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104 902 Treffer344 msnur geltende Fassungen
UFSL FSRV/0048-L/11Nachträglicher Antrag auf Spruchsenatszuständigkeit im Falle einer hinsichtlich eines Teilaspektes des Verfahrensgegenstandes ergangenen, in der Folge beeinspruchten Strafverfügung und anschließende Zurückziehung dieses Antrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)27.11.2012

… 53 Abs. 2 bezeichneten (übrigen) Finanzvergehen 22.000,00 € überstieg (obligatorische Spruchsenatszuständigkeit). Gemäß § 58 Abs. 2 lit. a FinStrG idF des BGBl. I 104/2010 besteht bei den nicht in § 53 Abs. 2 bezeichneten (übrigen) Finanzvergehen eine obligatorische Spruchsenatszuständigkeit dann, wenn der strafbestimmende Wertbetrag…

BFG RV/7300009/2024Verfahrenshilfeverteidiger bei Spruchsenatszuständigkeit, Bedürftigkeit des Antragstellers und Interesse der Rechtspflege
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.02.2024

…5. Juli 2023, Geschäftszahl FV-001, (approbiert vom Teamleiter des Amtsbeauftragten und amtssigniert am 14. November 2023) abgewiesen. Rechtliche Würdigung: Die Spruchsenatszuständigkeit ergibt sich schon allein aus der Summe der strafbestimmenden Wertbeträge, die die Grenze von € 33.000,00 gemäß § 58 Abs. 2 lit…

UFSW FSRV/0048-W/06Verfahrenshilfe, kein Antrag auf Spruchsenatszuständigkeit, Voraussetzungen daher nicht erfüllt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)12.01.2007

Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Herrn R.D., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling vom 30. März 2006…

BFG RV/7300013/2016Unzuständigkeit des Spruchsenates, vorläufige Einstellung, keine Beschwerdemöglichkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.03.2016

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Finanzstrafsache gegen Besch. (Beschuldigter) vertreten durch PHH Prochaska Havranek Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Julius-Raab- Platz 4 wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 , 3 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Amtsbeauftragten…

BFG RV/6300001/2017Verhängung einer zusätzlichen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe gegen einen Getränkegroßhändler, welcher neben umfangreichen Abgabenhinterziehungen wegen organisiertem und europaweitem Getränkeschwarzhandel (Bestrafung durch einen Schöffensenat) noch weitere grob fahrlässige und vorsätzliche Verkürzungen an Bier- und Alkoholsteuern zu verantworten hat; Bemessung der Wertersatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.10.2020Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK   Der Finanzstrafsenat Salzburg 4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Doris Schitter als Berichterstatterin sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter, MBA, und Dr. Brigitte Lüftenegger als weitere Mitglieder des Senates in der…

UFSL FSRV/0085-L/03Beigabe eines Verteidigers im Vorverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)23.12.2003

…3 FinStrG vom 21. Oktober 2003 als unzulässig zurückgewiesen, weil nach der Aktenlage voraussichtlich keine Spruchsenatszuständigkeit gegeben sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 25. November 2003, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Vorsitzende des Spruchsenates beim…

BFG RV/3300011/2018Schmuggel von Fahrzeugen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.03.2019Teil 2/3

…lt. Einleitungsbescheid vom 10.02.2015 für diese 15 Fahrzeuge der strafbestimmende Wertbetrag EUR 25.328,00. Für diesen strafbestimmenden Wertbetrag wäre jedoch eindeutig der Spruchsenat für dieses Finanzvergehen zuständig. In der Beschwerdevorentscheidung hat man entgegen der eindeutigen Spruchsenatszuständigkeit folgende Begründung angeführt: „Gem. § 74 Abs…

UFSW FSRV/0038-W/091) Verbringung von Zigaretten, die aus der Ukraine nach Polen geschmuggelt wurden, nach Österreich; 2) Wahrung des Parteiengehörs; 3) Manuduktionspflicht bei Beantragung von Verfahrenshilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.02.2011

