2.2.6. Geheimhaltungspflicht und Strafverfahren (1) Alle auf Grund des HStG 1995 gemachten Angaben unterliegen der Geheimhaltungspflicht im Sinn des § 17 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999. Diese Angaben dürfen von den Zollämtern auch nicht anderen Behörden und Ämtern bekannt gegeben werden…
…daran erinnern, ob er zunächst auf dem weiteren PC das Spielen freischalten musste, sodass nicht mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit von einem Verschulden der Bf ausgegangen werden kann. Der Spruch des angefochtenen Straferkenntnisses widerspricht dem Bestimmtheits- und Klarheitsgebot des § 44 a VStG, weil…
Im Erkenntnis VwGH 01.09.2010, 2010/17/0086, teilte der VwGH die Ansicht der belangten Behörde, wonach die feste Verlinkung (nicht etwa mit einer der üblichen Suchmaschinen), sondern mit den genannten Spielmöglichkeiten die in diesem Fall ggstdl Geräte zu Spielapparaten im Sinne des VGSG…
…und kostensparende Erledigung standardisierter Straffälle ermöglicht. In dieser wird üblicherweise ein geringerer Strafbetrag verhängt, weil dieses abgekürzte Verfahren für die Behörde mit geringen Kosten verbunden ist. Wird das Strafverfahren eingeleitet, kommen die niedrigen Strafbeträge der Organstrafverfügung nicht mehr zur Anwendung, da die Behörde bereits weitere…
…gemäß § 64 Abs 2 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 - VStG einen Betrag von € 10,00 als Mindestbeitrag zu den Kosten des Strafverfahrens zu zahlen. Der zu zahlende Gesamtbetrag (Strafe/Kosten/Barauslagen) betrage daher € 70,00. Das Straferkenntnis wurde folgendermaßen begründet: "Das Fahrzeug wurde beanstandet, weil…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Patrick Ruth, Rechtsanwalt in 6020 Innsbruck, Kapuzinergasse 8/4, vom 05.09.2016, gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 05.08…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Patrick Ruth, Rechtsanwalt in 6020 Innsbruck, Kapuzinergasse 8/4, vom 05.09.2016, gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 05.08…
…uneinbringlich seien, 57 Ersatzfreiheitsstrafen von je 12 Stunden. Ferner würden gemäß § 64 VStG 1991 je EUR 10,00 als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens vorgeschrieben. Die GmbH hafte gemäß § 9 Abs 7 VStG 1991 zur ungeteilten Hand. In der Begründung wurde iW ausgeführt, im…
…die Strafe auf EUR 50,00 sowie die Ersatzfreiheitsstrafe auf 10 Stunden herabgesetzt wird. Im Übrigen wird das Straferkenntnis bestätigt. Gemäß § 64 Abs 1 und 2 VStG beträgt der Beitrag zu den Kosten des erstinstanzlichen Strafverfahrens unverändert Euro 10,00, das ist der Mindestkostenbeitrag. Gemäß …
…in ein noch laufendes Steuerstrafverfahren verwickelt ist, lässt keine Rechtfertigung erkennen, die Erteilung der Ansässigkeitsbescheinigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zu verwehren, wenn trotz des Strafverfahrens unstrittig ist, dass die deutschen Einkünfte steuerlich dem Verein zuzurechnen sind. Denn selbst wenn es zu einer Verurteilung…
…Grafik] Die Zweitschriften der Strafverfügungen und des Straferkenntnisses sind aktenkundig; ihr Inhalt ist unstrittig und dem Beschwerdeführer bekannt. Der Spruch des Bescheides, der ein ordentliches verwaltungsbehördliches Strafverfahren abschließt, hat - soweit er nicht auf Einstellung lautet - gemäß § 44a VStG zu enthalten: "1. die als erwiesen…
…LGBl. für Wien Nr. 56/2005 in der derzeit geltenden Fassung. Ferner haben Sie gemäß § 64 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) zu zahlen: € 70,00 als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens, das sind 10% der Strafe, mindestens jedoch € 10,00. Der zu zahlende Gesamtbetrag…
…in Höhe von EUR 60,00, im Falle der Uneinbringlichkeit 12 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Zudem wurde ihr ein Betrag von EUR 10,00 als Beitrag zu den Kosten des behördlichen Strafverfahrens auferlegt. Der verspätet eingezahlte Betrag von EUR 36,00 ("Organ-, Anonymstrafbetrag") werde auf die…
…64 VStG 1991, in der geltenden Fassung, 10 € als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens zu zahlen. Der zu zahlende Gesamtbetrag (Strafe und Kosten) beträgt daher 45 €. Außerdem sind die Kosten des Strafvollzuges zu ersetzen.“ Begründet wurde dies u.a. dadurch, dass anlässlich…
…Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 2. August 2010 gegen den Bescheid über die Einleitung des Strafverfahrens gemäß § 83 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes Oststeiermark als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 28. Juli 2010…
…gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13. Juni 2010 gegen den Bescheid über die Einleitung des Strafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes Graz-Umgebung als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 12. November 2008…
…Jahre 2002 bis 2004 (für die Jahre 2002 und 2003 im wieder aufgenommenen Verfahren) mit insgesamt 18.208,29 € fest. Mit dem Bescheid vom 21. Februar 2007 leitete das Finanzamt Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Bf. ein Strafverfahren gemäß § 83 Abs…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen SL, Warenvermittlung, geb. 19XX, whft. in L, über die Beschwerden der Beschuldigten vom 14. Juni 2006 und vom 29. September 2006 gegen…
…für das Finanzamt neu iSd. zitierten Gesetzesstelle sein. Während im ursprünglichen Wiederaufnahmeantrag vom 4. Juni 2004 in Beibehaltung der bisherigen bereits im Strafverfahren vertretenen Argumentationslinie im Wesentlichen geltend gemacht wurde, dass die Strafentscheidung vom 14. Jänner 2004 auf eine falsche bzw. unzutreffende Aussage des RSSen…
…2001 wurde die Umsatzsteuer für das Jahr 2000 mit insgesamt 92.019,00 S festgesetzt. In der Eingabe vom 5. April 2001 beantragte der Bf. durch seine steuerliche Vertreterin die Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Aus der erklärungsgemäßen Veranlagung der Umsatzsteuer 1999 (Umsatzsteuerbescheid vom 5. Februar 2001…