…der gemäß Schlussprotokoll auch Anleihen der BANK VON BRASILIEN gehören) von dem österreichischen Anleihegläubiger veräußert, steht die in der zitierten Abkommensbestimmung vorgesehene Steuerfreiheit auch für die vom österreichischen Wertpapierkäufer gezahlten Stückzinsen zu. 14. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Bezeichnung "Kapitalertragsteuer" spätestens am 15. Tag nach Ablauf des folgenden Kalendermonates abzuführen. Die Bw. und das Finanzamt haben mit unterschiedlicher Berechnungsmethode errechnete Kapitalerträge dem Erwerber als "Minus-Stückzinsen" zugerechnet und der Bestimmung des § 95 Abs. 6 EStG 1988 subsumiert. Es liege ein so genannter "vorweg…
…T. auch durch die zu erwartende Steuergutschrift intendiert war. Eine solche Konstellation war durch die durch den Erlass als Vereinfachungsregel zur approximativen Ermittlung der auf die Stückzinsen voraussichtlich entfallenden KESt-Gutschrift gewährte lineare Berechnungsmethode nicht umfasst, zumal man nicht auf Grund schematischer Anwendung der vereinfachenden…
…erstattete KESt in S | KESt bei kalkulatorischer Ermittlung der Stückzinsen in S | 24.11.00 | 2.000.000,-- | 109.744,-- | 162.433,-- | 9.198,-- | 18.10.00 | 1.350.000,-- | 80.325,-- | 102.272,-- |…
…Prinzip von Treu und Glauben anzusehen ist. Dass die lineare Berechnung nur aus Vereinfachungsgründen zugelassen wurde und die finanzmathematische Berechnung allein den gegenständlichen wirtschaftlichen Vorgängen gerecht wird und grundsätzlich für die Berechnung der Stückzinsen anzuwenden ist, wurde bereits ausführlich dargelegt. Die berufungsgegenständlichen Zero-Bonds…
…beschwerdegegenständlichen Zeitraum ausländische Kapitalerträge lukriert. Im konkreten Fall war strittig, ob negative Stückzinsen bei der Anschaffung von Obligationen entsprechend der alten Rechtslage vor BBG 2011 zu einer Kapitalertragssteuergutschrift führen als Ausgleich dafür, dass im folgenden Besteuerungszeitraum die gesamten Zinsen der Besteuerung unterliegen. Weiters war strittig…
…dazu folgendes vor: 1. Lineare oder finanzmathematische (progressive) Stückzinsenberechnung In der Praxis sei für die Abgrenzung von Zinserträgen für Nullkupon-Anleihen die lineare Berechnungsmethode verwendet worden. Die für die KESt-Berechnung verwendeten Programme stützten sich auf die vom BMF ermöglichte vereinfachte Ermittlung der KESt-Bemessungsgrundlage…
…sich die Ergebnisse im gesetzlichen Rahmen bewegen. Entsprechend der Formulierung des Erlasstextes handelt es sich bei der pauschalen bzw. vereinfachten linearen Ermittlung der Stückzinsen um eine zulässige Schätzungsmethode. Dies wird durch die Ausführungen in Rz 6186 der EStR 2000 insofern bestätigt, als es dort heißt:"…
…2001 Berufung und beantragte die Aufhebung der Bescheide. Zusammengefasst brachte die Bw. in ihren Schriftsätzen folgendes vor: 1. Lineare oder finanzmathematische (progressive) Stückzinsenberechnung Die maßgebende gesetzliche Vorschrift, anhand der zu beurteilen sei, nach welcher Methode die Kapitalerträge bei Null-Kuponanleihen für Zwecke der Kapitalertragsteuer abzugrenzen…
…hat im Erlass vom 12. Februar 1993 Zl. 14 0602-IV/14/93 die Ansicht vertreten, dass die Ermittlung von Stückzinsen in vereinfachter Form zulässig sei, und diese Ansicht in verschiedenen Anfragebeantwortungen bzw. in nachfolgenden Erlässen und Besprechungen mit Bankenvertretern, wenn auch teilweise einschränkend aufrechterhalten…
