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104 902 Treffer480 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…die Behörde des ersuchten Staates entzogen, weil diese Behörde an die in der Rückstandsanzeige enthaltene Entscheidung über die bestehende Vollstreckbarkeit und Unanfechtbarkeit im Verein mit der beigefügten Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates, in der die Unanfechtbarkeit bestätigt wird, gebunden ist (VwGH 31.10…

UFSK RV/0161-K/03Nachschätzung nach § 3 BoschG 1970 in Verbindung mit einem Antrag auf Wertfortschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2004Teil 1/3

  BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen vom 12. Mai 2003 der Bw., vertreten durch Mag. Rudolf Vouk, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 5. Mai 2003 betreffend die Abweisung des Antrages auf Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2002 (landwirtschaftlicher Betrieb vlg. "K.", KG…

UFSK RV/0161-K/03Nachschätzung nach § 3 BoschG 1970 in Verbindung mit einem Antrag auf Wertfortschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2004Teil 2/3

mündlichen Auskünfte an die Bw., die Übermittlung von Kopien der Bodenschätzungskarte am 25. September 2002, zahlreiche Vorhalteverfahren und in Bescheiden erfolgte Begründungen (vgl. Zurückweisungsbescheid vom 20. Dezember 2001, Bescheid betreffend Abweisung des Antrages auf Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2001 vom 10. Juli 2002, Bescheid betreffend…

UFSK RV/0161-K/03Nachschätzung nach § 3 BoschG 1970 in Verbindung mit einem Antrag auf Wertfortschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2004Teil 3/3

6º aufweisen, ist bei beiden Betrieben insoweit kein Abschlag vorzunehmen (gewesen). Größe (Anzahl) der TrennstückeFür eine landwirtschaftliche Nutzfläche im Ausmaß von 2 ha ist als Mindestgröße eines Trennstückes 0,5 ha vorgesehen. Beim Betrieb der Bw. wirkt sich diese Position nicht aus. Beim Vergleichsbetrieb mit…

RAE Rz 1330–133713. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Vollstreckungsamtshilfegesetz ist dies das Finanzamt (Zollamt). Rz 1337: Die ersuchte Behörde (Finanzamt) ist an die in der (ausländischen) Rückstandsanzeige enthaltene Entscheidung über die bestehende Vollstreckbarkeit und Unanfechtbarkeit im Verein mit der beigefügten Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates, in der die Unanfechtbarkeit bestätigt wird…

UFSW RV/3091-W/09Pfändungsgebühren abgeleitet vom Pfändungsbescheid, der an EG-Beitreibungsrichtlinie gebunden ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.11.2009

…des um die Rechtshilfe bei der Vollstreckung ersuchten Staates entzogen sind, weil diese Behörden an die Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates, in der die Unanfechtbarkeit und Vollstreckbarkeit bestätigt wird, gebunden sind (VwGH 25.5.1997, 96/14/0129). Ist auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen…

UFSI RV/0523-I/08Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2009

…von Verfügungen, die unanfechtbar und vollstreckbar sind, ist eine Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates beizufügen, in der die Unanfechtbarkeit bestätigt wird. Vorbehaltlich des Art. 13 ist die Zuständigkeit dieser Behörde durch die jeweils zuständige Oberfinanzdirektion oder Finanzlandesdirektion des ersuchenden Staates zu bescheinigen. Als…

UFSW RV/1158-W/07Bescheidausfertigungen, die von EDV ausgedruckt, dann vom Finanzamt verändert, aber nicht unterschrieben werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.09.2009

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des RA als Masseverwalter im Konkurs der A-GmbH., AdresseRA, vom 9. Jänner 2007 gegen Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerbescheid 1996 vom 6. Dezember 2006, Umsatzsteuerbescheid 1997 vom 14. Dezember 2006, Körperschaftsteuerbescheid 1997 vom 11. Dezember 2006, Körperschaftsteuerbescheid 1998…

04 1483/192-IV/4/94Österreichisch-deutscher Amtshilfevertrag, BGBl. Nr. 249/1955; Forderungsanmeldungen im Konkursverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1483/192-IV/4/9414.06.1994

…11 des zitierten Vertrages nur bei Erfüllung der darin vorgesehenen Rechtsvoraussetzungen, insbesondere der Unanfechtbarkeit der Abgabenforderung, in Betracht kommt. Ebenso wurde im Rahmen einer Verständigungsvereinbarung mit dem deutschen Bundesfinanzministerium von deutscher Seite bestätigt, dass deutsche Finanzbehörden auf der Grundlage dieses Vertrages in deutschen Konkursverfahren zugunsten…

BFG RV/7102640/2022Vorlageantrag verspätet - Zurückweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss23.12.2022

