…zu bereichern, und solcher Art Vorteile erzielt, liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor, auch wenn die Handlungsweise des gegen den Willen des Arbeitgebers sich aus dem Dienstverhältnis Vorteile verschaffenden Abgabepflichtigen in einem strafgesetzwidrigen Tun oder Unterlassen besteht (vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 26. November…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Doris Schitter und die fachkundigen Laienrichter Mag. Robert Soder und Johann-Peter Höflmaier in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. selbständiger Lohnbuchhalter, whft. XXX…
…oder verwaltungsbehördlich (z.B. wegen Winkelschreiberei) strafbar wären, aus diesem Grunde nicht steuerbar gestellt wären: Das durch ein strafgesetzwidriges Tun oder Unterlassen aus - dem allgemeinen Wirtschaftsverkehr entsprechenden - Rechtsgeschäften gewonnene Einkommen, nicht hingegen der bloß infolge eines deliktischen Handelns (zB durch Erpressung, Auftragsmord [gemeint wohl eher…
…96, 13 Os 158/96 - unterliegt: § 27 f SMG oder der vom Erstgericht hervorgehobene entgeltliche Auftragsmord), einer steuerlichen Bewertung unterzogen werden ….. Das durch ein strafgesetzwidriges Tun oder Unterlassen aus (dem allgemeinen Wirtschaftsverkehr entsprechenden) Rechtsgeschäften gewonnene Einkommen löst, sofern es den Kriterien der §§ 2, 21…
…das Dienstverhältnis gebotene Gelegenheit nutzt, um sich zu bereichern, und solcherart Vorteile erzielt, liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor. Das durch ein strafgesetzwidriges Tun oder Unterlassen aus dem allgemeinen Wirtschaftsverkehr entsprechenden Rechtsgeschäften gewonnene Einkommen löst, sofern es den Kriterien der §§ 2, 21 ff EStG 1988…
…einkommensteuerbare Einkommensteile, wenn Art und Weise deren Erwerbes gerichtlich strafbar wären, aus diesem Grunde nicht steuerbar gestellt wären: Das durch ein strafgesetzwidriges Tun oder Unterlassen aus - dem allgemeinen Wirtschaftsverkehr entsprechenden - Rechtsgeschäften gewonnene Einkommen, nicht hingegen der bloß infolge eines deliktischen Handelns (zB durch Erpressung, Auftragsmord…
…einkommensteuerbare Einkommensteile, wenn Art und Weise deren Erwerbes gerichtlich strafbar wären, aus diesem Grunde nicht steuerbar gestellt wären: Das durch ein strafgesetzwidriges Tun oder Unterlassen aus - dem allgemeinen Wirtschaftsverkehr entsprechenden - Rechtsgeschäften gewonnene Einkommen, nicht hingegen der bloß infolge eines deliktischen Handelns (zB durch Erpressung, Auftragsmord…
…das Dienstverhältnis gebotene Gelegenheit nutzt, um sich zu bereichern, und solcherart Vorteile erzielt, liegen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vor. Das durch ein strafgesetzwidriges Tun oder Unterlassen aus dem allgemeinen Wirtschaftsverkehr entsprechenden Rechtsgeschäften gewonnene Einkommen löst, sofern es den Kriterien der §§ 2, 21 ff EStG 1988…
…bereichern, und solcher Art Vorteile erzielt, liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor, auch wenn die Handlungsweise des gegen den Willen des Arbeitgebers sich aus dem Dienstverhältnis Vorteile verschaffenden Abgabepflichtigen in einem strafgesetzwidrigen Tun oder Unterlassen besteht (Hinweis E 26. November 2002, 99/15/0154, VwSlg…
…zu bereichern, und solcher Art Vorteile erzielt, liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor, auch wenn die Handlungsweise des gegen den Willen des Arbeitgebers sich aus dem Dienstverhältnis Vorteile verschaffenden Abgabepflichtigen in einem strafgesetzwidrigen Tun oder Unterlassen besteht [vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 26. November…
3. Gerichtlich strafbare Handlungen 3.1. Rechtsgrundlagen (1) §§ 79 bis 83 AußWG 2011 Gerichtlich strafbare Handlungen und § 84 AußWG 2011 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit. (2) § 177a StGB, § 177b StGB und § 177c StGB gerichtlich strafbare Handlungen und § 25 SKG 2013 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit…
…2) Die Strafbarkeit einer Verwaltungsübertretung erlischt durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt in dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt. ... Bei Unterlassungsdelikten wird die Nichtvornahme eines gebotenen Tuns unter Strafe gestellt. Es ist danach zu unterscheiden, ob die Strafbarkeit der Unterlassung darauf abstellt…
Abschnitt 8. Strafbarkeit des Versuches (derzeit frei1) Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…
…dem Verschuldensprinzip. Es sei sachlich nicht begründbar, warum Gebühren für Wassermengen geschuldet würden, die wegen grob schuldhafter und möglicherweise sogar strafgesetzwidriger Unterlassung einer Warnung des Wasserabnehmers vor nachweislich bekannten massiven Wasserverlusten verbraucht würden. Die Beschwerdeführerin weise darauf hin, dass der Verfassungsgerichtshof zu § 23 Abs. 1…
…Beginn des Sanierungsverfahrens, somit als sie etwa Ende 2015, Anfang 2016 betraut worden war, mit den Lohnabgaben überhaupt nichts zu tun gehabt. Die Lohnabgaben seien stets von Verantwortlichen der ***2*** gemeldet und abgeführt worden. Das Aufgabengebiet der ***9*** habe bloß die Umsatzsteuervoranmeldungen, sowie die Umsatzsteuerjahreserklärungen…
…wenigstens ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet. Ein zur Erfüllung der subjektiven Tatseite geeigneter Vorsatz liegt also nicht nur dann vor, wenn der tatbestandsmäßige strafgesetzwidrige Erfolg vom Täter geradezu angestrebt wird, sondern auch dann, wenn er mit den von ihm bezweckten Folgen seiner…
…26.11.2002, Zl. 99/15/0154 betrifft die strafgesetzwidrige Veruntreuung von geldernund ist daher hier nicht anwendbar. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise liegt sehr wohl ein Darlehen des Dienstgebers vor, auch wenn die zu Grunde liegenden Vereinbarungen nicht explizit als "Darlehensverträge" bezeichnet wurden. Dies geht aus…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR. Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Ing. Franz Junger als weitere Mitglieder des Senates in…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Ziesler und Mag. Goffried Warter als weitere Mitglieder des Senates in…
Die Anwendung des Verfalls und einer hohen Geldstrafe ohne Berücksichtigung dieser Faktoren stellt eine willkürliche und unverhältnismäßige Sanktion dar, die gegen grundlegende Gesetzesbestimmungen sowie grundrechtliche/verfassungsmäßige Bestimmungen zum Schutz von Rechtsgütern verstößt. Zusammengefasst liegen mehrere Mängel im Verfahren und Rechtswidrigkeit des Inhalts vor. Das angefochtene…