…hat der Beschuldigte sein zuvor gegen den ihn betreffenden Teil des Spruchsenatserkenntnisses in seiner Gesamtheit erhobenes Rechtsmittel insoweit eingeschränkt, als ein Schuldspruch betreffend eine jeweils nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgte bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben, also eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit…
…I. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis in seinem Schuldspruch zu Punkt A) sowie im Ausspruch über die Strafe, über die Kosten und im Haftungsausspruch aufgehoben und im Umfang der Aufhebung in der Sache selbst erkannt: Der Berufungswerber (Bw.) ist schuldig, er…
…sei das Ausmaß der Verantwortlichkeit der Einzelnen nicht überprüft worden. Außerdem seien keine Feststellung getroffen worden, welche Vorteile (Bereicherungen) die Beschwerdeführerin erlangt habe bzw. worin diese gelegen seien. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 24.09.2020 wurde der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert als der Beschwerdeführerin als Rechtsnachfolgerin…
…müssen zumindest die wesentlichen Vertragsbestandteile mit genügender Deutlichkeit fixiert sein (zB VwGH vom 8. September 1992, 87/14/0186). Wird in einem Vertrag Art und Umfang der zu erbringenden Leistung in keiner Weise spezifiziert, so kann dieser Vertrag (steuerlich) nicht anerkannt werden (Doralt/Renner, aaO, …
…die Besonderheiten der Tatbestandsverwirklichung, ferner das Ausmaß der Verantwortlichkeit der Einzelnen, aber auch das der Vorteile (Bereicherung), die von den Einzelnen geschöpft wurden, von Bedeutung sein (VwGH 22.03.1999, 98/17/0160). Gemäß § 167 BAO hat die Behörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des…
…002 [infolge der Verantwortlichkeit für die von B begangenen] Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (rechtskräftig) vom Spruchsenat mit einer Geldbuße belegt worden ist (Finanzstrafakt betreffend B, StrNr. 053/2012/00330-001, Bl. 112). Spätestens mit dieser verhängten Verbandgeldbuße habe somit der Geschäftsführer…
…Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Aus dem Einantwortungsbeschluss des Bezirksgericht XY, Zahl GZ2, vom 31. Oktober 2013 geht hervor, dass Sie eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben haben und ihnen die Verlassenschaft zur Gänze eingeantwortet wurde. Der §…
…1 lit. a FinStrG hat der belangte Verband zudem die mit € 500,00 bestimmten Kosten des Finanzstrafverfahrens zu ersetzen. Hingegen wird das gegen den belangten Verband wegen des Verdachtes der Verantwortlichkeit für Taten des Entscheidungsträgers P.S anhängige Finanzstrafverfahren im Umfang der Verfahreneinstellung, wie…
…Der Bescheidspruch sei rechtswidrig und nicht durchsetzbar. Eine schuldhafte Pflichtverletzung des Masseverwalters liege auch nicht vor. Der Masseverwalter hätte vor Insolvenzeröffnung nicht dafür Sorge tragen können, dass die haftungsgegenständlichen Abgaben des Unternehmens der ***Primärschuldnerin*** rechtzeitig bezahlt werden. Eine Zahlung scheitere überdies rechtlich an der Verantwortlichkeit…
…sein. Wenn eine Tätigkeit lediglich auf die gesetzeskonforme Besteuerung der Erträge der Anteilinhaber abzielt, könnte diese Zielsetzung unspezifisch für die Verwaltung von Sondervermögen sein. Wenn sich der Umfang der Verantwortlichkeit des Leistungserbringers nicht auch auf die wesentlichen Funktionen der Verwaltung von Sondervermögen (im engeren Sinn)…
…Finanzsenates vom 17. Dezember 2013 und auch im Rahmen der mündlichen Beschwerdeverhandlung vorgehalten und er hat diesen nicht widersprochen. Im Sinne der oben zitierten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes war daher eine Haftungsinanspruchnahme des Bf. durch die Abgabenbehörde im vollen Umfang der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten rechtens. Aus dem…
…Abzug der Löhne für die Arbeiter - in seiner Sphäre verschwunden seien. Herr GeserGf1 schildere in einer Befragung seine Wahrnehmung der Verantwortlichkeit und seine gelebte Sorgfaltspflicht im Umgang mit Subfirmen bei der Geschäftsanbahnung, was im krassen Gegensatz zu den rechtlichen Würdigungen in den Niederschriften der Finanzbehörde…
…Finanzdienstleistungen die Anwendung der Steuerbefreiungen des Art 135 MwStSyst-RL nicht ausschließen (EuGH, K und DBKAG, Rn 55). Keine Beschränkung der Verantwortlichkeit auf technische Aspekte Entsprechend oben zitierter Rechtsprechung sieht der EuGH das nationale Gericht schließlich in der Pflicht, den Umfang der Verantwortung des Dienstleistungserbringers…
…Auch der Masseverwalter berichtet von keiner Kontaktmöglichkeit mit derselben Person. Berücksichtigt man nun die in den beiden Haftungsprüfungsvorhalten den Umstand, dass die hinzugeschätzten Beträge dem tatsächlichen Geschäftsverlauf nicht entsprechen, so verbleiben geringe Beträge, die allerdings allesamt nicht in die Zeit der Verantwortlichkeit der Mandantin AB…
…belegt und nachprüfbar. Zu der sich hieraus ergebenden Frage, ob nachmittags in Rücksicht auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittels flexible Dienstzeiten zur Anwendung kommen könnten bzw. vereinbart seien, gab der Dienstgeber mit Schreiben vom 4.12.2003 zur Auskunft, dass es der Verantwortlichkeit der Bw. obliege,…
…wäre. Die Primärschuldnerin habe nahezu durchgehend Vorsteuerguthaben in teils erheblichen Umfang erklärt. Die belangte Behörde habe Vorsteuerguthaben iHv. ca. 2 Millionen Euro nicht an die Primärschuldnerin ausbezahlt. Durch die Fälligstellung eines Bankkredits, die Begleichung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten und die Nichtausbezahlung des Vorsteuerguthabens sei der Bf. gezwungen…
…öffentlichen Stellen (wie Finanzamt, Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft, Gebietskrankenkasse, Agrarmarkt Austria, .... ) jeweils im Vorhinein gemeldet und von diesen Stellen als Gesellschaften behandelt. Die GesBR traten jeweils als solche sowohl einkaufsseitig als auch in einem bestimmten Umfang absatzseitig nach außen auf. Alle drei GesBR wurden…
…28a Abs. 2 FinStrG verwirklicht, wobei die Tatbestandsverwirklichung durch Verletzung der seine Entscheidungsträger treffenden Sorgfaltspflichten ermöglicht oder wesentlich erleichtert wurde und somit seine Verantwortlichkeit gem. § 3 Abs. 3 VbVG i.V.m. § 28a FinStrG gegeben ist. Der Tatbestand wurde dadurch verwirklicht, dass wesentliche technische, organisatorische…
…der Bw. hingegen lediglich die technische Leitung samt Außendienst und Kundenbetreuung innegehabt hätte, grundsätzlich Bedeutung zu, da die Inanspruchnahme von Gesamtschuldnern im Abgabenrecht nicht im Belieben des Gläubigers steht, sondern im unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Verantwortlichkeit des einzelnen Gesamtschuldners zu begründenden Ermessen liegt. Daher…
…2007, RV/0913-W/06). Vergleichbares gilt auch dann, wenn in einem Bauunternehmen zwar Bauhilfsarbeiter angestellt sind, jedoch nicht in jenem Umfang, der für das Auftragsvolumen regelmäßig erforderlich ist, und zusätzlicher Personalbedarf mit Werkvertragsnehmern abgedeckt wird (UFS 14. 12. 2010, RV/0780-W/09). Dass…