…vorgesehenen Behältnissen hinterlegen. Die Cagnotte, aus der die Gesamtheit der Angestellten des Spielbanken-Konzessionärs zur Gänze ihre Einkünfte beziehe, sei rechtlich als Trinkgeldsubstitut zu werten. Der Spielbanken-Konzessionär habe keinerlei Anspruch auf die in der Cagnotte gesammelten Gelder, sie werde zur Gänze unter den Arbeitnehmern…
…Die Cagnotte, aus der die Gesamtheit der Angestellten des Spielbanken-Konzessionärs zur Gänze ihre Einkünfte beziehe, sei rechtlich als Trinkgeldsubstitut zu werten. Der Spielbanken-Konzessionär habe keinerlei Anspruch auf die in der Cagnotte gesammelten Gelder, sie werde zur Gänze unter den Arbeitnehmern des Konzessionärs aufgeteilt…
…Oktober 2006 und vom 16. Mai 2007 wurde zudem beantragt, die gesamte Lohnsteuer der Jahre 2002 bis 2004 gutzuschreiben. Die Entlohnung eines Croupiers erfolge aus der Cagnotte. Diese Bezüge seien als Trinkgeldsubstitute anzusehen. Die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 16a EStG 1988 sei hinsichtlich…
…Die Cagnotte, aus der die Gesamtheit der Angestellten des Spielbanken-Konzessionärs zur Gänze ihre Einkünfte beziehe, sei rechtlich als Trinkgeldsubstitut zu werten. Der Spielbanken-Konzessionär habe keinerlei Anspruch auf die in der Cagnotte gesammelten Gelder, sie werde zur Gänze unter den Arbeitnehmern des Konzessionärs aufgeteilt…
…entzogen seien. Die Cagnotte, aus der die Gesamtheit der Angestellten des Spielbanken-Konzessionärs zur Gänze ihre Einkünfte beziehe, sei rechtlich als Trinkgeldsubstitut zu werten. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 16a EStG 1988 sind von der Einkommensteuer befreit: Ortsübliche Trinkgelder, die…
3.3.18a Trinkgelder (§ 3 Abs. 1 Z 16a EStG 1988) Rz 92a: Die Steuerfreiheit von Trinkgeldern ist nur bei Vorliegen sämtlicher nachstehend genannter Voraussetzungen gegeben: Das Trinkgeld muss ortsüblich sein (Rz 92b bis Rz 92d) Das Trinkgeld muss einem Arbeitnehmer anlässlich einer Arbeitsleistung von…
…EStG 1988 vor. Dem wirtschaftlichen Gehalt nach handle es sich vielmehr um (steuerpflichtiges) Arbeitsentgelt, selbst wenn die Cagnotte nach der Intention des einzelnen Kunden (Spielers) als "Trinkgeldsubstitut" anzusehen sei. 4. Mit Vorlageantrag wurde die Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht beantragt. Begründend führte der…
…Lohnsteuer entzogen werden. Die Cagnotte, aus der die Gesamtheit der Angestellten des Spielbanken-Konzessionärs zur Gänze ihre Einkünfte beziehe, sei rechtlich als Trinkgeldsubstitut zu werten. Der Spielbanken-Konzessionär habe keinerlei Anspruch auf die in der Cagnotte gesammelten Gelder, sie werden zur Gänze unter den Arbeitnehmern…
…Gehalt nach handelte es sich vielmehr um (steuerpflichtiges) Arbeitsentgelt, selbst wenn die Cagnotte nach der Intention des einzelnen Kunden (Spielers) als "Trinkgeldsubstitut" diene. Wirtschaftlich betrachtet bildeten die "Trinkgelder" einen wesentlichen Teil seines Arbeitseinkommens schlechthin. Aus der vom übereinstimmenden Willen der beiden Vertragsparteien getragenen Regelung geht…
…offensichtlich die Ansicht, seine Bezüge seien überwiegend bzw. zur Hälfte (im Jahr 2004) der Einkommensteuer entzogen, weil sie bei richtiger rechtlicher Beurteilung als Trinkgeldsubstitut zu verstehen seien. Die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 16a EStG 1988 bezieht sich auf ortsübliche Trinkgelder. Eine weitere Einschränkung…
…5.) Nach den Ausführungen des Bw. ist die Cagnotte, aus der die Gesamtheit der Angestellten des Konzessionärs zur Gänze ihre Einkünfte bezieht, bei richtiger rechtlicher Beurteilung als Trinkgeldsubstitut zu verstehen. Die Cagnotte sei materiell eindeutig an die Arbeitnehmer gerichtet. Der Spielbanken-Konzessionär habe keinerlei Anspruch…
Tagesmütter Rz 1653: Weisen Tagesmütter, die einen Lehrgang nach den für die Ausbildung von Tagesmüttern bestehenden landesgesetzlichen Vorschriften absolviert haben, die bei ihrer Tätigkeit anfallenden Betriebsausgaben nicht nach, ist deren Höhe gemäß § 184 BAO im Wege der Schätzung zu ermitteln. Im Hinblick auf Erfahrungswerte bestehen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der AAA GmbH, vertreten durch die V, Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15. März 2010 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Juli 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 1. Juli 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der angefochtene…
In der Folge wurde im Bericht dargestellt, aus welchen operativ tätigen Personen jede Arbeitsschicht bestehe, wie die Gesamtjahrespersonalkosten aufgeteilt werden würden, und die Zuweisung dieser Kosten zu Speisen und Getränke-Anteilen (je nach Personalintensität) erfolgt sei. Da es bei den Franchise-Nehmern umsatzabhängige Abgaben (Prozent…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend den Bescheid des ***FA*** vom 12. März 2021 hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. Jänner 2021 betreffend Einkommensteuer 2019, Steuernummer ***Bf-StNr***, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 30. Mai 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 30. April 2008 betreffend Abweisung des Antrages vom 9. September 2005 auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 1999 bis 2004 entschieden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend den Bescheid des ***FA*** vom 2. Juni 2021 hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
6.1.8. Geld- und Kapitalverkehr 6.1.8.1. Gewährung und Vermittlung von Krediten Rz 751: Bei der Gewährung von Krediten (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. a UStG 1994) ist Gegenstand des Leistungsaustausches nicht die Hin- und Rückgabe des Kredites, sondern das Dulden…