…des Wirtschaftsgutes. Vorkommen sind nach herrschender Lehre und Verwaltungspraxis daher nur dann einer AfS zugänglich, wenn sie sich durch den Abbau verbrauchen. Richtwert ist die im Wirtschaftsjahr tatsächlich abgebaute Menge (Substanzverzehr). Kommt es in einem Wirtschaftsjahr zu keinem Verbrauch des Vorkommens bzw. wird nicht abgebaut…
Anlage 6 Anhang der Suchtgift-Grenzmengenverordnung 1. Suchtgifte gemäß Anhang I der Suchtgiftverordnung, BGBl. II Nr. 374/1997: | Substanz | Mengen in Gramm | Acetorphin | 20,0 | Acetyl-alpha-methylfentanyl | 1,0 | Acetylfentanyl | 0,5 | Acetylmethadol | 20…
Anhang IV IV.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs II des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz) AB-CHMINACA AB-FUBINACA AB-PINACA ADB-BUTINACA ADB-FUBINACA AM-2201 Amphetamin 4-CMC, 4-Chloromethcathinon, Clephedron CUMYL-PeGACLONE Dexamphetamin Delta-9…
Wie der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, ist unter technischer Abnutzung der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung hingegen die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen zu verstehen. Im gegenständlichen Fall ist die technische Nutzungsdauer von ca. 66…
…genutzt werden. Die technische Abnützung, die durch den materiellen Verschleiß bedingt sei (Substanzverzehr) bedinge das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsgutes, sodass gleichzeitig eine wirtschaftliche Nutzbarkeit von 33,3 Jahren vollauf begründet und vom Beschwerdeführer nachgewiesen sei. Zusätzlich werde eine Überschussrechnung von 2009 vorgelegt, aus der…
…die Dauer seiner technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit zu verstehen. Die technische Abnutzung ist der materielle Verschleiß des Wirtschaftsgutes, sein Substanzverzehr. Als wirtschaftliche Abnutzung wird die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen bezeichnet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes (und damit die…
…03, RV/0171-F/02; mit Hinweis auf Werndl RdW 86, 287). Die technische Nutzungsdauer richtet sich nach der technischen Abnutzung, die sich durch materiellen Verschleiß ( Substanzverzehr) infolge Gebrauch oder Zeitablauf wegen äußeren Einflüssen wie Witterung, Temperatur, Säure uÄ, ergibt (VwGH 9.9.04, 2002…
…die Dauer seiner technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit zu verstehen. Die technische Abnutzung ist der materielle Verschleiß des Wirtschaftsgutes, sein Substanzverzehr. Als wirtschaftliche Abnutzung wird die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen bezeichnet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes (und damit die…
…durch technische oder wirtschaftliche Abnutzung - ein außergewöhnlicher Wertverzehr eingetreten ist. Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung hingegen die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen zu verstehen (vgl. VwGH 8.8.1996…
…oder wirtschaftliche Abnutzung - ein außergewöhnlicher Wertverzehr eingetreten ist. Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung hingegen die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen zu verstehen (VwGH 8.8.1996, 92/14/0052…
…Abschreibungen usw.- zu erreichen, sondern durch die Zuerkennung von Kilometergeld auch den nicht belegbaren und auch nicht messbaren Substanzverzehr und Energieverbrauch abzugelten. Er beantrage, die für im Privatvermögen befindlichen Kraftfahrzeuge vorgesehene Kilometergrenze von 30.000 km ins Verhältnis zu dem für Fahrräder vorgesehenen Kilometergeld von…
…die Dauer seiner technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit zu verstehen. Die technische Abnutzung ist der materielle Verschleiß des Wirtschaftsgutes, sein Substanzverzehr. Als wirtschaftliche Abnutzung wird die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen bezeichnet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes (und damit die…
…wirtschaftliche Nutzungsdauer (VwGH 8.8.1996, 92/14/0052). Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes zu verstehen, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen (VwGH 9.9.2004, 2002/15/0192). …
…technische, wirtschaftliche oder rechtliche Komponenten zurückzuführen sein. Technische Abnutzung liegt bei Substanzverzehr ("Verschleiß") vor, wirtschaftl Abnutzung bei Abnahme der wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten ("Veralten") und rechtliche Abnutzung bei zeitlichem Verbrauch der rechtlichen Verfügungsmacht. Nicht abnutzbar sind ua Kunstwerke wie zB Gemälde (vgl VwGH 22.2.2000, 99…
…ua BFG, 12.02.2015, RV/5100393/2013). Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes zu verstehen, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen (VwGH 9.9.2004, 2002/15/0192). Die…
…anderen Betrieben, die einen Verbrauch von Substanz mit sich bringen, Absetzungen für Substanzverringerungen (AfS) vorzunehmen. Die AfS trägt dem Substanzverzehr Rechnung und ähnelt in der Wirkung einer Leistungs-Absetzung für Abnutzung (Leistungs-AfA). Es handelt sich um eine gesetzlich zwingende Bestimmung. Nach § 8 Abs. 5…
…kürzere Nutzungsdauer dieser Gebäudebestandteile aber keinen Einfluss auf die Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes. Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung hingegen die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen zu verstehen (VwGH 27.01…
…172 = BStBl II 1978, 164). Die technische Abnutzung ist der materielle Verschleiß des 'Wirtschaftsgutes, also sein Substanzverzehr. Als wirtschaftliche Abnutzung bezeichnet man die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsgutes für den Betroffenen (VwGH 27.1.1994, 92/15/0127; vgl auch Jakom…
…auf die für ihn günstigere Alternative berufen könne. Die technische Abnutzung sei der materielle Verschleiß des Wirtschaftsgutes, also sein Substanzverzehr. Als wirtschaftliche Abnutzung werde die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsgutes für den Betroffenen bezeichnet. Dass Teppiche im Laufe der Zeit an Wert…
…2009/15/0108, mwN). Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes zu verstehen, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen (VwGH 9.9.2004, 2002/15/0192). Soll also tatsächlich von der…