…November 2003) kam aus obigen Gründen eine Haftungsinanspruchnahme des Bw. nicht in Betracht. Da somit eine der kumulativ erforderlichen Voraussetzungen für die Geschäftsführerhaftung - die Stellung als Vertreter im haftungsrelevanten Zeitraum - zu verneinen war, erübrigt sich eine weitere Prüfung der Streitpunkte und der Berufung gegen den…
…die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin sind im vorliegenden Fall ebenso unstrittig wie die Stellung des Bw. als verantwortlicher Vertreter…
…Der Bw vertrat seit 1.2.1996 als Geschäftsführer die Gesellschaft (Firmenbuchauszug). Unstrittig ist damit auch, dass der Bw laut Eintragung im Firmenbuch seit Februar 1996, sohin auch im haftungsrelevanten Zeitraum, die Stellung als verantwortlicher Vertreter der Gesellschaft innegehabt hat: Mit der Bestellung des Bw…
…2000/14/0149; VwGH 26.6.2000, 95/17/0613). Die obigen Ausführungen zur Stellung des Bw. als verantwortlicher Vertreter der Primärschuldnerin für die in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten und die ihn im Haftungsverfahren treffende qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungslast wurden dem Bw. mit Schreiben des unabhängigen…
…die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin sind im gegenständlichen Fall ebenso unstrittig wie die Stellung des Bw. als verantwortlicher Vertreter…
…facto Geschäftsführung des Berufungswerbers festgestellt worden. M sei demzufolge nur Scheingeschäftsführer gewesen. In der gegen diesen Bescheid mit Schriftsatz vom 11.12.2008 erhobenen Berufung wurde zur Frage der Stellung des Berufungswerbers als Vertreter der Gesellschaft im Wesentlichen ausgeführt, dass dieser weder handelsrechtlicher noch faktischer…
…Abgaben am 22. Juni 2015, dem Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides, ausgehen. • Stellung des Bf. als verantwortlicher Vertreter der Primärschuldnerin für die in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten Der Bf. bestreitet das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung mit dem Vorbringen, für die in Österreich ausgeübten Tätigkeiten, für Buchhaltung…
…der Konkurseröffnung. Der Abgabenrückstand könne bei der Primärschuldnerin, der A-GmbH, nicht einbringlich gemacht werden. Herr ***Bf1*** sei im Firmenbuch als Geschäftsführer der A-GmbH eingetragen und daher verantwortlicher Vertreter. Die schuldhafte Verletzung der ihm gemäß § 80 BAO auferlegten Pflichten sei im gegenständlichen Fall dadurch…
…Primärschuldnerin, Einvernahme des zweiten Gesellschafters der Primärschuldnerin als Zeuge sowie Einholung eines Gutachtens aus dem Bereich Steuerwesen) waren daher bereits mangels Erheblichkeit im Haftungsverfahren gemäß § 183 Abs. 3 BAO abzulehnen. Stellung des Bf. als verantwortlicher Vertreter der Primärschuldnerin für die in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten, schuldhafte…
…ob er als Geschäftsführer zum Vertreter der Primärschuldnerin bestellt war und ihm daher diese Funktion auszufüllen oblegen hätte (vgl. VwGH vom 18. Dezember 1992, Zl. 89/17/0173). Dass die Bestellung eines "Geschäftsführers auf dem Papier" an seiner Stellung als Organwalter und am Bestand der…
…dass ihm von der Behörde vorgeworfen werde, bis D-4 als Geschäftsführer der G-1 im Firmenbuch eingetragen gewesen zu sei, weshalb er für die Dienstgeberabgabe und die Kommunalsteuer als verantwortlicher Vertreter hafte. Diese Rechtsansicht sei unrichtig, da er zumindest ab D-1 nicht mehr…
…und zur Eröffnung des Verfahrens am D-1 geführt hätten. Die belangte Behörde habe ihn mit Schreiben vom 08.03.2019 aufgefordert, als verantwortlicher Vertreter zu einer Haftung nach § 9 Abs. 5 GAG Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 12.07.2019 sei der Bf…
…er als verantwortlicher Vertreter im Sinne des § 80 BAO nichts gegen den Entzug von Gesellschaftsvermögen der sich bereits in der Krise befindlichen Gesellschaft durch L unternommen hat. Um diesen Zustand abzustellen, hätte der Bw. entweder entsprechende rechtliche Schritte unternehmen oder unverzüglich seine Funktion als Geschäftsführer…
…Buchungsmitteilung, die als Fälligkeitszeitpunkt den 16.11.2015 nennt. Stellung des Bf. als verantwortlicher Vertreter der Primärschuldnerin für die in Haftung gezogenen Abgaben, Pflichtverletzung des Bf., Verschulden an der Pflichtverletzung sowie Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit Das Vorbringen des rechtlichen Vertreters des Bf., diesem…
…Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Seitens des Berufungsführers wird das Bestehen der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten gegenüber der Primärschuldnerin in Streit gestellt, seine Stellung als verantwortlicher…
…dass er als verantwortlicher Vertreter im Sinne des § 80 BAO nichts gegen den nach seinen Angaben massiven Entzug von Gesellschaftsvermögen durch den faktischen Geschäftsführer unternommen hat. Der Berufungswerber hätte entweder entsprechende rechtliche Schritte unternehmen müssen, um diesen Zustand abzustellen, oder unverzüglich seine Funktion als Geschäftsführer…
…erfolgt ist, steht damit deren Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin fest. Bestand und Höhe der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegenüber der Primärschuldnerin sind berufungsgegenständlich ebenso unstrittig wie die Stellung des Bw. als verantwortlicher Vertreter der Gesellschaft im haftungsrelevanten Zeitraum Mitte März 2000 bis Mitte April 2002. In Streit…
…und wie im Spruch eingangs dargestellt aufzugliedern war. Bestand und Höhe der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegenüber der Primärschuldnerin sind auf Grund des diesbezüglichen Vorbringens im Berufungsschriftsatz berufungsgegenständlich ebenso unstrittig wie die Stellung des Bw. als verantwortlicher Vertreter der Gesellschaft im haftungsrelevanten Zeitraum. Strittig allein ist somit…
…einer Frist von einem Monat zu entrichten. Voraussetzung für die Haftung sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit (VwGH 30.11…
…Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Verpflichtung für die Uneinbringlichkeit. Unstrittig ist im vorliegenden Fall die Stellung des Bw. als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten im haftungsrelevanten Zeitraum verantwortlicher Vertreter…