…dann eine Versicherung im Sinne des VersStG, wenn auf die Leistung kein Rechtsanspruch besteht, sie aber faktisch bei Eintritt des Schadensfalles gewährt wird. (Gambke-Flick, (deutsches) Versicherungsteuergesetz, Erläuterungsbuch4, (1966), 95). Handelt es sich um Leistungen, deren Auszahlung nach Treu und Glauben im Verkehr vom Mitglied…
…dann eine Versicherung im Sinne des VersStG, wenn auf die Leistung kein Rechtsanspruch besteht, sie aber faktisch bei Eintritt des Schadensfalles gewährt wird. (Gambke-Flick, (deutsches) Versicherungsteuergesetz, Erläuterungsbuch4, (1966), 95). Handelt es sich um Leistungen, deren Auszahlung nach Treu und Glauben im Verkehr vom Mitglied…
…zahlen, das Mitglied auf die Unterstützung zwar keinen Rechtsanspruch hat, jedoch die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Unterstützung zu gewähren ist, vom Vereinsausschuss aufgrund eines in den Vereinsstatuten detailliert geregelten Verfahrens nach freiem Ermessen getroffen wird. Die von den Mitgliedern der Bw. gezahlten…
…VersStG, 87ff). Es genügt, wenn der Versicherer rechtlich und tatsächlich nach Treu und Glauben im Verkehr zur Schadensvergütung verpflichtet ist. Dabei ist es auch nicht notwendig, dass die Gewährung versicherungsähnlicher Leistungen den Hauptzweck des Vereins bildet. Damit ist der Tatbestand des § 2 Z 1 VersStG…
…dann eine Versicherung im Sinne des VersStG, wenn auf die Leistung kein Rechtsanspruch besteht, sie aber faktisch bei Eintritt des Schadensfalles gewährt wird. (Gambke-Flick, (deutsches) Versicherungsteuergesetz, Erläuterungsbuch4, (1966), 95). Handelt es sich um Leistungen, deren Auszahlung nach Treu und Glauben im Verkehr vom Mitglied…
…dann eine Versicherung im Sinne des VersStG, wenn auf die Leistung kein Rechtsanspruch besteht, sie aber faktisch bei Eintritt des Schadensfalles gewährt wird. (Gambke-Flick, (deutsches) Versicherungsteuergesetz, Erläuterungsbuch4, (1966), 95). Handelt es sich um Leistungen, deren Auszahlung nach Treu und Glauben im Verkehr vom Mitglied…
…Umsatzsteuern in Aussicht gestellt worden wäre und diesbezüglich auf den Grundsatz von "Treu und Glauben" im Verkehr mit der Abgabenbehörde verwiesen wird, so ist dazu auszuführen, dass sich diesbezüglich aus der Aktenlage keinerlei Anhaltspunkte ergeben. Auch ist nicht erkennbar und in der gegenständlichen Berufung nicht…
…Der Grundsatz von Treu und Glauben kann sich insbesonders in jenem Bereich auswirken, in welchem es auf Fragen der Billigkeit (§ 20 BAO; z.B. Wiederaufnahme des Verfahrens, § 303 BAO) ankommt (VwGH 14.7.1994, 91/17/0170). Von Bedeutung ist dieser Grundsatz - im Rahmen einer…
…chronologisch im Widerspruch zur Erlassung des Bescheides vom 08.04.2014 steht. Auch eine Involvierung einer „OG“ (offene Gesellschaft) ist im vorliegenden Verfahren nicht zu erkennen. Ein Anwendungsbereich für Treu und Glauben ist im vorliegenden Verfahren ebenfalls nicht zu erkennen. § 246 Abs. 1 BAO und…
…eine Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO unzulässig. Eine abweichende rechtliche Würdigung alleine stelle jedenfalls keinen Wiederaufnahmegrund dar. b. Selbst wenn Neuerungstatbestände vorliegen würden, wäre wegen des mehrfachen Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben eine amtswegige Wiederaufnahme im Rahmen einer sachgerechten Ermessensübung unzulässig.
