…Rechtsansicht, dass Einlagen, die in Form von unentgeltlichen oder verbilligten Nutzungen geleistet werden (z.B. unentgeltliche Geschäftsführertätigkeit, unentgeltliche Werbemaßnahmen) auf der Ebene der Körperschaft weder bilanziell als Aktivum anzusetzen, noch als fiktive Betriebsausgaben zu berücksichtigen seien, weshalb auch beim Einlegenden auch keine fiktiven Betriebseinnahmen vorlägen…
…dieser an, eine Beantwortung könne nur von Dr. K. (Anm.: Geschäftsführer der steuerlichen Vertreterin der Bw.) erfolgen, weil dieser alles so erstellt habe, damit es für sie am günstigsten sei. Angeblich wäre es aus nicht näher konkretisierten Haftungsgründen erfolgt. In einer weiteren Vorhaltsbeantwortung betr. AP…
…1993-1997 bestritt die Bw. vorerst das Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen, zumal die Situation der Mitunternehmerschaft aufgrund der Vorbetriebsprüfung bekannt war. Im Übrigen seien die Nachträge zu den stillen Gesellschaftsverträgen ohnedies rechtzeitig dem Finanzamt vorgelegt worden. In der Sache vermeinte sie, die AP GmbH als IdH…
…Schreiben auch gebeten, unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen eine detaillierte Aufstellung über die unter dem Titel „Unregelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung“ geltend gemachten Aufwendungen und Kosten in der Höhe von 1.174,30 Euro beizubringen. Mit dem am 1. Februar 2019 beim…
…Gewinnvorab in Höhe von z.B. 20%) aushandeln würde und sich auf die gegenständlich vorliegende Konstruktion nicht einlassen würde. Darüber hinaus wird der Vollständigkeit halber ausgeführt: Die Vereinbarungen der jeweils 50%-Gesellschaftergeschäftsführer sind gleichlautend. Bei Anerkennung der Verluste bei beiden Gesellschafter-Geschäftsführern als Betriebsausgaben würde…
…nicht als Betriebsausgaben des Geschäftsführers anzuerkennen sind, zumal die diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter nicht fremdüblich sind, und ein fremder (nicht beteiligter) GF sich zumindest einen Mindestlohn bzw. wie dies der Bw. selbst ausführte beispielsweise die Vereinbarung eines Gewinnvorab in Höhe von z.B…
…Ausgabenkürzung in Höhe von 680,70 Euro) (2005). Dabei handelt es sich - unbestrittenermaßen - um Reisespesen im Zusammenhang mit Reisen des Bw. mit (potentiellen) Geschäftspartnern bzw. Investoren der X-Gruppe nach Teneriffa und Abu Dhabi. Gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder…
…Nutzungsdauer von 7 Jahren verteilt abzuschreiben. Die Bf. erstattet dazu in ihrer Beschwerde kein substantiiertes Vorbringen. Kfz-Aufwand privat (Tz 13) Da es sich bei dem VW Golf um ein privates Kfz der Bf. handelt, sind die Aufwendungen als privat veranlasster Aufwand nicht als Betriebsausgaben…
…vom Schätzungsergebnis der Außenprüfung abzuweichen. 2.2.3. Reiseaufwendungen Zu den als betriebliche Aufwendungen im Jahr 2010 geltend gemachten Kosten für zwei Reisen mit der Familie in Höhe von insgesamt 21.822,20 Euro ist anzumerken, dass Urlaubsreisen typischerweise der privaten Lebensführung zuzuordnende Kosten sind…
…dass für die Fa.Ba.eine Markterforschung in Ungarn und Tschechien vorgenommen wird." Zu Tz 19 Markterschließung) Zu den Vorbringen des Bw. "..., sind die von mir getätigten Aufwendungen für die Markterschließung in Ungarn voll abzugsfähig ...." würde auf die unter Tz 13) im BP-Bericht bzw…
