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104 902 Treffer513 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 1733–177211.12. Unrichtiger Steuerausweis
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…23, P GmbH II, Rn 37 ff). 11.12.2. Berichtigungsmöglichkeit bei erhöhtem Steuerausweis Rz 1735: Der Unternehmer hat das Recht, eine Rechnung (Gutschrift) hinsichtlich des ausgewiesenen Steuerbetrages zu berichtigen. Eine allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommene Berichtigung einer Rechnung ändert jedoch nichts daran, dass…

UFSW RV/2986-W/08Rechnungsberichtigung bei unberechtigtem Steuerausweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2012

…sei entgegen zu halten, dass RZ 1771 der Umsatzsteuerrichtlinien zu entnehmen sei, dass selbst bei unberechtigtem Steuerausweis Rechnungen berichtigt werden könnten, wenn der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitige. In dieser RZ werde kein Zeitpunkt genannt, wann dies Berichtigung durchzuführen…

UFSW RV/0513-W/05kein Vorsteuerabzug, weil in berichtigter Rechnung kein Steuerausweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2005

…Ruhen beendeten wurde, ist keine Entscheidung einer Vorfrage iSd § 116 BAO gegeben. Auch bei einem Übergang der Steuerpflicht ist eine Rechnung mit Steuerausweis Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Auf Grund der berichtigten Rechnungen vom 10. Juli 2003 ohne gesonderten Ausweis einer Umsatzsteuer (§ 11 Abs. 1 Z…

UFSG FSRV/0030-G/10Umsatzsteuerhinterziehung des Geschäftsführers einer in Geldverlegenheit befindlichen GmbH durch wiederholte Geltendmachung nicht zustehender Vorsteuern aus einem umsatzsteuerfreien Liegenschaftskauf unter Verwendung einer nachträglich mit unberechtigtem Steuerausweis erstellten Rechnung; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)31.05.2011

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Ing. Johann Zötsch als weitere Mitglieder des Senates…

UStR 2000 Rz 2619–265119.2.1.4. Sollbesteuerung bei Dauerleistungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…2640: derzeit frei. 19.2.2. Eigenverbrauch Randzahlen 2641 bis 2650: derzeit frei. 19.3. Zu hoher und unberechtigter Steuerausweis Rz 2651: Im Fall des zu hohen Steuerausweises (§ 11 Abs. 12 UStG 1994) und des unberechtigten Steuerausweises (§ 11 Abs. 14 UStG 1994) wird die Umsatzsteuer…

UFSW RV/1802-W/06Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2007

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 28. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 28. April 2004 betreffend Umsatzsteuer 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Bei…

UFSW RV/1801-W/06Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2007

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 28. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 28. April 2004 betreffend Umsatzsteuer 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Bei…

UFSW RV/1800-W/06Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2007

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 28. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 28. April 2004 betreffend Umsatzsteuer 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Bei…

UStR 2000 Rz 1527–153611.1.5.11. Duplikat
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Liefer- oder Leistungsdatum abgerechnet werden. Demgemäß sind auch Berichtigungen oder Ergänzungen im Wege von Sammelberichtigungen oder -ergänzungen zulässig. 11.1.5.15. Rechnungsberichtigung Touristenexport Rz 1535: Wurden in den Fällen des Touristenexportes Rechnungen mit offenem Steuerausweis gelegt, kann eine Rechnungsberichtigung unterbleiben, ohne dass eine Steuerschuld…

UFSW RV/3533-W/02Kein Abzug von Vorsteuern, die vom leistenden Kleinunternehmer nur aufgrund der Rechnungslegung geschuldet werden. Behandlung von Zuwächsen auf dem Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Interrevision GmbH und Nfg. KG, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 1997 bis 1999, Umsatzsteuerfestsetzung für die Zeiträume Juli 1999…

UStR 2000 Rz 1815–184212.1.2. Vorsteuerabzug aufgrund der Rechnung
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Vorsteuerabzug aufgrund der Rechnung 12.1.2.1. Rechnung mit gesondertem Steuerausweis Rz 1815: Nur eine gesondert in Rechnung gestellte USt darf als Vorsteuer abgezogen werden (siehe Rz 1505 bis Rz 1556). Zur Gutschrift als Rechnung siehe Rz 1638 bis 1664. Wurden die verrechneten Leistungen…

UFSW RV/3987-W/02Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen ohne Angabe des Leistungszeitraumes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2007

