…§ 37 Abs.1 iVm 38 und 46 Abs.1 FinStrG, vollzogen am 16.6.2005) bereits vorliegende Strafschärfung bei Rückfall gewertet worden ist. Ein derartiger Straferschwerungsgrund ist im vorliegenden Fall jedoch rechtswidrig. Denn zufolge § 23 Abs.2 FinStrG ist u.a. die Wertung von Umständen…
…zumindest ernsthaft für möglich gehalten bzw. die (jeweils) eingetretene Abgabenverkürzung für gewiss gehalten habe. Unter Berücksichtigung der schwierigen finanziellen Situation des Beschuldigten, der gänzlichen Schadensgutmachung, jeweils als strafmildernd, sowie des vorliegenden Straferschwerungsgrundes des Rückfalles iSd. § 41 Abs. 1 FinStrG, gelangte die Erstinstanz angesichts des vorgegebenen…
…gegenüber dem Fiskus verheimlicht worden waren (Teilfaktum 2). Zur Strafbemessung wurde ausgeführt, dass an Hand der vorliegenden Straferschwerungsgründe der drei einschlägigen Vorstrafen sowie der Tatbegehung über einen längeren Zeitraum, des Nichtvorliegens von Milderungsgründen und des oberen Strafrahmens in Höhe von € 49.722,60 eine…
…Strafrahmens ausschöpft, unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es auch galt, den Straferschwerungsgrund eines längeren Tatzeitraumes zu berücksichtigen, keinesfalls als überhöht anzusehen. Ferner muss darauf hingewiesen werden, dass für diesen Fall der Uneinbringlichkeit der verhängten Geldstrafe der Gesetzgeber den Vollzug der festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen hat, an…
…Hinzu kommt, dass der Bf. bislang unbescholten ist, ein Straferschwerungsgrund nicht festzustellen war, Sorgepflichten für zwei minderjährige Kinder hat, Schulden in nicht unbeträchtlicher Höhe aufgrund eines gescheiterten Versuches in die Selbstständigkeit bestehen und er mit äußerst geringfügigen finanziellen Mitteln sein Auslangen zu finden hat, da…
…durch Rückzahlungen aus einem Privatkonkurs im Jahr 2004 zweifellos nicht unerheblich belastete private Finanzsituation zu den Tatzeitpunkten (vgl. § 34 Abs. 1 Z 10 StGB) zu werten. Dem gegenüber steht (einerseits als Straferschwerungsgrund iSd. § 33 Z 1 StGB) der sich über mehrere Jahre erstreckende Tatzeitraum bzw…
…§ 34 Abs. 1 Z. 18 StGB) sowie der Straferschwerungsgrund des § 33 Z. 1 StGB (langer Tatzeitraum) die primären Grundlagen für die Strafausmessung innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen. Daneben sind bei der Strafausmessung freilich auch noch Überlegungen in der Richtung anzustellen, dass eine Finanzstrafe einerseits den Täter…
…die gleichzeitig die Höchstersatzfreiheitsstrafe darstellt, bei weitem überhöht. Durch das Fehlen jeglichen Hinweises, inwieweit Straferschwerungsgründe und Strafmilderungsgründe berücksichtigt wurden, ist es für mich nicht nachvollziehbar, wie sich die Strafe konkret zusammensetzt. Außerdem wurde bei der Strafbemessung die lange Verfahrensdauer und das lange Zurückliegen der Tat…
…4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006, der allgemeinen Grundsätze der Strafbemessung gemäß VStG sowie der Strafmilderungs- und Straferschwerungsgründe gemäß StGB] "Sie haben keine Angaben über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten gemacht. Die Strafbemessung erfolgte daher auf der Grundlage durchschnittlich angenommener wirtschaftlicher Verhältnisse. Ihre Sorgepflichten…
…daher nur dann gerechtfertigt, wenn sich die der Strafbemessung des Magistrat der Stadt Wien zugrunde liegende Sachlage geändert hat, wenn Straferschwerungsgründe wegfallen, wenn der Magistrat der Stadt Wien Milderungsgründe bei der Strafbemessung nicht berücksichtigt hat oder wenn im Beschwerdeverfahren Milderungsgründe neu hervorkommen. Im gegenständlichen Verfahren…
…nur dann gerechtfertigt, wenn sich die der Strafbemessung des Magistrats der Stadt Wien zugrundeliegende Sachlage geändert hat, wenn Straferschwerungsgründe wegfallen, wenn der Magistrat der Stadt Wien Milderungsgründe bei der Strafbemessung nicht berücksichtigt hat oder wenn im Beschwerdeverfahren Milderungsgründe neu hervorkommen. In der ggstl. Beschwerdesache liegen…
…habe, dass er durch sein pflichtenwidriges Verhalten (jeweils) eine entsprechende Abgabenverkürzung bewirken werde. Ausgehend von den gesetzlichen Strafzumessungsgründen, wobei bei gleichzeitigem Nichtvorliegen von Straferschwerungsgründen insbesondere die laut Aktenlage gegebene vollständige Schadensgutmachung, die ebenfalls festgestellte schwierige persönliche (gesundheitliche) Situation verbunden mit einer verstärkten finanziellen Belastung, die…
…Finanzsituation des Bestraften das endgültige Zahlungsziel einer rechtskräftig ausgesprochenen, ohnehin die persönlichen und wirtschaftlichen Umstände entsprechend berücksichtigenden Finanzstrafe (die verhängte Geldstrafe betrug trotz des Vorliegens gravierender Straferschwerungsgründe lediglich annähernd ein Fünftel der gesetzlichen Höchststrafe) noch einmal über (weitere) Jahre hinausgeschoben werden kann. Zu dem tritt…
…Strafschärfungsmöglichkeit nach § 41 FinStrG und der vorliegenden Straferschwerungsgründe lediglich 22 % des gesetzlichen Strafrahmens betragenden Geldstrafe sowie die Tatsache von 19 einschlägigen Vorstrafen und den raschen Rückfall in Rechnung, könnte im Fall der (antragsgemäßen) Gewährung einer monatlichen Teilzahlung iHv lediglich € 100,00 (bzw. einem -damit…
…und die Schwere der durch das zu SN 046-2000/00269-002 festgestellte Verhalten des Bf. bewirkten Rechtsgutbeeinträchtigungen, die im Straferkenntnis vom 21. Juni 2004 festgestellten Gesamtauswirkungen der Tat und die Höhe der dafür ausgesprochenen, trotz der überwiegenden Straferschwerungsgründe iSd. §§ 33 StGB iVm. 23 Abs…
…im Rahmen der Berufungsentscheidung zu berücksichtigenden Gründen iSd. § 23 Abs. 2 FinStrG lässt die oa. Aktenlage neben den bereits im Ersterkenntnis zu Recht angeführten Straferschwerungsgründen gemäß § 33 Z. 1 und 2 (mehrere strafbare Handlungen, längerer Tatzeitraum und einschlägige Vorstrafe) erkennen, dass sowohl die Taten des …