…sondern auch solche, die von diesen entsprechenden Körperschaften eines Mitgliedstaates der EU stammen. Da § 3 Nr. 44 dEStG ebenfalls nur für Stipendien gilt, die unmittelbar aus "öffentlichen Mitteln" zur Förderung der Forschung oder der wissenschaftlichen Aus- oder Fortbildung gewährt werden, wird der Steuerbefreiungstatbestand des § 3…
…die Einkünfte der Einkunftsarten nach § 2 Abs. 3 Z 2 oder allenfalls 3 EStG 1988 wäre die Qualifizierung des Stipendiaten als Unternehmer Voraussetzung. Dies würde eine selbständige nachhaltige und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr voraussetzten. Eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht unter…
Erhält ein in Österreich ansässiger Wissenschaftler einen zwei Jahre dauernden Forschungsauftrag an einer US-Universität und wird ihm hiefür ein US-Stipendium gewährt, so unterliegt dieses Stipendium in Österreich der Einkommensbesteuerung; denn die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG steht nur für aus…
Ein 6-monatiges Stipendium des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Führungskräftequalifizierung im Kunst- und Kulturbereich in den USA, das in der Auszahlung eines monatlichen Betrages von S 25.000,00 und der Übernahme der Reiskosten in die USA besteht, darf nach Auffassung…
…die Einkünfte der Einkunftsarten nach § 2 Abs. 3 Z 2 oder allenfalls 3 EStG 1988 wäre die Qualifizierung des Stipendiaten als Unternehmer Voraussetzung. Dies würde eine selbständige nachhaltige und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr voraussetzen. Eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht unter…
…Arbeit ua. Einkünfte aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen oder erzieherischen Tätigkeit (freiberufliche Tätigkeit). V) Erwägungen Strittig ist die Einkommensteuerpflicht eines „DOC-Stipendiums“ von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Im Erkenntnis des VwGH vom 29.07.2014, 2011/13/0060, hat der Gerichtshof dargelegt, dass das…
…dass im vorliegenden Fall keine Mitarbeit an einem Forschungsprojekt des Förderers (Österreichische Akademie der Wissenschaften) vorliege, sondern das Stipendium de facto ausschließlich für das Verfassen einer Dissertation gewährt werde. Das im Arbeitsvertrag genannte Forschungsprojekt „Projekt1“ beziehe sich einzig und allein auf das Dissertationsthema und diene…
…Rahmen eines zu steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führenden Dienstverhältnisses tätig gewesen wäre, wenngleich der von der Universität X geleistete Arbeitslohn dieser von dritter Seite (von der ÖAW im Rahmen des DOC-Stipendiums) ersetzt wurde. Dies ist auch den Bestimmungen der „DOC-Richtlinien 2013“ betreffend…
…von 2.932,88 € sowie Werbungskosten von 586,73 €. In der Begründung wird ausgeführt, dass dem Anliegen auf Steuerfreiheit für das Stipendium nicht entsprochen werden könne, es wird auf das mit dem Bf. geführte Telefonat und die schriftliche Stellungnahme vom 11.8.2014…
…abgewiesen. Zum Verfahrensablauf wird auf den erwähnten Bescheid des unabhängigen Finanzsenats und das erwähnte Erkenntnis des VwGH verwiesen. Bezüglich Einkommensteuer für das Jahr 2003 steht die Steuerpflicht eines Stipendiums der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Streit. Über die Beschwerde wurde erwogen Eingangs wird darauf hingewiesen…
…dem Ehemann der Berufungswerberin uno actu ein Stipendium für einen 24-monatiger Auslandsaufenthalt sowie eine unmittelbar anschließende 12-monatige Forschungstätigkeit in Österreich zuerkannt wurde. Die Behörde hat keine Feststellungen getroffen, dass ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt vorläge. Beweis: Stipendiatsgenehmigung 6.7.2010 Somit wird beantragt…
…kein Wiederaufnahmegrund vorliegen würde, wird vom Bw beantragt, den Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens für Einkommensteuer 2001 ersatzlos zu beheben. 2002: Auch für die Einkommensteuererklärung 2002 wurde der Hinweis auf das Stipendium beigelegt; die Bestätigung wurde erst nach Einreichen der Einkommensteuererklärung, allerdings vor Bescheidausfertigung…
…8.1998, zu diesem Zeitpunkt habe er bereits in den USA an dem Projekt gearbeitet, sei Resturlaub gewesen, den er bis dahin angesammelt habe. Mit 1.9.1998 habe er ein Stipendium erhalten, mit dem er die Flüge, Aufenthalt, Krankenversicherung etc. bezahlt habe. Dieser Zeitraum…
…den Bescheid dahingehend ab, dass Kosten für das vom Bf angeführte Studium anerkannt wurden, jedoch erfolgte eine Kürzung in Höhe des im Streitjahr erhaltenen Stipendiums. Kosten für den Kauf eines Computers wurden, abzüglich des vom Bf bereits berücksichtigten Privatanteils in Höhe von 40%, ebenso anerkannt…
…das Jahr 2010). Bestätigung der a, dass beabsichtigt ist, mit [dem Berufungsführer] nach Abschluss dessen FH-Studiums einen Arbeitsvertrag abzuschließen. In welcher Höhe hat [der Berufungsführer] im Jahr 2010 ein Stipendium bezogen?" In der Vorhaltsbeantwortung vom 15. Februar 2013 brachte der steuerliche Vertreter des Berufungsführers…
…7/2015 bei einer Gastfamilie in Gambia). 3.: Eigene Einkünfte: Lt. Feststellungen der belangten Behörde erhielt die Tochter ein Stipendium der Heinrich-Böll Stiftung für den Zeitraum 9/2017-08/2018 iHv. € 949 pro Monat und für den Zeitraum 09/2018-08/2019 iHv…
3.2.3 Übrige Steuerbefreiungen Stipendien iSd § 3 Abs. 1 Z 5 Kunstförderungsgesetz (insbesondere von Studienaufenthalten im Ausland) und Preise iSd § 3 Abs. 1 Z 7 Kunstförderungsgesetz (Vergabe von Staats-, Würdigungs- und Förderungspreisen sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen) sind von der Einkommensteuer…
…sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt auch für dem Grunde und der Höhe nach vergleichbare Leistungen auf Grund von landesgesetzlichen Vorschriften sowie für Stipendien und Preise, die unter vergleichbaren Voraussetzungen von nationalen oder internationalen Förderungsinstitutionen vergeben werden…
…Stiftung vom 31. August 2003 wird unter Punkt 3 ausgeführt, dass Anträge vom Kuratorium entsprechend dem Wortlaut des (erweiterten) Stiftungszweckes von jedem Stipendienwerber hereingenommen und in der Reihenfolge der Ansuchen erledigt werden, wobei auf die in diesem Jahr verfügbaren Mittel Bedacht genommen wird. Seien die…
Die bloße Gewährung von Stipendien allgemeiner Art ist nach Ansicht des erkennenden Senates nicht gemeinnützig. Abgesehen davon tritt sie mit direkten staatlichen Fördermaßnahmen (Direkttransferzahlungen) in Konkurrenz. Aus diesen Wertungen lässt sich kein unmittelbarer Bedarf aus einer zusätzlichen indirekten Förderung über eine Steuerbegünstigung, die gegenständlich von…