 17 Abs.4, 28 GebG 1957- als für die Gebührenbemessung unbeachtliche Bedingung anzusehen. Für die Berechnung der Gebühr gemäß § 33 TP 5 Abs.1 Z 1 GebG 1957 sei somit die vertragliche vereinbarte Dauer sowie die Dauer der Verlängerungsmöglichkeit heranzuziehen gewesen. Der Bf stellte daraufhin…
…Abs. 4 GebG eine gebührenrechtlich unbeachtliche Bedingung enthalte. Der Darlehensnehmer könne nämlich den noch nicht in Anspruch genommenen Restbetrag von maximal € 1.350.000,00 jederzeit beantragen und die Zuzählung erfolge sodann vorbehaltlich der Genehmigung durch den Darlehensgeber zu den Bedingungen des ursprünglichen Vertrages…
…Kosten zu ersetzen, die für diesen aufgrund der Bestimmungen des Baurechtsvertrages anfallen oder angefallen sind, sind - nach Maßgabe des § 26 GebG- als gebührenrechtlich unbeachtliche Bedingungen zu werten. Von der Vertragspartnerin der Bf. wurden am 30.05 2011, der belangten Behörde folgende Beträge, als monatliche Leasingraten…
…eine Kündigungsmöglichkeit nach dem ersten Jahr und nach dem zweiten Jahr vorgesehen. Nach Einschätzung der Bf liege, unter Berücksichtigung der unten noch dargestellten Umstände und Überlegungen im Sinne einer Gesamtbetrachtung keine unbeachtliche (einmalige) Bedingung mehr vor, sondern sei eine solche Situation als schrankenloses Kündigungsrecht anzusehen…
…nur in diesem Fall dem NG die Möglichkeit eingeräumt werden, diese gesetzliche (im Sinn von ,,gesetzlich verpflichtende”) Umsatzsteuer auf uns als Nutzungsberechtigte zu überwälzen. Bei einer derartigen vertraglichen Regelung handelt es sich allerding nicht um eine gebührenrechtlich unbeachtliche aufschiebende Bedingung, sondern um eine ,,ungewisse” Leistung…
…nur in diesem Fall dem NG die Möglichkeit eingeräumt werden, diese gesetzliche (im Sinn von ,,gesetzlich verpflichtende”) Umsatzsteuer auf uns als Nutzungsberechtigte zu überwälzen. Bei einer derartigen vertraglichen Regelung handelt es sich allerding nicht um eine gebührenrechtlich unbeachtliche aufschiebende Bedingung, sondern um eine ,,ungewisse” Leistung…
…nur in diesem Fall dem NG die Möglichkeit eingeräumt werden, diese gesetzliche (im Sinn von ,,gesetzlich verpflichtende”) Umsatzsteuer auf uns als Nutzungsberechtigte zu überwälzen. Bei einer derartigen vertraglichen Regelung handelt es sich allerding nicht um eine gebührenrechtlich unbeachtliche aufschiebende Bedingung, sondern um eine ,,ungewisse” Leistung…
…die Ehegattin. Strittig ist, ob diese Verpachtung steuerlich als solche anzuerkennen ist (so die Ansicht des Bf.) oder als unentgeltliche Nutzungsüberlassung (an die Ehegattin) steuerlich unbeachtlich ist (Ansicht des Finanzamtes). (2) In den Jahren 2016 und 2017 fand beim Bf. eine die Jahre 2010 bis…
…der Bf. seine Ehegattin als Pächterin ausgewählt hat. Dessen ungeachtet wäre aber auch die Verpachtung an seine Ehefrau zu fremdüblichen Bedingungen möglich bzw. für Zwecke der steuerlichen Anerkennung eben sogar zwingend geboten gewesen. Da sohin schon aus den dargelegten Gründen die Verpachtung des Bf. steuerlich…
… 17 Abs. 4 GebG 1957 ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Nach § 17 Abs. 5 GebG heben weder die Vernichtung der Urkunde noch die Aufhebung des…