…B. VwGH 21.1.2004, 2003/16/0113) ist das Legalitätsprinzip grundsätzlich stärker als jeder andere Grundsatz, insbesondere jener von Treu und Glauben. Im Erkenntnis vom 7.6.2001, 98/15/0065, wird unter Hinweis auf die Vorjudikatur festgestellt: Vor dem Hintergrund des Art. 18…
…dem Grundsatz von Treu und Glauben. Auch beim Wert des Grund und Bodens in der (Zinshaus1-Adresse) sei er vom SV-Gutachten aus dem Jahr 1991 ausgegangen. Der vom Gutachter ermittelte Wertanteil von 13,19% des Verkehrswertes ergebe - umgelegt auf den im Kaufvertrag vom Februar…
…vorliegen. In rechtlicher Hinsicht führt Herr ***Finanzamtsvertreter*** aus: Im Hinblick auf den Beschwerdepunkt "Treu und Glauben" wird auf die Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung verwiesen. Inhaltlich ist anzumerken, dass selbstständige, gewährleistungsfähige, abgrenzbare Werke im Hinblick auf die Beratungsleistungen der Gesellschafter an die Beschwerdeführerin nicht ersichtlich sind…
… 236 BAO und der Darlegung der allgemeinen Voraussetzungen für das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit führte die Abgabenbehörde begründend aus, dass die österreichische Rechtsprechung zur Durchsetzung berechtigter Interessen auf Grund der Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Bereich des Abgabenrechtes insbesondere die Bestimmung des…
…gleichartigen Kraftfahrzeuges im Juni 2010 gewesen. Die Anschaffung wäre unter Beachtung der nunmehr von der Abgabenbehörde I. Instanz vertretenen Rechtsansicht hinsichtlich des nicht rechtmäßig vorgenommenen Vorsteuerabzuges aufgrund der eklatant höheren Kosten sicher nicht vorgenommen worden. Es greife somit auch der Grundsatz von Treu und Glauben…
…gehandelt haben und die Zuschüsse in wirtschaftlicher Betrachtungsweise A. AG zuzurechnen seien. ………………………..“ Weiters meinte die Bf. dass der Grundsatz von Treu und Glauben im vorliegenden Sachverhalt derart anzuwenden sei, dass die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Zusammenhang mit…
…rechtliche Beurteilung wesentliches Sachverhaltselement. Sollte es jedoch im weiteren Verfahren gelingen, nachzuweisen, dass zwischen den Parteien tatsächlich eine bindende Kaufoption zu einem wirtschaftlich nicht angemessenen Preis eingeräumt worden ist, dann besteht für die seinerzeitige Auskunft keine Bindung nach Treu und Glauben, weil wesentliche Sachverhaltselemente verschwiegen…
…Tz 11, führe aus, dass der Grundsatz von Treu- und Glauben vor allem bei unrichtigen Rechtsauskünften zu berücksichtigen sei, wobei im gegenständlichen Fall betont werden müsse, dass die Unrichtigkeit der in 2001 von der Abgabenbehörde erteilten Auskunft bis dato nicht festgestellt worden sei, sondern lediglich…
…Unrichtige Auskünfte im Einzelfall können Treu und Glauben verletzen und eine Unbilligkeit nach Lage des Falles und die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zur Folge haben (VwGH 27.01.1983, 81/15/0120). Sachliche Unbilligkeit der Einhebung der NoVA sei nach dem Vorbringen im gegenständlichen Verfahren gegeben…
…gerade im vorliegenden Fall für den Standpunkt der Bw. nichts zu gewinnen ist, weil sich die von der Bw. vermeinte Unbilligkeit erst aus der zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 13.4.2005, 2001/13/0248, ableiten ließe. Unter dem Grundsatz von Treu und Glauben wird…