…soweit" in der Bestimmung des § 184 Abs. 1 BAO ableiten lässt, beschränkt das Gesetz die Möglichkeit der Schätzung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips (VwGH 23.2.2012, 2009/17/0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher…
…soweit" in der Bestimmung des § 184 Abs. 1 BAO ableiten lässt, beschränkt das Gesetz die Möglichkeit der Schätzung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips (VwGH 23.2.2012, 2009/17/0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher…
…soweit" in der Bestimmung des § 184 Abs. 1 BAO ableiten lässt, beschränkt das Gesetz die Möglichkeit der Schätzung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips (VwGH 23.2.2012, 2009/17/0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher…
…soweit" in der Bestimmung des § 184 Abs. 1 BAO ableiten lässt, beschränkt das Gesetz die Möglichkeit der Schätzung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips (VwGH 23.2.2012, 2009/17/0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher…
…soweit" in der Bestimmung des § 184 Abs. 1 BAO ableiten lässt, beschränkt das Gesetz die Möglichkeit der Schätzung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips (VwGH 23.2.2012, 2009/17/0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher…
…soweit" in der Bestimmung des § 184 Abs. 1 BAO ableiten lässt, beschränkt das Gesetz die Möglichkeit der Schätzung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips (VwGH 23.2.2012, 2009/17/0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher…
…gehören. Darin kommt das Subsidiaritätsprinzip zum Ausdruck: Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen nur vor, wenn sie weder zu den betrieblichen Einkunftsarten noch zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören. Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips gehören Zinsen und andere Erträgnisse aus Lohnforderungen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, solange…
…Sonderausgaben) gehören, nicht oder nur zum Teil steuerlich wirksam geworden sind. Abgesehen von diesem (sich aus dem sog. "Subsidiaritätsprinzip" des § 34 Abs.1 letzter Satz EStG 1988 ergebenden) Ausschließungsgrund (siehe dazu auch UFS vom 26.6.2007, RV/1912-W/06) der in Rede stehenden…
…zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören, von der Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen (Subsidiaritätsprinzip). Dem Subsidiaritätsprinzip folgend ist die Berücksichtigung der Kreditzahlungen S 75.695,00 als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen, wenn diese Rückzahlungen Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind oder unter einen der Sonderausgabentatbestände des § 18…
…Einnahmen seien solche iSd § 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988, geht ins Leere und spricht nicht gegen die Annahme von gewerblichen Einkünften als Buchhersteller, denn im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gilt das Subsidiaritätsprinzip, d. h, Einkünfte iSd § 28 liegen nur dann…
…Unerheblich ist dabei überdies, dass nicht die PVA, sondern der Bund den Aufwand für den Wertausgleich zu tragen hat. Aufgrund des eingangs beschriebenen Subsidiaritätsprinzips kommt demnach die vom Bw. geforderte Behandlung des Wertausgleiches als sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 Z 3 EStG 1988 nicht…
30.1.11 Wiederkehrende Bezüge, Einkünfte aus Leistungen, Funktionsgebühren Rz 7990: Soweit nicht das Subsidiaritätsprinzip eine Erfassung zur beschränkten Steuerpflicht in anderen Einkunftsarten erfordert, unterliegen wiederkehrende Bezüge (zB Renten), Einkünfte aus Leistungen (zB Einkünfte aus gelegentlicher Vermittlung, Einkünfte aus Vermietung beweglicher Gegenstände) sowie Funktionsgebühren nicht…
…Privatstiftungen sowie von vergleichbaren ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen sind, soweit sie nach dem Subsidiaritätsprinzip nicht den betrieblichen Einkünften (Rz 242 ff) oder den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Rz 239 ff) zuzurechnen sind und keine steuerneutrale Substanzauszahlung darstellen (dazu unten Rz 264 ff), beim Empfänger nach …
…der Begründung ab, dass im Hinblick auf das im § 240 Abs. 3 BAO normierten Subsidiaritätsprinzips auf Grund der durchgeführten Veranlagung zur Einkommensteuer ein Erstattungsverfahren nach der genannten Gesetzesstelle unzulässig sei. In der Berufung hat der Bw. den Gang des Verfahrens, das zur Auszahlung des oa…
…früheren) Dienstverhältnis und dem Sparkonto kein besonderer Zusammenhang, zumal auch betriebsfremde Kunden vergleichbare oder teilweise sogar bessere Konditionen bekommen hätten. Das Subsidiaritätsprinzip (in Bezug auf die Rangfolge der Einkunftsarten) komme daher nicht zur Anwendung. In der Beschwerde wurde beantragt, dass die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung gemäß …
…nämlich die Verhinderung von Steuerhinterziehung, aus den dargelegten Gründen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden kann und daher besser auf Gemeinschaftsebene zu erreichen ist, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip nach Art. 5 des Vertrags tätig werden. Entsprechend dem in demselben…
…Personen für den Schutz ihrer Unionsrechte auf die Einhaltung der Vorlagepflicht des Art. 267 III AEUV durch die nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten angewiesen. Nach dem Subsidiaritätsprinzip des Art. 5 AEUV obliege die Kontrolle der Einhaltung der Vorlagepflicht des Art. 267 III AEUV primär den Mitgliedstaaten…
…Rechten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, soweit sie nicht zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 5 leg. cit. gehören (Subsidiaritätsprinzip). Z 2 leg. cit. umfasst Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 22 EStG 1988. Die entgeltliche Überlassung von Rechten auf…
…Derivaten und Kryptowährungen ausgeübt werden; sie umfasst auch die aufgrund des Subsidiaritätsprinzips unter den Haupteinkunftsarten zu erfassenden Kapitaleinkünfte. Im Gegensatz zur Rechtslage vor dem BBG 2011 kann die Regelbesteuerungsoption unabhängig davon ausgeübt werden, ob die Anwendung des allgemeinen Steuertarifes zu einer geringeren Steuerbelastung führt als…
…1 Z 7 EStG- Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, wenn sie aufgrund des Subsidiaritätsprinzips nicht unter eine vorrangige Einkunftsart fallen und sie keine steuerneutrale Substanzauszahlung darstellen. Es wurden daher die als "Unterhaltszahlungen" bezeichneten Zuwendungen der ***16*** Familienstiftung im Jahr 2010 laut Ergänzungsschreiben zum Fixsatz von 25…