…angeführte Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 3. Juli 2002, Zl. RV 501/1-6/1999 verwiesen. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Berufung gegen den Wiederaufnahmsbescheid hinsichtlich Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 1991: Im oben angeführten Erkenntnis führte der Verwaltungsgerichtshof…
…einer Berufungsentscheidung durch den VwGH eine weitere Berufungsentscheidung bzw. Berufungsvorentscheidung ergehen soll. Unklar ist jedoch, in welchem Zusammenhang diese Bestimmung im vorliegenden Fall zur Anwendung gelangen soll: Es ist zwar beim UFS auch eine Berufung der Tochter in eigener Sache gegen einen Wiederaufnahmsbescheid und Umsatzsteuerbescheid…
…Die Berufung gegen diesen Bescheid wurde am 23. Jänner 1995 zurückgenommen. Durch die Aufhebung des (zweiten) Wiederaufnahmebescheides mit Berufungsvorentscheidung vom 17.8.1998 ist der Bescheid vom 9. Juni 1993 "wird" (Zusatz der Rechtsmittelbehörde: gemeint offenbar: wieder) in den Rechtsbestand getreten, sodass der gegenständliche Bescheid…
…erhob gegen den Wiederaufnahmsbescheid und den Sachbescheid Umsatzsteuer 2001 nach beantragter Erstreckung der Rechtsmittelfrist die Berufung vom 29. November 2006, die jedoch hier nicht zu behandeln ist, da das FA mit Berufungsvorentscheidung vom 1. Oktober 2008 der Berufung betreffend Wiederaufnahme stattgab und den Bescheid ersatzlos…
…Berufung richtet sich betreffend das Jahr 1994 sowohl gegen die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens als auch gegen die im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen neuen Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist dann, wenn sich eine Berufung sowohl gegen den Wiederaufnahmsbescheid als auch gegen…
…worden sei. Unzutreffend ist dieser Einwand, weil mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes A D vom 11. April 2006 der Berufung gegen den Wiederaufnahmsbescheid vom 25. Oktober 1999 stattgegeben wurde. Damit ist auch der ebenfalls am 25. Oktober 1999 erlassene Bescheid, mit dem ausgesprochen wurde, dass eine…
…Der Vertrag könne also nicht nach Belieben geändert werden. Er sei auch nie geändert worden. f.) Mit Berufungsvorentscheidungen vom 14. bzw. 15.6.2011 wurden die Berufungen gegen den Wiederaufnahmsbescheid vom 7.1.2011, gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2008 vom 7.1.2011…
…im angefochtenen Wiederaufnahmsbescheid keine Gründe angegeben, die einen gegenüber dem erklärungsgemäß erlassenen - später wiederaufgenommenen - Umsatzsteuerbescheid 2001 vom 22. August 2002 anders lautenden Spruch - nämlich eine Umsatzsteuerschuld gemäß § 11 Abs. 14 UStG 1994 für S 65.486,54 - hervorgerufen hätte. Der Berufung gegen den Wiederaufnahmsbescheid betreffend…
…sind die von der Bp festgestellten Mehrerlöse auch nicht zu Recht als verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter B. behandelt worden. Zur Wiederaufnahme des Verfahrens: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist dann, wenn sich eine Berufung sowohl gegen den Wiederaufnahmsbescheid als auch gegen den neuen Sachbescheid…
…Das Ermessen wurde vom FA ausreichend begründet. Die Berufung gegen den Wiederaufnahmsbescheid betreffend Umsatzsteuer 2004 war daher abzuweisen. Da auch Fall 6 die Umsatzsteuer des Jahres 2004 betrifft, war der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2004 teilweise Folge zu geben. Dieser Bescheid war abzuändern. Die steuerfreien…
…der Berufung vom 28. November 2003 gegen den Bescheid vom 27. Oktober 2003 be¬tref¬fend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer 1997 würde daran nichts ändern , zumal die Rechtswirkungen des § 307 Abs. 3 BAO nicht greifen können. Die Aufhebung des angefochtenen Wiederaufnahmebescheides…
…die Wiederaufnahmsbescheide für die Jahre 1996 und 1997 verwiesen. Mit Schriftsatz vom 21. März 2000 beantragte die Berufungswerberin die Vorlage der Berufung gegen den Körperschaftsteuerbescheid 1998 an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Zur Begründung wiederholte die Berufungswerberin im Wesentlichen das bereits in den Berufungen gegen die…
…des Stammabgabenbescheides oder betreffend einer Abgabennachforderung im Falle der Berufung gegen einen Wiederaufnahmsbescheid. Ebenso bei der Prüfung eines Zurücknahmebescheides, ob die Voraussetzungen einer Berufung gegen einen Abgabenbescheid vorliegen. Keine Abhängigkeit liegt hingegen vor, wenn über den Widerruf einer bereits bewilligten Aussetzung der Einhebung entschieden wird…
…bei dem Jahr 2004 bereits um ein Verlängerungsjahr handle. Das sei aber eben für die Einkommensteuer 1997 aber nicht der Fall. Darüber hinaus wird in den Berufungen vom 12. April 2007 und vom 1. Dezember 1996 gegen die Einkommensteuerbescheide 1997, 2000 und 2002 geltend gemacht…
…2006/15/0343). Der Berufung gegen die vom FA gemäß § 295a geänderten Bescheide betreffend Umsatzsteuer 1998 bis 2006 und Einkommensteuer 2002 bis 2005 war daher stattzugeben und die Bescheide aufzuheben. Die vor den angefochtenen Bescheiden ergangenen Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheide für diese Jahre treten wieder in…
…nicht beschwerderelevant." In den beigefügten Beilagen werden obige Angaben bestätigt. In der mündlichen Verhandlung vor dem Senat des Bundesfinanzgerichts wurde folgendes ergänzt: " Über Befragen durch den Vorsitzenden an die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, was denn die Begründung für die Berufung gegen die Wiederaufnahmsbescheide gewesen sei: …
…erfolgt daher durch den Ansatz des höheren Verlustabzuges (422.582 öS bzw den entsprechenden Euro-Betrag) eine teilweise Stattgabe der Berufung (siehe auch beigefügtes Berechnungsblatt). Für die Streitjahre 2001 bis 2003 verbleibt hingegen - wie schon erstinstanzlich - kein Verlustabzug und die Berufung gegen diese Körperschaftsteuerbescheide wird…
…Insgesamt ergibt sich somit eine teilweise Stattgabe der Berufung. Die Einkommensteuer für 1991 und die Bemessungsgrundlagen für 1999 ergeben sich daher so wie im Bescheid vom 19. November 2001 (neuer Sachbescheid nach Wiederaufnahme des Verfahrens nach Abgabe eines berichtigten Lohnzettels durch den Arbeitgeber): | |…
…Dirnböck, mit Schreiben vom 15. Februar 2010 "Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid". Darin ersuchte sie um Stattgabe der Berufung und verwies als Begründung auf eine Bestätigung des Bundessozialamtes über die Gesundheitsschädigung gemäß § 2 Abs. 1 zweiter Teilstrich der Verordnung. Die Bw. begehrte weiters die Berücksichtigung des…
…Stattgabe der Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid vom 31.8.2008 wird dieser Verfahrensbescheid aufgehoben und tritt gleichzeitig ex lege der in Verbindung mit der Wiederaufnahme erlassene Umsatzsteuerbescheid 2008 vom 31.8.2008 aus dem Rechtsbestand. Gemäß § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung…