…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Tochter der Berufungswerberin (Bw.) hat im Wintersemester 2001/02 das Diplomstudium der Studienrichtung "xy" an der Universität Wien begonnen. Der erste Studienabschnitt dieser Studienrichtung dauert vier Semester. Der Bw. wurde vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt…
…Berufungsvorentscheidung v. 19.7.2002 als unbegründet abgewiesen. Strittig ist, ob der erste Studienabschnitt innerhalb der vorgesehenen Studienzeit absolviert wurde, weil die Ablegung des letzten Teils der ersten Diplomprüfung nach Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist in der Nachfrist im November 2001 erfolgte (§ 2 Abs. 1 lit…
…nach § 2 Abs. 1 lit. b und lit. d bis j FLAG 1967 gewährte (gesamte) Anspruchsdauer und nicht auf die - in dieser Bestimmung nicht genannten - Studienabschnitte ab (vgl. VwGH 17.12.2024, Ro 2024/16/0007) Es verlängert sich der gesamte nach § 2 Abs. 1…
…Studienförderungsgesetz 1992 genannte Einrichtung als ordentliche Hörer besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 hat…
…dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr sein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Höre gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Da ihre Tochter den 2. Abschnitt…
…einen Beihilfenbezug somit nur so lange vor, als die „vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr“ überschritten wird. Was unter „vorgesehener Studienzeit“ zu verstehen ist, ergibt sich nicht direkt aus dem FLAG…
…Studienzeit bedeute. In seiner daraufhin ergehenden abweisenden Beschwerdevorentscheidung erläuterte das Finanzamt nach allgemeinen Ausführungen zu den Anspruchsvoraussetzungen: Von einer anspruchsvermittelnden Berufsausbildung könne nur dann ausgegangen werden, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten werde. Werde dieser Studienerfolg nicht erreicht…
…Die Vorlesungen dazu seien aber bereits im Wintersemester 2009 besucht worden. Folgende Prüfungen aus dem zweiten Studienabschnitt seien dafür vorgezogen worden: | | Prüfungsdatum | Übungen Differentialgleichungen für LAK | 27.01.2010 | Vorlesungen Einführung in Fachdidaktik | 01.02.2010 | Übungen Spanisch…
…dem 2. Abschnitt fehlten, hingegen bereits 14 von 15 Lehrveranstaltungen aus dem 3. Studienabschnitt abgeschlossen seien und lediglich noch ein Wahlfach und die Diplomarbeit fehlten. Das Finanzamt hat diesen Antrag mit Bescheid vom 15.5.2013, SV-Nr, nach Darlegung der bezughabenden gesetzlichen Bestimmungen (§ 2…
…Tochter ... wurde zu Beginn des Studienjahres 200612007 in das 8-semestrige, in 3 Studienabschnitte gegliederte Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens Universität Graz als ordentliche Hörerin aufgenommen. Im ersten Studienjahr an der Karl-Franzens Universität Graz war das 1. Semester das Wintersemester 2006/2007…
…1 lit. b FLAG mit der Begründung verwehrt, dass die vorgeschriebene Studienzeit mit August 2007 geendet habe, der zweite Studienabschnitt aber erst am 17.11.2008 geendet habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 1.10.2009, in der der Bw. rügt, dass…
…möglich sein sollte, die Studenten durch ihr agieren im 1. Studienabschnitt um den Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe für eine längere Zeit zu bringen." Über die Berufung wurde erwogen: Der Unabhängige Finanzsenat sieht folgenden Sachverhalt als erwiesen an: - Der Sohn der Bw., S, studierte im…
…von der Bw. angesprochene Gesetzesstelle, wonach nur dann eine Berufsausbildung anzunehmen ist, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als 1 Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als 1 Ausbildungsjahr überschritten werde, stellt kein Wahlrecht dar. Nur bei Einrichtungen (§ 3 des…
…Februar 2008 erloschen war. Tatsächlich sei ihm von der Abgabenbehörde für den Zeitraum ab März 2005 bis September 2006 mit der Begründung, dass der erste Studienabschnitt noch nicht beendet gewesen sei, keine Familienbeihilfe ausbezahlt worden. Die Mindeststudiendauer für Architektur betrage 10 Semester oder 5 Jahre…
…wenn sie die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Das Studium Ihrer Tochter ..., die im Oktober 1995 mit dem Studium begonnen hat, hätte den zweiten Studienabschnitt bis 30. September 2001 abschließen müssen…
…Ein Studium wird dann ernsthaft und zielstrebig betrieben, wenn die vorgesehene Studiendauer pro Studienabschnitt um nicht mehr als 1 Semester überschritten wird. Im vorliegenden Fall hätte der 1.Abschnitt spätestens im Monat September 2001 mittels Diplom beendet werden müssen. Es besteht daher ab Oktober 2001…
…hat das Studium der Wirtschaftswissenschaften mit Wintersemester 2002/2003 begonnen und der erste Studienabschnitt wäre unter Berücksichtigung eines Tolenranzsemesters sowie von zwei Semestern wegen der Tätigkeit als Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998 innerhalb von sechs Semestern - also bis spätestens 30.9.2005 - zu beenden gewesen…
…Im Wintersemester 1998 habe der Sohn des Berufungswerbers begonnen, Rechtswissenschaften zu studieren. Den ersten Studienabschnitt habe er nach dem alten Studienplan in 2 Semestern abgeschlossen. Im Wintersemester 1999 sei er auf den neuen Studienplan umgestiegen. Da der erste Abschnitt im alten Studienplan umfangreicher gewesen sei…
…und wurde im Anschluss daran die Prüfung "Einführung" abgelegt. Nach der alten Studienordnung wäre dies für den ersten Abschnitt ausreichend und die FB weiter zu gewähren gewesen. Nach der neuen Studienordnung war für den ersten Studienabschnitt noch die Prüfung " Strafrecht J. A. T." abzulegen. G…
…Die Beschwerdeführerin nahm dies ausdrücklich zur Kenntnis. Auf die Fragen, wann sie dem Finanzamt gemeldet habe, dass der Sohn den ersten Studienabschnitt nicht in der vorgesehenen Zeit abgeschlossen habe und, dass ein Studienwechsel erfolgt ist, antwortete sie, dass sie dazu nicht dezidiert aufgefordert worden wäre…