…Z 2 EStG anerkannt; sie werden vom Bundesfinanzgericht nicht in Zweifel gezogen, sodass dieser Betrag steuerlich Berücksichtigung finden kann (vgl. auch Ausführung zu Steuerberechnung – Sonderausgaben). Der Beschwerde wäre in diesem Punkt somit zu folgen. 3. Höhe der Kirchensteuer Nach § 18 Abs. 1 Z 5 EStG…
…im Ausland erzielte Einkünfte für Zwecke der inländischen Besteuerung zu ermitteln sind. Die Regelung betrifft die Berücksichtigung ausländischer Einkünfte für Zwecke der Einkommensermittlung als auch für Zwecke der Steuerberechnung (allgemeiner positiver Progressionsvorbehalt). Pension aus der gesetzlichen Sozialversicherung von der Deutschen Rentenversicherung Bund, Berlin: Nach Art…
…Grundstückswert (§ 4 Abs. 1 GrEStG 1987) 3. Bei einer Vereinbarung gemäß § 14 Abs. 1 Z 2 WEG 2002 erfolgt die Steuerberechnung nach den allgemeinen Regeln der §§ 4 und 7 GrEStG 1987. 4. Verzicht des überlebenden Eigentumspartners Verzichtet der überlebende Eigentumspartner gemäß § 14 Abs. 1 Z…
…das Finanzamt im Erstbescheid vom 10. Dezember 2002 bei der Steuerberechnung neben dem allgemeinen Steuerabsetzbetrag den Verkehrsabsetzbetrag und den Arbeitnehmerabsetzbetrag in Abzug gebracht hatte, berücksichtigte es in der Berufungsvorentscheidung vom 10. Jänner 2003 neben dem allgemeinen Steuerabsetzbetrag den Pensionistenabsetzbetrag, der sich aufgrund der Einschleifregelung des…
…| Einkommen Die Einkommensteuer beträgt: 0 % für die ersten 3.640,00 21 % für die weiteren 3.630,00 31 % für die restlichen 1.270,13 Steuer vor Abzug der Absetzbeträge Allgemeiner Steuerabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag Verkehrsabsetzbetrag Arbeitnehmerabsetzbetrag Steuer nach Abzug aller Absetzbeträge Davon nicht erstattungsfähig gemäß …
…Einkommen oder Vermögen der Person einbezogen werden. Die Gesetzesstelle erlaubt dem Ansässigkeitsstaat daher die Besteuerung unter Progressionsvorbehalt und verankert allgemein den Progressionsvorbehalt für den Fall der Freistellung von Einkünften auf österreichischer Seite. In diesem Fall führt die Freistellungsverpflichtung in der Verteilungsnorm des Art. 18 Abs…
…Lebensführung trennen lassen, dann würde der Gesamtbetrag derartiger Aufwendungen zu den nicht abzugsfähigen Ausgaben (Aufteilungsverbot) gehören. Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse seien - z.B. Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug - seien nicht abzugsfähig, und zwar auch dann nicht, wenn derartige…
…Begründend wurde ausgeführt, dass die Berufung abzuweisen sei, da kein Fehler bei der Steuerberechnung vorliegen würde. Die höhere Steuernachzahlung trotz annähernd gleich hoher sonstiger Einkünfte resultiere daraus, dass bei den Pensionsbezügen im Gegensatz zum Vorjahr keine Steuer angefallen sei und daher auch keine Anrechnung zum…
…28 GSpG für den Betrieb von Spielbanken und die Glücksspielabgabe gemäß §§ 57-59 GSpG als allgemeine Abgabe auf Glücksspiele. Zu diesen Abgaben sind auch die festen Eingaben- und amtliche Ausfertigungsgebühren gemäß § 59a GSpG, die Zuschläge zu den Glücksspielabgaben für Bundesautomaten und Video-Lotterie-Terminals gemäß…
…Das änderte sich mit der Gebührengesetznovelle 1952 BGBl. 1952/107, die einerseits die TP 57 A 2 und B des Allgemeinen Gebührentarifes 1925, die durchgehend bis zu diesem Zeitpunkt in Geltung gestanden hatten, aufhob und andererseits Wetten anlässlich sportlicher Veranstaltungen (nach dem Verhältnis der erzielten…
…Der vom Finanzamt als außergewöhnliche Belastung angesetzte Betrag sei für den Bw. "nicht erklärbar" 3. Abzug des allgemeinen Steuerabsetzbetrages bei der Steuerberechnung 4. Berücksichtigung von Kinderabsetzbeträgen bei der ESt- Berechnung Über die Berufung wurde erwogen: Zu 1. a.) Kirchenbeiträge Im Zuge des Rechtsmittelverfahrens legte der…
…hochgerechnet. Mit Schriftsatz vom 9.11.2009 hat der Bw gegen diesen Bescheid berufen. Dem Berufungsbegehren des Bw, die Steuerberechnung ohne Hochrechnung der Bezüge vorzunehmen, wurde ohne nähere Begründung Folge gegeben. Am 18. Mai 2010 hat das Finanzamt sodann die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens verfügt…
…ist der an Kinder zu leistende Unterhalt eine privatrechtliche Schuld an das Kind der Berufungswerberin, welche im § 140 Abs. 1 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811: "Die Eltern haben zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten…
…6.475,78 € | Anrechenbare Lohnsteuer | 5.109,42 | Festgesetzte Einkommensteuer | 1.366,36 € Begründend wurde ausgeführt: "Sie haben im Jahr 2006 steuerfreie Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe,....) die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs.2 EStG 1988)…
…2000 des BMF Seite 13, Tabelle rechts unten bei einem Einkommen von S 400.000,00 eine Einkommensteuer von S 101.500,00 ergäbe. Dabei sei der allgemeine Absetzbetrag bereits berücksichtigt. Unter Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages von S 5.000,00, des des Verkehrsabsetzbetrages von S…
…Grunderwerbsteuer für diesen Vorgang war daher nicht nur der Grundwert, sondern auch der Gebäudewert heranzuziehen. Das auf Reduktion der Grunderwerbsteuer dahingehend, dass nur der Grundwert der Steuerberechnung zugrunde zu legen sei, gerichtete Beschwerdebegehren war somit abzuweisen. 2. Die (erstmalige) Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben liegt grundsätzlich im…
… 16 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 sind auch Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Versicherung Werbungskosten. Die Bestimmung des § 73a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in der Fassung des BGBl. I Nr. 102/2010 ordnet an, dass auch von ausländischen Renten ein…
…Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert. Die Einkommensteuer für das Jahr 2013 wird festgesetzt mit Euro 224,00. Die Steuerberechnung ist dem angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Belastungen (insgesamt EUR 3.333,26) wurden zur Gänze, abzüglich des Selbstbehaltes in Höhe von EUR 2.899,25, der Steuerberechnung zu Grunde gelegt. In der am 26.02.2025 fristgerecht erhobenen Beschwerde gab die Bf. an, dass dieser Betrag für sie nicht nachvollziehbar sei.…
…In diesem befindet sich somit auch ein Anteil, der auf die auf den Sozialhilfeträger übergegangenen Pensionsansprüche entfällt. Bei einer den individuellen Verhältnissen von vorneherein angepassten Steuerberechnung wäre insgesamt ein höherer Pensionsbetrag ausbezahlt worden und damit - als Konsequenz aus § 324 Abs 3 ASVG - der Übergang auf…