…vom 12. Feber 1993, AÖF 1993/158, gestützt und die Stückzinsenberechnung linear vorgenommen. Die von der Bw. auf Basis der linearen Methode ermittelten KESt-Gutschriften seien höher als jene durch die Finanzbehörde mittels der progressiven Methode ermittelten Beträge gewesen. Dieser Differenzbetrag sei der Bw. im…
…und teleologische Gründe würden für eine lineare Verteilung der Zinsen sprechen, ist entgegenzuhalten, dass spezielle bzw. ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen über die Ermittlung von Zinserträgen für Forderungswertpapiere - im Besonderen von Stückzinsen bei vorzeitigen Verkäufen, wie sie beispielsweise §§ 7 und 8 EStG für den Bereich der Absetzung…
…missbräuchlicher Ausnutzung der gesetzlichen Regelungen/Richtlinien geboten gewesen, da er - nicht die Bw - die KESt "optimiert" und auch den finanziellen Nutzen aus dieser Transaktion gezogen habe. Im Kern gehe es um die (gesetzlich nicht geregelte) Abgrenzung der Stückzinsen, für die das BMF auf dem Erlassweg…
…Demgegenüber bestehen keine spezielle bzw. ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen über die Ermittlung von Zinserträgen für Forderungswertpapiere, im Besonderen von Stückzinsen bei vorzeitigen Verkäufen. Es ist somit abschließend festzuhalten, dass zweifellos eine lineare Berechnung einfacher ist als eine finanzmathematische. Ohne gesetzliche Grundlage rechtfertigt dieser Umstand jedoch - trotz…
…vom 12. Feber 1993, AÖF 1993/158, gestützt und die Stückzinsenberechnung linear vorgenommen. Die von der Bw. auf Basis der linearen Methode ermittelten KESt-Gutschriften seien höher als jene durch die Finanzbehörde mittels der progressiven Methode ermittelten Beträge gewesen. Dieser Differenzbetrag sei der Bw. im…
…in Erwägung gezogen bzw. sogar der Vorzug eingeräumt wurde. In Anbetracht dieser Umstände stellt das Vorgehen des Finanzamtes, in den berufungsgegenständlichen Fällen anstatt der linearen Berechnung von Stückzinsen eine finanzmathematische Berechnung vorzunehmen, keine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben gegenüber der Bw. dar. 2…
…in Schönstein, KESt und Zero-Bonds, SWK 14/2001, 404), die Stückzinsen finanzmathematisch berechnet haben. Dies wurde offenbar von einigen Kunden dazu genutzt, den sich aus den beiden unterschiedlichen Berechnungsweisen ergebenden Differenzbetrag zu lukrieren, indem sie Wertpapiere bei einer linear abrechnenden Bank kauften, die Papiere…
…und teleologische Gründe würden für eine lineare Verteilung der Zinsen sprechen, ist entgegenzuhalten, dass spezielle bzw. ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen über die Ermittlung von Zinserträgen für Forderungswertpapiere - im besonderen von Stückzinsen bei vorzeitigen Verkäufen, wie sie beispielsweise §§ 7 und 8 EStG für den Bereich der Absetzung…
…in Schönstein, KESt und Zero-Bonds, SWK 14/2001, 404), die Stückzinsen finanzmathematisch berechnet haben. Dies wurde offenbar von einigen Kunden dazu genutzt, den sich aus den beiden unterschiedlichen Berechnungsweisen ergebenden Differenzbetrag zu lukrieren, indem sie Wertpapiere bei einer linear abrechnenden Bank kauften, die Papiere…
…und teleologische Gründe würden für eine lineare Verteilung der Zinsen sprechen, ist entgegenzuhalten, dass spezielle bzw. ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen über die Ermittlung von Zinserträgen für Forderungswertpapiere - im besonderen von Stückzinsen bei vorzeitigen Verkäufen, wie sie beispielsweise §§ 7 und 8 EStG für den Bereich der Absetzung…