…Ergebnisse"] Aufgrund der vorgegebenen Phasen, die im Zuge einer derartigen Forschungsarbeit durchzuführen sind, verlängerte sich die Studienzeit von Frau B.. Es lagen also im Studien- und Prüfungsbetrieb besondere Umstände vor, die es Frau B. ohne ihr Verschulden unmöglich gemacht haben, den Studienabschnitt in der vorgesehenen…
…ein unvorhergesehenes Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Liegen bei den Universitäten im Studien- und Prüfungsbetrieb besondere Umstände vor, die es dem einzelnen Studierenden ohne sein Verschulden unmöglich machen…
…zu Terminverschiebungen bzw. Terminabsagen durch den Studienbegleiter von SG kam, sodass die Einreichung der Diplomarbeit erst am 16.08.2007 möglich war. Daraus kann aber für die Berufung nichts gewonnen werden. Liegen nämlich bei den Universitäten im Studien- und Prüfungsbetrieb besondere Umstände vor, die es…
…und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden nachgewiesen wird. Daraus ergibt sich, dass dem Studierenden im ersten Studienjahr eine Eingewöhnungsphase zugestanden wird, in der einerseits die Eignung für das gewählte Studium erforscht werden und andererseits eine Gewöhnung an den Studien- und Prüfungsbetrieb…
…Studienbeihilfe für die in Abs. 1 genannten Studierenden ist die Inskription, soweit eine solche in den Studien- und Ausbildungsvorschriften vorgesehen ist. Semester, für die eine Inskription oder grundsätzlich im vollen Umfang die Zulassung zum Studien- und Prüfungsbetrieb besteht, sind für die Anspruchsdauer (§ 18) des Studiums…
…zugestanden, in der einerseits die Eignung für das gewählte Studium erforscht werden und andererseits eine Gewöhnung an den Studien- und Prüfungsbetrieb erfolgen kann. Aus diesem Grund ist für die Beihilfengewährung ab dem zweiten Studienjahr auch nur der Nachweis eines minimal zu bezeichnenden Studienerfolges erforderlich. Daraus…
…und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden nachgewiesen wird. Daraus ergibt sich, dass dem Studierenden im ersten Studienjahr eine Eingewöhnungsphase zugestanden wird, in der einerseits die Eignung für das gewählte Studium erforscht werden und andererseits eine Gewöhnung an den Studien- und Prüfungsbetrieb…
…und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von 8 Semesterwochenstunden nachgewiesen wird. Daraus ergibt sich, dass dem Studierenden im ersten Studienjahr eine Eingewöhnungsphase zugestanden wird, in der einerseits die Eignung für das gewählte Studium erforscht werden und andererseits eine Gewöhnung an den Studien- und Prüfungsbetrieb…
…durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Liegen bei den Universitäten im Studien- und Prüfungsbetrieb besondere Umstände vor, die es dem einzelnen Studierenden ohne sein Verschulden unmöglich…
…Verlängerung um ein Semester bewirkt. Nach der Verwaltungspraxis werden auch Studienbehinderungen anerkennt, die aus besonderen im Studien- und Prüfungsbetrieb gelegenen Umständen resultieren und die es dem Studierenden ohne sein Verschulden unmöglich machen, einen Studienabschnitt in der vorgesehenen Zeit zu absolvieren. Eine derartige Studienbehinderung müsste jedoch…
…nach der Lage des Einzelfalles und nach dem Zweck des Gesetzes, das an das Vorliegen des unabwendbaren Ereignisses eine Rechtsfolge knüpft, zu entscheiden (vgl VwGH 24.4.2002, 96/12/0377). Nach der Verwaltungspraxis zählen auch Behinderungen im Studien- und Prüfungsbetrieb zu den eine Verlängerung…
…und somit der Berufsausbildung selbst dar (VwGH 20.6.2000, 98/15/0001). Es trifft zu, dass Studierenden im ersten Studienjahr eine Eingewöhnungsphase zugestanden wird, in der einerseits die Eignung für das gewählte Studium erforscht werden und andererseits eine Gewöhnung an den Studien- und Prüfungsbetrieb…
…Formular, welche Prüfungen(en) der/die Studierende ohne eigenes Verschulden nicht ablegen konnte bzw. warum es zu einer Studienzeitverzögerung im konkreten Einzelfall gekommen ist. Liegen bei den Universitäten im Studien- und Prüfungsbetrieb besondere Umstände vor, die es dem einzelnen Studierenden ohne sein Verschulden unmöglich machen…
…noch Anspruch auf Familienbeihilfe ; es sei denn, der Grenzbetrag wurde schon während der Berufsausbildung in diesem Jahr überschritten. Auch bei den Universitäten können allenfalls im Studien- und Prüfungsbetrieb besondere Umstände vorliegen, die es dem einzelnen Studierenden ohne sein Verschulden unmöglich machen, den Studienabschnitt in der…
…der im Weiteren beschriebenen "besonderen Umstände" abgegangen werden kann. Gegenständlich könnte nur der Verlängerungsgrund des unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses eine Weitergewährung der Familienbeihilfe bewirken. Liegen bei den Universitäten im Studien- und Prüfungsbetrieb besondere Umstände vor, die es dem einzelnen Studierenden ohne sein Verschulden unmöglich machen…
…K. vertrat bei einer persönlichen Vorsprache die Auffassung, dass studienplanbedingte Verzögerungen beim Studium keine besonderen Umstände im Studien- und Prüfungs betrieb darstellen und dass daher das vom Finanzministerium aufgelegte Formular Beih14 auf die Situation der Studenten im 1. Studienabschnitt des Studiums der Veterinärmedizin nicht zutrifft…
…Voraussetzung für den Anspruch auf Studienbeihilfe für die in Abs. 1 genannten Studierenden ist die aufrechte Zulassung zum Studium. Semester, für die grundsätzlich im vollen Umfang die Zulassung zum Studien- und Prüfungsbetrieb besteht, sind für die Anspruchsdauer (§ 18) des Studiums zu berücksichtigen, es sei denn…
…Familienbeihilfenverlust führt, zu wechseln. Vielmehr hätten Sie für Ihren Sohn S. um Verlängerung des Familienbeihilfenbezuges um ein Semester ansuchen können und zwar wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses im Studien- und Prüfungsbetrieb der Universität. Liegen nämlich Umstände vor, die es dem einzelnen Studierenden unmöglich machen, den Studienabschnitt…
…Medizin war mit Beginn des WS 2005/2006 begonnen worden und die Tochter im WS 2006/2007 innerhalb der Anmeldefrist für eine Prüfung (SIP) aus technischen Gründen gesperrt worden. Dies wurde von der Studien- und Prüfungsabteilung der medizinischen Fakultät vom 14.8.2007 auch bestätigt…
…die Tochter mittlerweile die SIP-Prüfung am 29. Juni 2006 erfolgreich absolviert. Im Zuge des weiteren Berufungsverfahrens wurde der Berufungswerber mittels Vorhalt unter gleizeitiger Mitteilung der Rechtslage aufgefordert bekanntzugeben, ob etwa im Studien- und Prüfungsbetrieb der Universität besondere Umstände vorgelegen wären, die es einem Studenten…