…Es wurde vorgebracht, dass die Erbschaftssteuer auf vererbte Aktien vorgeschrieben worden sei, die nach der Gesetzeslage im Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht vorzuschreiben war. Mit der Steuerreform 1993 sei die Abgeltungswirkung der KESt für natürliche Personen auch auf die in § 93 Abs. 2 Z…
…1988, G 170/98 u.a.) Im Hinblick darauf, dass das Erbschaftssteuergesetz eine statische Verweisung enthält, haben die Änderungen des § 97 EStG durch das Steuerreformgesetz 1993, BGBl. 818 und das StrukturanpassungsG 1996 BGBl. 201 für die Erbschaftssteuer keine Wirkung (siehe Fellner Kommentar zum ErbStG, RZ…
…30.11.2017, G 183/2017, mwN; siehe auch Bodis/Hammerl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21, § 30 Rz 241). Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016), BGBl. I Nr. 118/2015, wurde die Bestimmung dahin abgeändert, dass das Abzugsverbot nur gilt, soweit der…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Befreiung von der Gesellschaftsteuer gemäß Art. 27 Steuerreformgesetz BGBl. 1993/818 gewährt werden kann, wenn die Gesellschafterin nicht in die Liste der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften eingetragen wurde? Bemerkt wird, dass das…
…Strittig ist, ob die Erhöhung des Stammkapitals durch die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft an ihrer Beteiligungsgesellschaft, der Bw., von der Gesellschaftsteuer gemäß Art. 27 § 2 Steuerreformgesetz 1993 befreit ist, wenn das für die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft vorgesehene Beteiligungsausmaß an der Bw. von 49% gemäß § 6 lit. b Abs. 2 Z…
…Darlehensvaluta nicht zugezählt worden seien und somit der Darlehensvertrag nicht wirksam zu Stande gekommen sei. Außerdem handle es sich bei der Berufungswerberin um eine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft und wäre dieser Rechtsvorgang nach Art XXVII § 2 Steuerreformgesetz 1993 (BGBl. Nr. 818/1993) von den Stempel und Rechtsgebühren befreit…
…den das Gesetz die Abgabenpflicht knüpft (= Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft ins Firmenbuch= 18.12.2006). Maßgebend, ob eine Steuerbefreiung iSd Art.27 § 1 Steuerreformgesetz 1993 vorliegt, seien daher die Verhältnisse zu diesem Stichtag gewesen. Zu diesem Zeitpunkt habe die Bf. als Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft ISd …
…der Zuschuss der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft an ihre Beteiligungsgesellschaft gemäß § 2 Z 4 KVG gesellschaftsteuerpflichtig oder handelt es sich beim Zuschuss um nachträgliche Anschaffungskosten für die Beteiligungsgesellschaft, der nach Art. 27 § 2 Steuerreformgesetz 1993, BGBl. 1993/818 befreit ist? Bemerkt wird, dass das Verfahren der Beschwerdeführerin (Bf.…
…einer GmbH gemäß § 6 lit. b Abs. 2 Z 1 lit. c KStG 1988, der nach Art. 27 § 2 Steuerreformgesetz 1993, BGBl. 1993/818 befreit ist? 1. Verfahren Mit Gesellschaftsteuererklärung gemäß § 10 Abs. 1 KVG vom 12.1.2006 erklärte die Bw., dass sie eine…
Auslandsverluste, die bei der Ermittlung der österreichischen Steuerbemessungsgrundlage kürzend angesetzt worden sind, müssen nach der im Rahmen der Steuerreform 2005 geplanten gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 8 EStG nachversteuert werden, sobald sonst der Fall einer Verlustdoppelverwertung eintreten würde. Ist ein österreichischer Abgabepflichtiger an einem deutschen…
…Einkommensteuervorauszahlung für 2004 und die Folgejahre festgesetzt worden ist, in eventu die Festsetzung angemessen zu reduzieren. Begründet wird das Berufungsbegehren des Bw. mit der Steuerreform, die bereits 2004 schlagend wird und dass in Zeiten der Rezession nicht nachvollziehbar sei, von einem Einkommenswachstum von 4 % auszugehen…
…ermittelt. Dieser errechnete Prozentsatz (=Durchschnittssteuersatz) wird auf das inländische Einkommen angewandt. Im konkreten Fall betrug dieser im Berufungsjahr gerundet 14,99 % (2004: 16,35%- Senkung daher um 1,36 % im Verhältnis zum Jahre 2004). Einkommensteuerberechnung 2005 Die Einkommensteuerberechnung änderte sich durch das Steuerreformgesetz 2005, BGBl…
…1 Z 4 EStG 88 ausgegangen werden. Im Bereich der Übertragung von Wirtschaftsgütern gegen Rente sei für eine weitere Rentenkategorie kein Raum. Damit wurde die Rechtslage vor dem Steuerreformgesetz 2000 so interpretiert, dass die Rententypen auf die im Gesetz vorgesehenen Alternativen reduziert und die Abzugsfähigkeit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. Dezember 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 11. November 2019, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Susanne Zankl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Mai 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. April 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Stanek in der Beschwerdesache der Bf., über die Beschwerde vom 27. November 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 17. November 2017, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016…
…lediglich im Wege der Maßgeblichkeit nach § 5 EStG 1988 Eingang in die steuerliche Bilanzierung. Eine Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen besteht daher nur im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988. Mit dem Steuerreformgesetz 1993, BGBl Nr. 818/1993, wurde ausdrücklich ein steuerlicher Rückstellungsbegriff geschaffen…
Durch die Aufhebung des Verweises ", des Abs. 6 Z 6" in § 14 Abs. 12 EStG 1988 wäre der für die Bildung von Pensionsrückstellungen maßgebliche Rechnungszinsfuß von 6 % für Jubiläumsgeldrückstellungen nicht mehr anwendbar. Die Aufhebung der Wortfolge "oder Jubiläumsgelder" § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. P.L in der Beschwerdesache C.1 UT.Gm.. & Co KG, D.Weg 6, Z, vertreten durch Dr. J.G, Wirtschaftstreuhänder, R.Str. 24, Ö, über die Beschwerde vom 26.03.2013 gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Ri. in der Beschwerdesache Bf. , gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien FF. vom 21.4.2010 betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 zu Recht erkannt: I. Den Beschwerden wird teilweise stattgegeben. Die angefochtenen Einkommensteuerbescheide werden abgeändert. Die…