IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M. in der Finanzstrafsache gegen Dr. R., geb., Wien, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. Dezember 2015 gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 10. November 2015, GZ. BMF-010105/0300-IV/4…
…ein Überwiegen der Zweckmäßigkeit (Interesse des Abgabengläubigers an der vollständigen Entrichtung der aushaftenden Abgaben) sprechen könnten. Die beantragte Teilnachsicht in Höhe von 50% wurde wie folgt begründet: Ab der Einantwortung mit 25.08.2021 sei es für die Nachsichtswerberin möglich gewesen, die Abgabenschuldigkeiten zu entrichten…
…Eine Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsüberlegungen fiele aber auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen nicht zugunsten der Nachsichtswerberin aus; die beantragte Teilnachsicht würde dazu führen, dass die Steuernachzahlungen von ***HG*** (zum Teil) unverzinst belassen werden bzw bei einer Abgabenentrichtung für die Jahre 2007…
…über die Beschwerde vom 27. November 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch ***2***, vom 31. Oktober 2019 betreffend die Abweisung eines Ansuchens um Teilnachsicht gemäß § 236 BAO, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
…vom 13. August 2015, betreffend die Abweisung eines Antrages um Teilnachsicht gemäß § 236 Bundesabgabenordnung (BAO) nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 22. August 2019 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach…
…den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 17. Juli 2013, betreffend die Abweisung eines Antrages auf Teilnachsicht gemäß § 236 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…der im Haushalt lebende Sohn wieder zur Mutter gezogen, weshalb eine Unterhaltsverpflichtung in Höhe von Euro 350,00 bestehe. Das Ansuchen auf Nachsicht wurde im Hinblick auf die im Abweisungsbescheid dargelegten Ermessensgründe auf eine Teilnachsicht eingeschränkt, wonach eine Abschlagszahlung von Euro 3.000,00 durch…
…Juli 2001 vorgelegten Anlageverzeichnis geht hervor, dass die Bw Eigentümerin von bebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen ist. Mit Bescheid vom 24. Juli 2001 wies das Finanzamt Salzburg-Land dieses Ansuchen um Teilnachsicht als unbegründet ab. Dazu führte das Finanzamt aus, dass eine persönliche Unbilligkeit im Sinne…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M, in S, vertreten durch Fischer & Rechberger Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs OEG, 5026 Salzburg, Leonhard-Posch-Weg 11, vom 31. Oktober 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 10. September 2001 betreffend Nachsicht gemäß § 236…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der P, in Sd, vom 13. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 25. Juli 2001 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Anbringen vom 10…
…sei, besage nichts über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nachsichtsgewährung. Den wirtschaftlichen Verhältnissen der Berufungswerberin sei bereits mit der gewährten Teilnachsicht Rechnung getragen worden. Da die Berufungswerberin eine monatliche Rente von zirka 1.200 € beziehe und über ein Wohnrecht im Hotelgebäude verfüge…
19.6. § 236 BAO 19.6.1. Nachsicht nur für fällige Abgabenschuldigkeiten Rz 1620: Nur fällige Abgabenschuldigkeiten können auf Antrag ganz oder zum Teil nachgesehen werden. Für die Nachsicht einer festgesetzten Abgabe ist zwar die Rechtskraft des Abgabenbescheides nicht Voraussetzung, doch erscheint es in der…
…in Höhe von € 14.934,01 entstanden ist, die auch entrichtet wurde. Mit Schreiben vom 11. März 2019 beantragt der Bf die Nachsicht bzw Teilnachsicht der Immobilienertragsteuer gemäß § 236 BAO wegen Unbilligkeit und bringt zusammenfassend vor, er sei seit einem Unfall im Jahr 2017…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Am 19. März 2008 wurde durch die City Treuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei ein Nachsichtsansuchen eingebracht und um Teilnachsicht eines Betrages von € 59.909,99 betreffend Einkommensteuer 1999, Umsatzsteuer 1999, Säumniszuschlag 1999, Einkommensteuer…
…4. September 2014 beantragte die nunmehrige Beschwerdeführerin A.B. (in der Folge kurz Bf. genannt) eine Teilnachsicht der Einkommensteuer 2013 in Höhe von € 600,00, da diese zusätzliche Steuerbelastung für sie eine erhebliche Härte und Unbilligkeit darstelle. Zur Begründung führte die Bf. aus, sie…
…ein Nachsichtsansuchen mit dem Antrag auf Teilnachsicht eines Betrages von € 265.343,47 zu offenen Abgabenschuldigkeiten in der Gesamthöhe von € 355.343,47 ein und avisierte den Differenzbetrag von € 90.000,00 binnen einer Frist von 30 Tagen ab Entscheidung über das…
…800,00 €. Mit Schreiben vom 27. Juni 2007 ersuchte die Bw. um Teilnachsicht der Einkommensteuer für das Jahr 2005 in Höhe von 15.000,00 €. Zur Begründung wurde ausgeführt, im Zuge einer die Jahre 2002 bis 2004 umfassenden Betriebsprüfung und einer Umsatzsteuernachschau für…
…Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Mit Schreiben vom 27. Juni 2007 ersuchte der Bw. um Teilnachsicht der Einkommensteuer für das Jahr 2005 in Höhe von 10.000,00 €. Zur Begründung wurde ausgeführt, im Zuge einer die Jahre 2002 bis 2004 umfassenden Betriebsprüfung und einer Umsatzsteuernachschau für…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 12. November 2010 beantragte der Berufungswerber (in der Folge kurz: Bw.) eine Teilnachsicht der noch aushaftenden Einkommensteuer 2004 in Höhe von 2.445,55 €. Zur Begründung wurde sinngemäß vorgebracht…
…beantragte der Berufungswerber (im Folgenden kurz als Bw bezeichnet) eine Nachsicht bzw. eine Teilnachsicht des wegen verspäteter Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung 12/2006 festgesetzten Verspätungszuschlages in Höhe von € 3.232,84. Der Bw sei im betreffenden Zeitpunkt intensiv damit beschäftigt gewesen, den Betrieb zu veräußern…