…2, 1. Satz FinStrG ist der Verdächtige von der Einleitung des Strafverfahrens unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen. Da die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen vorsätzlicher Finanzvergehen (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten) in Bescheidform zu ergehen hat, gelten gemäß …
… 35 Abs. 1 bzw. § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen worden war und b) in Tateinheit zu lit. a) vorsätzlich die angeführten Gegenstände des Tabakmonopols im amtlich kundgemachten Kleinverkaufspreis (§ 19 TabMG 1968 bzw. § 9 TabMG 1996) von 32.538,78 €, hinsichtlich welcher bei…
…entrichten, wobei es ihm darauf ankam, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen und b) in Tateinheit zu a) zu seinem oder eines anderen Vorteil die vorangeführten ziffern-, mengen- und markenmäßig bestimmten Waren des Tabakmonopols mit einem noch festzustellenden Preis bzw. Wert…
…der Rechtsprechung des EuGH 7.4.2011, Rs. C-402/09, "Ioan Tatu". Das Finanzamt interpretierte den Rückerstattungsantrag als Antrag auf Festsetzung gemäß § 201 BAO. Das ist durch die Rechtsprechung der Höchstgerichte gedeckt (weshalb von einer "nicht sachlich begründeten", "willkürlich angeordneten Frist von einem Jahr…
…Schweizer/Hummer/Obwexer, Europarecht Rz 861) rückwirkende Kraft und zur Wahrung der Rechtseinheit eine über den Einzelfall hinausgehende erga-omnes-Wirkung zu, sodass es sich beim in Rede stehenden EuGH-Urteil "Ioan Tatu" im Ergebnis um eine Vorfrage im Sinne des § 303 Abs. 1 lit…
…der Finanzverwaltung auch erst jetzt Einblick in den Umstand gewährt worden sei, dass die seinerseits in Erfahrung gebrachten Umstände auch tatsächlich eine Auswirkung auf die österreichische Rechtslage hätten. Wesentlicher aber erscheine ihm der Umstand, dass mit der zitierten Entscheidung über rumänisches und nicht über österreichisches…
…diesem Mitgliedstaat erschwert, ohne zugleich den Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen desselben Alters und mit derselben Abnutzung auf dem inländischen Markt zu erschweren (EuGH 7.4.2011, Rs. C-402/09 "Ioan Tatu" Rn 61; veröffentlicht am 28. Mai 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union). Dieses Urteil…
…Antrag) einen NoVA-Betrag in der Höhe von 3.586,70 € inklusive CO2-Zuschlag entrichtet. Gemäß EuGH-Urteil Art. 110 AEUV sei die Einhebung dieser Umweltsteuer für sein Fahrzeug jedoch nicht rechtmäßig gewesen. Aufgrund der Tatsache, dass die Jahresfrist per 8. März 2013 verstrichen…
…1 BAO verweisen, demzufolge "dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben ist, wenn b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig…
…erstmals zum Verkehr zugelassen worden war. Die Rechtsmittelbehörde begründete dies mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 07.04.2011, C-402/09, "Ioan Tatu". Das Finanzamt interpretierte den Antrag als Antrag auf Festsetzung gem. § 201 BAO. Das ist durch die Rechtsprechung der…
…dass im Lichte des EuGH-Urteiles „Tatu“ vom 7.4.2011 für aus dem EU-Ausland importierte und dort vor dem 1.7.2008 zugelassene Gebrauchtfahrzeuge im Inland bei der Erhebung der NoVA der „Malusbetrag“ außer Ansatz zu lassen sei. Mit dem beschwerdegegenständlichen Bescheid vom…
…K.F. wurde die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid im Wesentlichen damit begründet, dass aus dem Beiblatt zum Bescheid zu entnehmen sei, dass das Finanzamt die Wiederaufnahme auf angeblich neu hervorgekommene Tatsachen stütze, die im abgeschlossenen Verfahren nicht bekannt gewesen wären. Dem stehe entgegen, dass K…
…bzw. als Provisionsvertreter im Bereich des Metallhandels tätig gewesen. Im Wissen um die gesetzliche Verpflichtung zur Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen und zur ordnungsgemäßen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen hat es E "in den Jahren 2005 bis 2007 sowie im Zeitraum von Jänner bis März 2009" wissentlich unterlassen, dieser…
…entrichten gehabt; ebenso hätte er bis zu diesem Zeitpunkt eine ordnungsgemäße diesbezügliche Voranmeldung einzureichen gehabt, was er beides wissentlich unterlassen hat. Der Sachverhalt war E von der Finanzstrafbehörde erster Instanz (bereits vor Tatbegehung) mit Schreiben vom 7. Jänner 2009 mitgeteilt worden (Finanzstrafakt Bl. 38). Bei…
…Chesterfield und Memphis, hinsichtlich welcher zuvor durch unbekannte Täter sowohl ein Schmuggel als auch ein Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols begangen worden war und auf welchen Eingangsabgaben in der Höhe von insgesamt 22.411,62 Euro (Zoll 3.928,32 Euro, Tabaksteuer 13.611…
…sei jedoch ersichtlich, dass die Vertragsteile ganz offensichtlich einig darin waren, dass tatsächlich entgegen der ursprünglichen Annahme eine Willenseinigung nicht erfolgt sein könne, da die Geschäftsgrundlage eine andere gewesen sei. Wenn auch eine außergerichtliche Willenserklärung keine Beseitigung eines Vertrages ex tunc bewirke, sei dem entgegen…
…Kontoabfrage]. Im Rahmen von staatsanwaltschaftliehen Ermittlungen gegen E war der Verdacht entstanden, dass dieser (der auch der leibliche Vater von vier Kindern der Beschuldigten ist) mit der Beschuldigten tatsächlich in einer Lebensgemeinschaft in YYYY wohne, weshalb bei der Beschuldigten eine Prüfung auf der Grundlage des …
…zu entnehmen, dass der Genannte ab 15. April 2000 eine selbständige Tätigkeit als gewerblicher Lohnverrechner ausgeübt hat (siehe den von ihm am 31. Juli 2000 ausgefüllten Fragebogen "Verf24" und die diesbezügliche Niederschrift anlässlich der Neuaufnahme mit selben Datum beim damals zuständigen Finanzamt Linz). Nach einer…
…92 pro Monat], Jänner und Februar 2016: € 121,84 [pro Monat ebenfalls € 60,92]) bewirkt habe, wobei er die Taten mit der Absicht ausgeführt habe, sich durch die wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen, weshalb über ihn gemäß…
…Unternehmensbezeichnung 3. Unternehmensinhaber nicht mit der juristisch gebotenen Differenzierung verwende und deshalb Verwirrung entstehe, wo tatsächlich Klarheit bestehe. Welche Unternehmen gemeint seien, darüber scheine Einigkeit zu bestehen: Es seien diejenigen Unternehmen, bei denen die Kunden Bauleistungen bestellt und die dann diese Leistungen auch erbracht hätten…