…die ausgewiesenen Fremdleistungen der Fa. DM-KEG sei nach Ansicht der Betriebsprüfung daher § 11 Abs.14 UStG anzuwenden, da eine Rechnungen in der Steuer ausgewiesen worden sei für die Leistungen gar nicht erbracht worden seien. Beim unberechtigten Steuerausweis gem. §11 Abs. 14 UStG bestehe nicht…

UFSG RV/0329-G/04Der offene Ausweis von Umsatzsteuer in einer Rechnung durch einen Nichtunternehmer führt zur Entstehung der Umsatzsteuerschuld auf Grund der Rechnungslegung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2006

…vor: "Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt oder nicht Unternehmer ist, schuldet diesen Betrag." Ein sog. unberechtigter Steuerausweis gemäß § 11 Abs. 14 UStG liegt vor, wenn ein Nichtunternehmer in einer Rechnung eine Steuer ausweist…

UFSW RD/0036-W/031. Zuständigkeit nach § 70 Abs. 3 BAO für einen Scheinunternehmer 2. Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen, hier: Werknutzungsrechte und Urheberrechte
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid25.11.2003Teil 1/2

Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des Dw. betreffend Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien und Klosterneuburg zum Antrag auf Umsatzsteuerfestsetzung für März 1997 entschieden: 1. Dem Devolutionsantrag wird stattgegeben. 2. Die Umsatzsteuer für März…

UFSW RD/0036-W/031. Zuständigkeit nach § 70 Abs. 3 BAO für einen Scheinunternehmer 2. Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen, hier: Werknutzungsrechte und Urheberrechte
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid25.11.2003Teil 2/2

Ebenfalls nach seiner ersten Aussage wisse der Dw heute, das war der 11.12.1998, nicht mehr, ob er diesen Katalog beendet habe, weshalb er einen konkreten Zeitaufwand und einen konkreten Umfang nicht mehr angeben könne. Ebenfalls in seiner ersten Aussage führt der Dw aus…

UFSL RV/0250-L/02Steuerschuld kraft Rechnungslegung nach § 12 Abs. 14 letzter Satz UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2003

…zu berichtigen war (siehe auch Anm. 50 in UStG 1994, Kolacny-Maier). Da die gegenständlichen Belege keinen gesonderten Steuerausweis in der durch die genannten Bestimmungen geforderten Form enthalten, kommt keine Steuerschuld kraft Rechnungslegung in Betracht und war daher spruchgemäß zu entscheiden. Linz, 15. April 2003

UStR 2000 Rz 1501–150411. Ausstellung von Rechnungen (§ 11 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…an sie erbrachten Lieferungen oder sonstige Leistungen zusteht, berechtigt, vom leistenden Unternehmer eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis zu verlangen. Rz 1501a: Rechnungsausstellung bei nicht steuerbaren Auslandsleistungen DieIn bestimmten Fällen besteht eine Verpflichtung zur Rechnungsausstellung bestehtauch bei Umsätzen, die nach dem 31. Dezember 2012 ausgeführt werden…

UFSW RV/0382-W/08Zahlung von Fixprovisionen an Gesellschaften, die in einer Nahebeziehung zum Einzelunternehmer stehen - Vertragskonkretisierung und Fremdüblichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NN , A-Gasse, vertreten durch Mag. Wolfgang Nowak, 1200 Wien, Treustrasse 29, vom 22. Dezember 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 2. August 2006 betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer für den Zeitraum…

UFSL FSRV/0073-L/03Rechtswidrige Vorsteuern aus nicht gezahlten uneinbringlichen Pachtzinsforderungen ohne mehrwertsteuergerechte Rechnungen als Finanzvergehen eines Gastronomiebetreibers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Senat)27.10.2004Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Karl Födermayr und Karl Weixelbaumer als weitere Mitglieder des Senates…

UFSL FSRV/0073-L/03Rechtswidrige Vorsteuern aus nicht gezahlten uneinbringlichen Pachtzinsforderungen ohne mehrwertsteuergerechte Rechnungen als Finanzvergehen eines Gastronomiebetreibers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Senat)27.10.2004Teil 2/3

Sinn des § 29 FinStrG betrachtet - der Offenlegung schon deshalb keine strafaufhebende Wirkung zukommen kann. Die Berufungswerberin hat daher hinsichtlich Februar 2002 eine Hinterziehung einer Vorauszahlung an Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG in Höhe von € 77,45 zu verantworten. Betreffend den Voranmeldungszeitraum…