…das Postaufgabedatum des vom Bf. undatiert gelassenen Schreibens] erging am 26.3.2009 ein abweisender Bescheid des Zollamtes Wien mit der Begründung, dass keine Spruchsenatszuständigkeit gemäß § 58 Abs.2 FinStrG vorläge. Gegen diesen am 3.4.2009 mit Internationalem Rückschein zugestellten Bescheid erhob der Bf…

UFSL FSRV/0002-L/10Verfahrenshilfe im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.02.2011

…00 € Netto und sei darauf im angefochtenen Bescheid nicht Bezug genommen worden. Da der Bf. (als Beschuldigter in einem Finanzstrafverfahren mit Spruchsenatszuständigkeit) außerstande sei, die Kosten für seine Verteidigung ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie, für deren Unterhalt er zu sorgen habe…

UFSW FSRV/0013-W/06Verfahrenshilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.09.2006

…Wie bereits im bekämpften Bescheid ausgeführt, besteht im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren kein Verteidigerzwang, jedoch können sich die Beschuldigten durch einen Verteidiger (auf eigene Kosten) vertreten lassen. Die oben dargestellte gesetzliche Bestimmung sieht die Möglichkeit einer Beigabe eines Verteidigers nur dann vor, wenn Spruchsenatszuständigkeit gem. § 58 Abs…

UFSZ1W ZRV/0112-Z1W/02Zollschuldnerschaft nach Art. 203 Abs. 3 zweiter Anstrich ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.05.2005

…sein, dass eine Gerichts- oder Spruchsenatszuständigkeit gegeben wäre. Irgendwelche spekulativen oder diffamierenden Behauptungen der Zollbehörde begründen jedenfalls keine Zuständigkeit des Gerichts oder des Spruchsenates. Es ist auch unzulässig einfach völlig unterschiedliche gelagerte Liefervorgänge "zusammenzurechnen" und hieraus einen "Strafbestimmenden Wertbetrag" zu konstruieren. Die Abgabenbehörde I. Instanz…

UFSI FSRV/0016-I/12Die Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe als Ermessensentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2012

…von Geldstrafen im Ausmaß eines gerundeten Viertels (des Strafrahmens) von jeweils € 50.000,00 einmal für hinterzogene € 100.000,00 (Spruchsenatszuständigkeit) und ein weiteres Mal für hinterzogene € 100.001,00 (Gerichtszuständigkeit) führten im ersten Fall zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 22 Tagen und…

BFG RV/5300001/2022Unzuständigkeit des erkennenden Spruchsenates
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.03.2026

…wenn der Spruchsenat zuvor sachlich und personell rechtmäßig zuständig war und sich erst im Verfahrensverlauf etwa durch genaue Sachverhaltsfeststellungen zum Wert, die rechtliche Grundlage der Spruchsenatszuständigkeit verändert. Die im Folgenden dargestellten Ausführungen erläutern die maßgeblichen Zuständigkeitskriterien. Unzutreffender Spruchsenat aufgrund falscher Namenszuordnung Nach Ausscheiden der Arbeitgeber…

BFG RV/7300005/2025Meldepflichtverletzungen nach §§ 3, 5, 15 WiEReG, Meldepflicht im Konkurs, Zusammentreffen mit weiteren Finanzvergehen, Finanzordnungswidrigkeiten, Strafdrohung nach § 21 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.06.2025Teil 1/4

…Strafverfügungen. Nachdem diese von der Oberbehörde aufgehoben wurde, wurden die Verfahren zu einem zusammengefasst, welches nun in Spruchsenatszuständigkeit liegt. Die Punkte 1-9 der Sachverhaltsdarstellung beziehen sich auf die Spruchsenatsvorlage bzw. auf die Punkte I-IV des Erkenntnisses. Hinsichtlich der Anlastung unter Punkt 1. a)…

