…zerstört bzw. vernichtet oder zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden sollen (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe b des Zollkodex) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags aus, wenn sich die Waren noch unter zollamtlicher Überwachung befinden und sie…
… 1441 zweiter Satz ABGB, wonach gegen Forderungen des Staates nur insoweit aufgerechnet werden kann, als die Gegenforderung an die selbe Staatskasse zu leisten ist, stellt eine Ausnahmeregelung dar, die nur zu Gunsten des Staates besteht und sowohl für öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Forderungen gilt…
…1441 2. Satz ABGB, wonach gegen Forderungen des Staates nur insoweit aufgerechnet werden kann, als die Gegenforderung an dieselbe Staatskasse zu leisten ist, stellt eine Ausnahmeregelung dar, die nur zu Gunsten des Staates besteht und sowohl für öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Forderungen gilt. Grund…
Artikel 249 Aufgabe von Waren (Artikel 199 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden können einen Antrag zur Aufgabe von Waren zugunsten der Staatskasse gemäß Artikel 199 des Zollkodex ablehnen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: a)die Waren sind im Zollgebiet der Union unverkäuflich oder…
Artikel 250 Veräußerung von Waren und andere Maßnahmen der Zollbehörden (Artikel 198 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden können zugunsten der Staatskasse aufgegebene oder eingezogene Waren nur unter der Bedingung veräußern, dass der Käufer unverzüglich die Förmlichkeiten zur Überführung der Waren in ein Zollverfahren…
…Erlass an die Zerstörung bzw. Vernichtung, die Aufgabe zugunsten der Staatskasse oder die Überführung in ein besonderes Zollverfahren oder die Ausfuhr der Waren geknüpft, doch sind die entsprechenden Förmlichkeiten nur für einen oder mehrere Teile oder Bestandteile dieser Waren erfüllt, errechnet sich der zu erstattende…
Artikel 199 Aufgabe Nicht-Unionswaren und Waren, die in die Endverwendung übergeführt wurden, können mit vorheriger Genehmigung der Zollbehörden vom Inhaber des Zollverfahrens bzw. vom Besitzer der Waren zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden.
…die Verfahrensregeln fest für: a)die Zerstörung von Waren gemäß Artikel 197, b)die Veräußerung von Waren gemäß Artikel 198 Absatz 1, c)die Aufgabe von Waren zugunsten der Staatskasse gemäß Artikel 199. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.
…die jeweilige Zollanmeldung für das nachfolgende Zollverfahren bzw. der Nachweis über die Zerstörung oder Aufgabe zu Gunsten der Staatskasse. In den Bestandsaufzeichnungen ist auf den jeweiligen Beleg Bezug zu nehmen. Wurden Waren derselben Art und Qualität im Rahmen einer Bewilligung mit zwei oder mehreren Zollanmeldungen…
…wiederausgeführt oder zugunsten der Staatskasse aufgegeben wurden. Die Veredelungserzeugnisse oder die in die aV IM/EX übergeführten Waren gelten ab dem Zeitpunkt ihres Eingangs in den Wirtschaftskreislauf als Unionswaren. Eine Bewilligung der Überlassungsfiktion kann nur im Rahmen des formellen Bewilligungsverfahrens erfolgen. Auf in das Verfahren…
…die in die aV übergeführten Waren oder die Veredelungserzeugnisse in ein anschließendes Zollverfahren übergeführt werden, aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, zerstört werden und kein Abfall übrig bleibt oder zu Gunsten der Staatskasse aufgegeben werden. Wird das Verfahren nicht unter den vorgesehenen Voraussetzungen erledigt…
…Waren und Veredelungserzeugnissen oder unverändertem Waren, die in ein anschließendes Zollverfahren übergeführt, aus dem Zollgebiet der Union verbracht, zerstört oder zugunsten der Staatskasse aufgegeben worden sind. Zollschuldbeträge, die im Rahmen der Überlassungsfiktion oder aufgrund des Verbotes der Zollrückvergütung entstanden sind, sind in der Abrechnung getrennt…
…verwendet, die maßgeblich für die Anwendung der Abgabenfreiheit oder des ermäßigten Einfuhrabgabensatzes waren; b)die Ersatzwaren wurden ausgeführt, zerstört oder zugunsten der Staatskasse aufgegeben; c)die Waren wurden zu anderen Zwecken als denen, die maßgeblich für die Anwendung der Abgabenfreiheit oder des ermäßigten Einfuhrabgabensatzes waren…
…wenn einfuhr- oder ausfuhrabgabenpflichtige Waren eingezogen oder beschlagnahmt und gleichzeitig oder nachfolgend eingezogen werden, f)wenn einfuhr- oder ausfuhrabgabenpflichtige Waren unter zollamtlicher Überwachung zerstört oder zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden, g)wenn das Verschwinden der Waren oder die Nichterfüllung der zollrechtlichen Verpflichtungen darauf zurückzuführen ist…
…die Lagerung oder die aktive Veredelung übergeführt werden, c)wenn sie nach Überführung in die Endverwendung entweder zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden oder zerstört werden und Abfall übrig bleibt, d)wenn die Zollanmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr nach Überlassung der Waren für ungültig erklärt wird…
…Ausfuhr, zum internen Unionsversand oder zur passiven Veredelung angemeldete Unionswaren unterliegen ab der Annahme der in Absatz 1 genannten Zollanmeldung bis zum Zeitpunkt ihres Verbringens aus dem Zollgebiet der Union, ihrer Aufgabe zugunsten der Staatskasse, ihrer Zerstörung oder der Ungültigerklärung der Zollanmeldung der zollamtlichen Überwachung.
…Fällen der Anmelder, c)in dem in Absatz 1 Buchstabe d genannten Fall die Person, die die Voraussetzungen für die Überlassung der Waren zu erfüllen hat, d)in dem in Absatz 1 Buchstabe e genannten Fall die Person, die die Waren zugunsten der Staatskasse aufgibt.
…Veredelungserzeugnisse in ein anschließendes Zollverfahren übergeführt werden, aus dem Zollgebiet der Union verbracht oder zerstört werden und kein Abfall übrig bleibt oder nach Artikel 199 zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden. (2) Der Versand wird durch die Zollbehörden erledigt, wenn diese durch einen Vergleich der der…
…der Abgabenfreiheit oder des ermäßigten Einfuhrabgabensatzes waren, b)wenn die Waren aus dem Zollgebiet der Union verbracht, zerstört oder zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden, c)wenn die Waren zu anderen Zwecken als denen, die maßgeblich für die Anwendung der Abgabenfreiheit oder des ermäßigten Einfuhrabgabensatzes waren…
…aus dem Zollgebiet der Union verbracht oder zerstört werden und kein Abfall übrig bleibt oder nach Art. 199 UZK zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden. Den Beteiligten ist die Wahl der Erledigung freigestellt. Wird die vorübergehende Verwendung durch Überführung in ein anschließendes Zollverfahren oder durch eine…