…sei die Aberkennung des Betriebsausgabenpauschales unbegründet und rechtswidrig. Zum Hälftesteuersatz: Da die Umdeutung von gewerblichen in selbständige Einkünfte unzulässig sei, stehe in den Streitjahren die Inanspruchnahme des Hälftesteuersatzes offen. Im Rahmen einer Gegenstellungnahme wurde von Seiten der Prüferin zusammengefasst ausgeführt: Ein Bevollmächtigungsvertrag sei erst im…
…Sozialaufwand gesehen werden, da seine Familie oft unentgeltlich bei Erkrankung von Mitarbeitern oder in Stresssituationen ausgeholfen habe. Freiwilliger Sozialaufwand sei eine Betriebsausgabe. Nach Ansicht der Außenprüfung handle es sich hingegen bei diesen Aufwendungen von insgesamt 21.822,20 Euro als verdeckte Ausschüttung, da es sich…
…die Betriebsprüfung festgestellt wurden und in der Folge zur Vornahme von Gewinnhinzurechnungen führten. Somit lag für das Jahr 1997 ein Wiederaufnahmsgrund gem. § 303 (4) BAO aufgrund einer neu hervorgekommenen Tatsache vor. Provisionszahlungen § 4 Abs. 4 EStG 1988 lautet: 'Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben…
…wenn die Absetzung von Betriebsausgaben sachlich berechtigt wäre, was nur dann der Fall ist, wenn die in Rechnung gestellte Leistung tatsächlich und gegen Entlohnung (von wem auch immer) erbracht wurde. Mit Schreiben vom 23.11.2023 (OZ 94) teilte die Abgabenbehörde dem Bundesfinanzgericht schließlich mit…
…Rückstellung bilden zu können, muss in Zukunft ein nicht aktivierungspflichtiger Aufwand entstehen. Rückstellungsfähig sind daher nur solche Aufwendungen, die im Falle des Schlagendwerdens der Verbindlichkeit einen endgültigen Wertabgang bewirken. Die Zusage eines Gesellschafterzuschusses ist nicht rückstellbar, weil der Gesellschafterzuschuss selbst keine Betriebsausgabe, sondern zunächst eine…
…über die Leistungen abgegeben müssen. Daher zeigen auch diese Punkte eine Vorgehensweise, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nicht üblich ist und in der freien Beweiswürdigung dazu führen, dass das ***FA*** von "mutwillig geschaffenen Betriebsausgaben" ausgeht. Dies sind weitere Indizien für ein Verhalten, dass die Anerkennung der…
…als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anerkannt werden können, weil die im konkreten Fall gegebene Veranlassung nicht feststellbar ist. In Fällen von Aufwendungen, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen, dürfe die Veranlassung durch die Einkunftserzielung vielmehr nur angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als…
…wenn die Absetzung von Betriebsausgaben sachlich berechtigt wäre, was nur dann der Fall ist, wenn die in Rechnung gestellte Leistung tatsächlich und gegen Entlohnung (von wem auch immer) erbracht wurde. Mit Schreiben vom 24.11.2023 (OZ 9) teilte die Abgabenbehörde dem Bundesfinanzgericht schließlich mit…
…die Empfänger bestätigt worden. Die Bp habe die "Provisionsaufwendungen" unter Hinweis auf die "fehlende Empfängernennung" nur in Höhe von 65% als Betriebsausgaben anerkannt. Die Abgabenbehörde könne gem. § 162 BAO verlangen, dass der Abgabepflichtige die Gläubiger oder Empfänger von abgesetzten Beträgen genau benennt. Dazu werde angemerkt…
…eines Pendlerpauschales mit dem Pendlerrechner wird die Strecke von der Wohnadresse zur Arbeitsstättenadresse herangezogen. Ihre Arbeitsstättenadresse ist nicht der Parkplatz, sondern die Produktionshalle in der ***10*** 3 laut ursprünglichem Pendlerrechnerausdruck. Das bisher angesetzte Pendlerpauschale musste daher korrigiert werden. Die Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen (Anmerkung: wohl…