Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind den…
…Daraus folgt, dass die praktische Tätigkeit nur im geringen Maße der Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung oder auf den späteren Lehrberuf diente. Ferner wurde das Tätigkeitsausmaß von 38,5 Stunden berücksichtigt. Das Freihalten des Berufsschultages war aufgrund des Wechsel- und Schichtdienstes möglich. Im Ergebnis stand die…
…wie diese abgegolten worden seien. Eine Stundenaufzeichnung, die weder Arbeitsbeginn und Arbeitsende noch die geleisteten Überstunden monatlich ausweise, könne einem Fremdvergleich nicht standhalten. Zusätzlich sei im Arbeitsvertrag keine Regelung über das Tätigkeitsausmaß in der Nebensaison angeführt. Vom Bf. werde zwar dargelegt, dass in dieser Zeit…
…Ergebnis, dass - zumindest in der Hauptsaison - die vertraglichen Vereinbarungen auch tatsächlich erfüllt wurden. Nach Auffassung des BFG ist aber auch nicht zu beanstanden, dass in den Streitjahren selbst in der Nebensaison ein Tätigkeitsausmaß von 40 Wochenstunden vereinbart wurde. So hat die Gattin des Bf. den…
…RV/7100746/2013, in dem ein Tätigkeitsausmaß von 20 % nicht mehr als untergeordnet und deshalb für die Berücksichtigung des Pauschalbetrages schädlich beurteilt wurde. Darunter subsumierte das Verwaltungsgericht in der dortigen Entscheidung in freier Beweiswürdigung die selbständige Bearbeitung von Ausschreibungen in Zusammenarbeit mit dem BID-Management…
…Bezugs bei der LPA GmbH von 36.000 Eur (bis 2004) auf 60.000 Eur (ab 2004) wurde vom Bf mit dem Argument begründet, dass sich sein Tätigkeitsausmaß für die jeweilige Gesellschaft verändert habe, was auch eine Anpassung der jeweiligen Gehälter zur Folge gehabt habe…
…des Jahres 2005 entnehmen Sie bitte den beiliegenden Änderungen des Gesamtarbeitsvertrages. Die auffallende Lohnerhöhung von Herrn M im Jahr 2005 ist auf das geänderte Tätigkeitsausmaß unseres Klienten durch die vermehrte Übernahme des Bereiches Lackiererei zurückzuführen. Herr M war jedoch seit dem Jahr 1998 immer wieder…
…Dazu ist noch zu erwähnen, dass einerseits Unterlagen, wie etwa Zeitaufzeichnungen über dieses Tätigkeitsausmaß im Arbeitszimmer trotz Aufforderung vom Bw. nicht vorliegen und andererseits der Bw. selbst eine überwiegende berufliche Nutzung des Arbeitszimmers nicht eingewendet und glaubhaft dargelegt hat. Aufgrund der obigen Ausführungen sind die…
…Entlohnung bei leitenden Angestellten üblicherweise ausschließlich nach der Arbeitszeit erfolgt, wurde von der BP nicht behauptet, die zeitliche Komponente wurde lediglich als Beurteilungsmaßstab für das mögliche Tätigkeitsausmaß herangezogen, da im Verfahren keine substanziellen Angaben gemacht wurden. Die Ermittlung der Arbeitsstunden konnte nur grob schematisch vorgenommen…
…geeignet ist, einem Fremdvergleich standzuhalten. Grundsätzlich richtet sich bei Dienstverhältnisses unter Fremden die Entlohnung nach Quantität und Qualität der Arbeitsleistung. Mangels nachgewiesenem genauem Tätigkeitsausmaß der Ehegattin für den Bw ist festzustellen, dass auf Grund dieser fehlenden Determinierung ein Fremdvergleich nur schwer möglich ist. Daher ist…
…Funktionen der 18 Personen, die Gehälter laut Jahreslohnkonten sowie der Anteil ihrer Tätigkeiten für die in Rede stehenden Bereiche in Prozenten angegeben. Die aufgrund des Tätigkeitsausmaßes ermittelte Bemessungsgrundlage wurde zur Berechnung der Kommunalsteuer herangezogen. Auf Basis dieser, für jedes Jahr angeführten, Berechnungen betrage die Summe…
…Dr. G zur Verfügung stand (er war auch dort tätig), und 3) bei der Überprüfung des Tätigkeitsausmaßes von Frau Dr. M nur geringe Abweichungen festgestellt wurden (1993 war Dr. M zu 14 % nicht für die KG tätig - daher auch Kürzung des Werkvertragshonorars), 4) der Jahresumsatz…
…EDV-Aussstattung vorhanden war) und ein Büro auch Hr. Dr. G zur Verfügung stand (er war auch dort tätig), und 3) bei der Überprüfung des Tätigkeitsausmaßes von Frau Dr. Ma nur geringe Abweichungen festgestellt wurden (1993 war Dr. Marek zu 14 % nicht für die KG…
…EDV-Aussstattung vorhanden war) und ein Büro auch Hr. Dr. G zur Verfügung stand (er war auch dort tätig), und 3) bei der Überprüfung des Tätigkeitsausmaßes von Frau Dr. Ma nur geringe Abweichungen festgestellt wurden (1993 war Dr. Ma zu 14 % nicht für die KG…
…EDV-Aussstattung vorhanden war) und ein Büro auch Hr. Dr. G zur Verfügung stand (er war auch dort tätig), und 3) bei der Überprüfung des Tätigkeitsausmaßes von Frau Dr. Ma nur geringe Abweichungen festgestellt wurden (1993 war Dr. Ma zu 14 % nicht für die Bw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Edith Stefan über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (SVNr.: ***3***), vom 14. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. November 2022, mit dem Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge (Ausgleichszahlung) für den Zeitraum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Name, Adresse , SVNr. 000*, über die Beschwerde vom 09.03.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 07.02.2018, betreffend die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Beträgen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 24.8.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 27.7.2016, betreffend Familienbeihilfe (Ausgleichszahlung) für den Zeitraum September 2014 bis Februar 2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RI in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. Jänner 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes **** vom 21. Dezember 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 und 2015 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Der…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend die Beschwerde des Dipl.-Ing. A Ba, Adresse_Ö, Österreich, sowie Adresse_SK, Slowakei, vertreten durch Dr. Rudolf Tobler jun. Dr. Karl-Heinz Götz, Rechtsanwälte, Verteidiger in Strafsachen, 7100 Neusiedl am See…