…übrigen, denen Einkünfte zugerechnet werden. Gemäß § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen – das sind die Abs. 2 bis 5 - der Verjährung. Ad Anwendungsbereich des Art III des UmgrStG: § 6 Z 14 lit b EStG 1988 normiert…
…Behandlung der Einbringung, indem es die Einbringung der 35 Mitunternehmeranteile in die *AG gemäß § 6 Z 14 lit b EStG 1988 als Tausch wertete, einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn ermittelte und die Rückwirkung auf den Einbringungsstichtag gemäß § 24 Abs 7 EStG 1988 bestehen ließ. In dem zur…
an stillen Reserven angeblich so reiche Datenbank offenkundig überhaupt nicht, sondern duldete es als nunmehrige atypisch stille Mitgesellschafterin, dass die Komplementärin das "Asset" de facto schon 1997 im Unternehmen begrub. Wenn andererseits die ausscheidenden stillen Mitgesellschafter zum Zeitpunkt des Einbringungsvertrages zutreffend von dem begutachteten Unternehmenswert…
…in ihre Enkelgesellschaft E. mit Wirkung zum 31. Dezember 1995 als Tausch gemäß § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 gilt oder die Bestimmungen des Art III UmgrStG zur Anwendung kommen. Hinsichtlich des Wertes der Anteile an der D. (zunächst S 213,505.215,00…
…Art III UmgrStG. Mangels Vorliegens dieser Anwendungsvoraussetzung treten die Rechtsfolgen des Art III UmgrStG nicht ein, weshalb nach der dargestellten Rechtslage § 6 Z 14 EStG 1988 anzuwenden ist. Nach § 13 Abs. 1 des UmgrStG in der für den gegenständlichen Fall geltenden Fassung des BGBl. Nr…
…die in § 12 Abs. 2 Z 2 UmgrStG normierte Anwendungsvoraussetzung des Vorliegens einer Bilanz der Mitunternehmerschaft zum Einbringungsstichtag nicht vor, weshalb der Vorgang als Tausch gemäß § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 der Einkommensteuer unterliege. Der Prüfer brachte den Bw. (bzw. deren steuerlichen Vertretung…
…Z. in ihre Tochtergesellschaft Y.. bzw. in ihre Enkelgesellschaft G. mit Wirkung zum 31. Dezember 1995 als Tausch gemäß § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 gilt oder die Bestimmungen des Art III UmgrStG zur Anwendung kommen. Hinsichtlich des Wertes der Anteile an der Z…
…und den verbleibenden Übergangsverlust gemäß § 21 UmgrStG auf den Rechtsnachfolger (die Bw. GmbH) übergehen zu lassen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 7. September 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Dazu führte das Finanzamt aus, dass nach § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 die Einlage oder…
…jeweils steuerpflichtiger Vorgang gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 vorliegt und entsprechend auch die Anschaffungskosten und Verkaufserlöse in Euro für steuerliche Zwecke anzusetzen sind. Vgl. § 6 Z 14 lit. a EStG 1988 (bzw. § 27 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988): Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegt…
…zuzurechnen, der dem gemäß Abs. 2, § 6 Z 14 oder § 24 Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes 1988 maßgebenden Stichtag folgt." 1.2. § 6 Z 14 EStG 1988 lautet folgendermaßen (Fettdruck durch das Bundesfinanzgericht): "a) Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegt jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor…
…592, sowie auch Rz 710 UmgrStR 2002). Eine Einbringung eines Hoheitsbetriebes als unternehmensrechtliche Sacheinlage ist aber möglich. Ertragsteuerlich ist ein Tausch iS des § 6 Z 14 lit b EStG verwirklicht. Einzelne Wirtschaftsgüter weisen keinen Firmenwert auf. Das heißt, in der steuerlichen Eröffnungsbilanz dürfen nur Wirtschaftsgüter…
…Aufdeckung der stillen Reserven/Zurechnung des Veräußerungsgewinnes: Nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen gilt die Einbringung von Vermögen in eine Körperschaft als Tausch (§ 6 Z 14 lit. b EStG 1988). Da beim Tausch jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vorliegt (§ 6 Z 14 lit. a EStG 1988)…
…erhöht die Anschaffungskosten der Beteiligung (VwGH 21.7.1998, 93/14/0187). Rz 2599: Unter den dargestellten Einlagentatbestand des § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 fällt nicht nur die Übertragung von Geld oder Sachen, sondern auch der Verzicht auf eine unter den Wirtschaftsgutbegriff fallende…
…6 Z 14 lit. b EStG 1988 normiert, dass die Einlage oder Einbringung von Wirtschaftsgütern (und sonstigem Vermögen) in eine Körperschaft einkommensteuerlich als Tauschvorgang zu behandeln ist (vgl. VwGH 17.12.2014, 2012/13/0126), wenn sich nicht anderes aus dem UmgrStG ergibt. Beim Tausch…
…des § 31 EStG selbst ergeben ("Abs. 1 (..) Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden.") Der Veräußerungspreis gemäß § 6 Z 14 lit. a EStG würde dabei dem Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes entsprechen. Ein Tausch würde folglich im Rahmen von Spekulationseinkünften stets so bewertet werden, dass…
…weshalb der Tausch von einer Kryptowährung gegen eine Kryptowährung keinen Realisationsvorgang darstelle. In diesem Zusammenhang würden die Materialien festhalten, dass die Anschaffungskosten der hingegebenen Kryptowährung(en) auf die neue(n) Kryptowährung(en) in Analogie zu § 6 Z 14 lit. a EStG 1988 zu übertragen seien…
…jeweils der gemeine Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusetzen. Gemäß § 6 Z 14 lit b EStG 1988 idF BGBl 1991/699 gilt die Einlage oder die Einbringung von Wirtschaftsgütern und sonstigem Vermögen in eine Körperschaft (§ 1 des Körperschaftsteuergesetzes 1988) als Tausch im Sinne der lit a…
…fallen unter den Begriff Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer KöR iSd § 94 Z 6 lit. c vierter TS EStG 1988 und § 21 Abs. 2 Z 3 vierter TS KStG 1988? b) Wie ist das Vorliegen einer derartigen Einrichtung nachzuweisen? c) Welche Aufwendungen gelten als Versorgungs- oder…
…2 Z 2 und 3 UGB) unter Aktivierung eines Buchverlustes als Umgründungsmehrwert bzw. als Firmenwert iSd § 203 Abs. 5 UGB erfolgen. EStG/KStG/UmgrStG: Einlagen in Körperschaften außerhalb des UmgrStG gelten als Tausch und erfolgen zum gemeinen Wert (§ 6 Z 14 lit. b EStG 1988…
…Gesellschaft). Die Einbringung der Mitunternehmeranteile wurde als Tausch iSd § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 gewertet, wodurch bei den einbringenden Gesellschaftern Veräußerungsgewinne gemäß § 24 Abs. 2 EStG 1988 in Höhe ihrer negativen Kapitalkonten zum 30. Juni 1996 zu erfassen waren (BP-Berichte vom 14…