BFG RV/6300001/2017Verhängung einer zusätzlichen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe gegen einen Getränkegroßhändler, welcher neben umfangreichen Abgabenhinterziehungen wegen organisiertem und europaweitem Getränkeschwarzhandel (Bestrafung durch einen Schöffensenat) noch weitere grob fahrlässige und vorsätzliche Verkürzungen an Bier- und Alkoholsteuern zu verantworten hat; Bemessung der Wertersatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.10.2020Teil 2/2

…Geldstrafe: Gemäß § 20 Abs. 2 FinStrG darf der Rahmen für Finanzvergehen, deren Ahndung dem Strafgericht vorbehalten ist, das Ausmaß von einem Jahr nicht übersteigen. Das Ausmaß der zusätzlichen Ersatzfreiheitsstrafe darf überdies (keine originäre Spruchsenatszuständigkeit) gemäß §§ 20 Abs. 2 iVm § 21 Abs. 3 Satz 2 FinStrG…

BFG VH/5300001/2017Verfahrenshilfe bzw. Prozesskostenhilfe in einem monokratischen Beschwerdeverfahren betreffend ein Straferkenntnis einer Finanzstrafbehörde
geltende FassungBFG-EntscheidungenVerfahrenshilfe - Einzel - Beschluss24.06.2020

…Gesetzeswortlaut des § 77 Abs. 3 FinStrG, dass eine hier eben nicht gegebene Spruchsenatszuständigkeit im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren der Möglichkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers entgegensteht (vgl. dazu auch den Bescheid der Finanzstrafbehörde vom 11.2.2013, mit dem bereits ein vom Antragsteller im do. Verfahren gestelltes Begehren…

BFG RV/7300014/2019Verbotswidrige Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.12.2019

…eines Verteidigers ist anzumerken, dass dies nach § 77 Abs. 3 FinStrG nur in Verfahren mit Spruchsenatszuständigkeit bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen vorgesehen ist. Das Verfahren zur Bestellung eines Verteidigers ist bei der Finanzstrafbehörde zu führen. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten gründen sich auf § 185 Abs. 1 lit…

BFG RV/3300011/2018Schmuggel von Fahrzeugen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.03.2019Teil 1/3

…verjähren auch hinterzogene Eingangs- und Ausgangsabgaben bereits nach drei Jahren, wenn keine Gerichts- oder Spruchsenatszuständigkeit bei dem Finanzvergehen gegeben ist. Deshalb wurde auf die Punkte der Beschwerden vom 10.09.2015 nicht eingegangen. 2.2.5. Verkürztes Verfahren Entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dürfte das…

BFG RV/7200218/2013Vorgetäuschte, nicht ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens. Inanspruchnahme des Hauptverpflichteten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.12.2016

…Beurteilung nicht darauf an, ob der Abgabenschuldner selbst die strafbare Handlung begangen hat, die zehnjährige Verjährungsfrist gilt unabhängig davon, wer die Abgaben hinterzogen hat. Auf Grund des strafbestimmenden Wertbetrages in Höhe von jedenfalls über € 15.000,- liegt zumindest Spruchsenatszuständigkeit gem. § 58 Abs. 2 lit…

UFSZ1W ZRV/0037-Z1W/07Aufgrund einer veränderten tariflichen Einstufung von Tabakwaren ergeht ein Nachforderungsbescheid gestützt auf Art. 203 ZK, jedoch schon außerhalb der Verjährungsfrist nach Art. 221 Abs.3 ZK. Nichtanwendbarkeit der zehnjährigen Verjährungsfrist nach § 74 Abs.2 ZollR-DG. Bindung der Abgabenbehörde an Strafgerichtsurteile.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.03.2011

…angelastete Delikt schon wegen Fehlens des Vorsatzelementes nicht begangen hat. Es bliebe nach Wegfall des Vorsatzdeliktes allenfalls noch zu prüfen, ob ein in die Spruchsenatszuständigkeit fallendes Fahrlässigkeitsvergehen vorliegt, denn die Wertgrenze dafür (22.000 €) wäre ebenfalls überschritten gewesen (§ 58 Abs.2 lit.a FinStrG)…