…und 19.2.1997, 96/21/0124, ZfVB 1998/4/1297). Der Wiedereinsetzungsantrag setzt nicht die Rechtskraft des Zurückweisungsbescheides bzw seine Unanfechtbarkeit vor Höchstgerichten voraus (vgl VwGH 21.7.1993, 93/13/0092). Wie der oben zitierten Rechtsprechung zu entnehmen ist, ist eine Fristversäumnis als…

BFG RV/6100294/2018Vollstreckung von rückständigen Abgaben im Rechtshilfeverkehr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2021

…von Verfügungen, die unanfechtbar und vollstreckbar sind, ist eine Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates beizufügen ,in der die Unanfechtbarkeit bestätigt wird. Vorbehaltlich des Artikels 13 ist die Zuständigkeit dieser Behörde durch die jeweils zuständige Oberfinanzdirektion oder Finanzlandesdirektion des ersuchenden Staates zu bescheinigen. Als…

BFG RV/7501464/2016Parkometer, Vollstreckungshilfeersuchen, Einwendungen gegen Titelbescheid unbeachtlich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.06.2017

…Dem Ersuchen um Vollstreckung (Absatz 1) ist eine Ausfertigung des Exekutionstitels/Vollstreckungstitels oder des zu vollstreckenden Bescheides beizulegen, auf dem die Rechtskraft/Unanfechtbarkeit von der ersuchenden Behörde zu bestätigen ist. Solche Bescheide stehen hinsichtlich der Vollstreckung Bescheiden von Behörden des ersuchten Staates gleich. (5) Über…

BFG RV/3100218/2017Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund eines Beitreibungsersuchens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.04.2017

…des um Rechtshilfe bei der Vollstreckung ersuchten Staates entzogen, da dessen Behörden an die Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates, in der die Unanfechtbarkeit und Vollstreckbarkeit bestätigt werde, gebunden sei. Dagegen wurde mit Schriftsatz vom 18. Februar 2017 unter Aufrechterhaltung des bisherigen Vorbringens der…

BFG RV/7106505/2016Verfügungsverbot nicht anfechtbar, Antrag auf aufschiebende Wirkung gemäß §22 Abs.1 VwGVG und Antrag auf Ersatz der Verfahrenskosten nicht zulässig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.01.2017

…unsachlich und damit eine gröbliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Rechtes auf ein faires Verfahren (sowohl Art. 6 EMRK, wie auch nach der GRC – die Bf. sei ungarische Staatsangehörige) verwirkliche die Unanfechtbarkeit des Verfügungsverbotes nach § 77 Abs. 1 Z 1 AbgEO. Warum darüber neben bzw…

BFG RV/5300040/2013Strafaufschub wegen gutachterlich nicht bestätigter Krankheit des Bestraften
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.09.2015

…56 Abs. 2 FinStrG iVm § 108 Bundesabgabenordnung (BAO)] in formelle Rechtskraft (Unanfechtbarkeit der Entscheidung). In der Zeitspanne vom 19.5.2010 bis zum 18.10.2011 wurde, nach entsprechenden, jeweils an den nach den Feststellungen der Finanzstrafbehörde über keine hinreichenden Mittel zur (termingerechten) Entrichtung der…

UFSL RV/0892-L/11Familienbeihilfe - Zurückweisung eines Antrages; mündliche Anbringen und mündlicher Bescheid; Umdeutung eines Ansuchens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2013

…wenn ein Rechtsmittel nicht eingebracht wird, mit ungenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist formelle Rechtskraft ein. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Aus ihr leitet sich die materielle Rechtskraft ab, diese besteht in der Bindung der Behörde…

UFSW RV/1634-W/12Zurückweisung von Anträgen wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2012

…1.1991, 90/13/0043) und ist mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht…

UFSL RV/0345-L/12Formelle Voraussetzungen des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2012

…warum in der Bestätigung vom 19.7.2011 die Bestandskraft und nicht die Unanfechtbarkeit des Abgabenrückstandes bestätigt worden sei. Das Finanzamt Stuttgart teilte dazu am 13.6.2012 folgendes mit: Das Vollstreckungsersuchen vom 19.07.2011 wurde für rückständige Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis…

UFSK RV/0162-K/08ne bis in idem
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2011

…90/13/0043) und ist mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus) steht der Erlassung…

UFSI RV/0058-I/11Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2011

…anzuerkennen und für vollstreckbar zu erklären gehabt. Dem Finanzamt sei eine Überprüfung und Beurteilung des Berufungsvorbringens verwehrt, weil es an die in der Rückstandsanzeige enthaltene Entscheidung über die Vollstreckbarkeit und Unanfechtbarkeit gebunden sei. Mit Eingabe vom 19. 1. 2001 wurde ohne weiteres Sachvorbringen ein Antrag…