…die Behörde des ersuchten Staates entzogen, weil diese Behörde an die in der Rückstandsanzeige enthaltene Entscheidung über die bestehende Vollstreckbarkeit und Unanfechtbarkeit im Verein mit der beigefügten Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates, in der die Unanfechtbarkeit bestätigt wird, gebunden ist (VwGH 31.10…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen vom 12. Mai 2003 der Bw., vertreten durch Mag. Rudolf Vouk, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 5. Mai 2003 betreffend die Abweisung des Antrages auf Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2002 (landwirtschaftlicher Betrieb vlg. "K.", KG…
mündlichen Auskünfte an die Bw., die Übermittlung von Kopien der Bodenschätzungskarte am 25. September 2002, zahlreiche Vorhalteverfahren und in Bescheiden erfolgte Begründungen (vgl. Zurückweisungsbescheid vom 20. Dezember 2001, Bescheid betreffend Abweisung des Antrages auf Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2001 vom 10. Juli 2002, Bescheid betreffend…
6º aufweisen, ist bei beiden Betrieben insoweit kein Abschlag vorzunehmen (gewesen). Größe (Anzahl) der TrennstückeFür eine landwirtschaftliche Nutzfläche im Ausmaß von 2 ha ist als Mindestgröße eines Trennstückes 0,5 ha vorgesehen. Beim Betrieb der Bw. wirkt sich diese Position nicht aus. Beim Vergleichsbetrieb mit…
…Vollstreckungsamtshilfegesetz ist dies das Finanzamt (Zollamt). Rz 1337: Die ersuchte Behörde (Finanzamt) ist an die in der (ausländischen) Rückstandsanzeige enthaltene Entscheidung über die bestehende Vollstreckbarkeit und Unanfechtbarkeit im Verein mit der beigefügten Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates, in der die Unanfechtbarkeit bestätigt wird…
…des um die Rechtshilfe bei der Vollstreckung ersuchten Staates entzogen sind, weil diese Behörden an die Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates, in der die Unanfechtbarkeit und Vollstreckbarkeit bestätigt wird, gebunden sind (VwGH 25.5.1997, 96/14/0129). Ist auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen…
…von Verfügungen, die unanfechtbar und vollstreckbar sind, ist eine Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates beizufügen, in der die Unanfechtbarkeit bestätigt wird. Vorbehaltlich des Art. 13 ist die Zuständigkeit dieser Behörde durch die jeweils zuständige Oberfinanzdirektion oder Finanzlandesdirektion des ersuchenden Staates zu bescheinigen. Als…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des RA als Masseverwalter im Konkurs der A-GmbH., AdresseRA, vom 9. Jänner 2007 gegen Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerbescheid 1996 vom 6. Dezember 2006, Umsatzsteuerbescheid 1997 vom 14. Dezember 2006, Körperschaftsteuerbescheid 1997 vom 11. Dezember 2006, Körperschaftsteuerbescheid 1998…
…11 des zitierten Vertrages nur bei Erfüllung der darin vorgesehenen Rechtsvoraussetzungen, insbesondere der Unanfechtbarkeit der Abgabenforderung, in Betracht kommt. Ebenso wurde im Rahmen einer Verständigungsvereinbarung mit dem deutschen Bundesfinanzministerium von deutscher Seite bestätigt, dass deutsche Finanzbehörden auf der Grundlage dieses Vertrages in deutschen Konkursverfahren zugunsten…
…und 19.2.1997, 96/21/0124, ZfVB 1998/4/1297). Der Wiedereinsetzungsantrag setzt nicht die Rechtskraft des Zurückweisungsbescheides bzw seine Unanfechtbarkeit vor Höchstgerichten voraus (vgl VwGH 21.7.1993, 93/13/0092). Wie der oben zitierten Rechtsprechung zu entnehmen ist, ist eine Fristversäumnis als…
…von Verfügungen, die unanfechtbar und vollstreckbar sind, ist eine Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates beizufügen ,in der die Unanfechtbarkeit bestätigt wird. Vorbehaltlich des Artikels 13 ist die Zuständigkeit dieser Behörde durch die jeweils zuständige Oberfinanzdirektion oder Finanzlandesdirektion des ersuchenden Staates zu bescheinigen. Als…
…Dem Ersuchen um Vollstreckung (Absatz 1) ist eine Ausfertigung des Exekutionstitels/Vollstreckungstitels oder des zu vollstreckenden Bescheides beizulegen, auf dem die Rechtskraft/Unanfechtbarkeit von der ersuchenden Behörde zu bestätigen ist. Solche Bescheide stehen hinsichtlich der Vollstreckung Bescheiden von Behörden des ersuchten Staates gleich. (5) Über…
…des um Rechtshilfe bei der Vollstreckung ersuchten Staates entzogen, da dessen Behörden an die Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates, in der die Unanfechtbarkeit und Vollstreckbarkeit bestätigt werde, gebunden sei. Dagegen wurde mit Schriftsatz vom 18. Februar 2017 unter Aufrechterhaltung des bisherigen Vorbringens der…
…unsachlich und damit eine gröbliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Rechtes auf ein faires Verfahren (sowohl Art. 6 EMRK, wie auch nach der GRC – die Bf. sei ungarische Staatsangehörige) verwirkliche die Unanfechtbarkeit des Verfügungsverbotes nach § 77 Abs. 1 Z 1 AbgEO. Warum darüber neben bzw…
…56 Abs. 2 FinStrG iVm § 108 Bundesabgabenordnung (BAO)] in formelle Rechtskraft (Unanfechtbarkeit der Entscheidung). In der Zeitspanne vom 19.5.2010 bis zum 18.10.2011 wurde, nach entsprechenden, jeweils an den nach den Feststellungen der Finanzstrafbehörde über keine hinreichenden Mittel zur (termingerechten) Entrichtung der…
…wenn ein Rechtsmittel nicht eingebracht wird, mit ungenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist formelle Rechtskraft ein. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Aus ihr leitet sich die materielle Rechtskraft ab, diese besteht in der Bindung der Behörde…
…1.1991, 90/13/0043) und ist mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht…
…warum in der Bestätigung vom 19.7.2011 die Bestandskraft und nicht die Unanfechtbarkeit des Abgabenrückstandes bestätigt worden sei. Das Finanzamt Stuttgart teilte dazu am 13.6.2012 folgendes mit: Das Vollstreckungsersuchen vom 19.07.2011 wurde für rückständige Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis…
…90/13/0043) und ist mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus) steht der Erlassung…
…anzuerkennen und für vollstreckbar zu erklären gehabt. Dem Finanzamt sei eine Überprüfung und Beurteilung des Berufungsvorbringens verwehrt, weil es an die in der Rückstandsanzeige enthaltene Entscheidung über die Vollstreckbarkeit und Unanfechtbarkeit gebunden sei. Mit Eingabe vom 19. 1. 2001 wurde ohne weiteres Sachvorbringen ein Antrag…