…einschreitenden Beamten aber der Umstand, dass natürlich der "zuständige" Spruchsenatsvorsitzende, welcher ihnen die Anordnung zur Durchsuchung unter Vergabe der korrekten Geschäftszahl erteilt hatte, auch derjenige sein musste, welcher in dieser Funktion als weisungsfreies Organ des zuständigen Finanzamtes als Finanzstrafbehörde eingeschritten war, nämlich als das des…
…FinStrG), welcher als solcher bereits in der Urfassung des FinStrG, BGBl 1958/129, mit § 65 Abs. 1 eingerichtet war. Die insoweit auch funktionale Trennung zwischen dem Spruchsenatsvorsitzenden als weisungsfreiem Einzelorgan der Finanzstrafbehörde und dem weisungsfreiem Spruchsenat als Organ der Finanzstrafbehörde ist auch etwa daraus ersichtlich…
…Ermittlungen der Prüfer offensichtlich konkretisierende Verdachtslage, welche nunmehr letztlich den Ausschlag zur Entscheidung zu Hausdurchsuchungen gegeben hat, zwar in der Stellungnahme an den Spruchsenatsvorsitzenden, nicht aber in den Anordnungen, zumindest in Umrissen dargelegt worden ist. So findet sich in den Anordnungen jeweils diesbezüglich ledig als…
…2 FinStrG abgegrenzt wird) noch durch den Vorsitzenden des Spruchsenates zu erfolgen, der nur im Rahmen bestimmter Handlungen des Untersuchungsverfahrens kraft jeweiliger ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung als Organ der Finanzstrafbehörde erster Instanz tätig wird (siehe VwGH 10.5.1995, 95/13/0109). Im Erkenntnis vom 19…
…Abgabenkonten). In Würdigung dieses Sachverhaltes hat der Spruchsenat III beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit Erkenntnis vom 17. November 2006 A H und Dr. H schuldig erkannt, weil sie in gemeinsamen Zusammenwirken (als Mittäter) im Amtsbereich des…
…das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Nach § 58 Abs. 2 FinStrG obliegt unter den in den lit. a und b näher bezeichneten Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses, soweit nicht gerichtliche Zuständigkeit gegeben ist, einem Spruchsenat als Organ der Finanzstrafbehörde erster…
…58 Abs. 2 FinStrG obliegt unter den in den lit. a und b näher bezeichneten Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses, soweit nicht gerichtliche Zuständigkeit gegeben ist, einem Spruchsenat als Organ der Finanzstrafbehörde erster Instanz. § 65 FinStrG ordnet an, wo…
…März 2005 ordnete ein Spruchsenatsvorsitzender als Organ des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz in diesem Finanzstrafverfahren gegen GW eine Durchsuchung der Wohnung und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie in den Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen der Beschuldigten in D und BA nach Beweismitteln…
…März 2005 ordnete ein Spruchsenatsvorsitzender als Organ des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz in diesem Finanzstrafverfahren gegen GW eine Durchsuchung der Wohnung und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie in den Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen der Beschuldigten in D und BA nach Beweismitteln…
…O) als Organ des Finanzamtes Schärding (nunmehr Braunau Ried Schärding) als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 18. Jänner 2005, StrNrn. 050/2001/00012-001 und 050/2003/00001-001, wurden die Ehegatten HP und CP schuldig gesprochen, im Amtsbereich des Finanzamtes Schärding vorsätzlich unter Verletzung der…
…Die Beschwerden werden mangels Legitimation des Beschwerdeführers als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 17. März 2005 ordnete ein Spruchsenatsvorsitzender als Organ des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz im Finanzstrafverfahren gegen GW, vormals GS, eine Durchsuchung der Wohnung und sonstigen zum Hauswesen gehörigen…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde der A, vertreten durch Dr. Georg Freimüller, Univ.-Doz. Dr. Alfred Noll, Dr. Alois Obereder, Mag. Michael Pilz, Rechtsanwälte in 1080 Wien, Alserstraße 21, vom…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, HR Dr. Richard Tannert, hat in der Finanzstrafsache gegen JS, ENr. 646024/04, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2 lit.a und b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des FM vom 15. Februar 2004 gegen den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates II als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz, dieses vertreten…
…a FinStrG über die Berufung des Beschuldigten vom 4. Juli 2008 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 29. Jänner 2008, StrNr. X, nach der am 11. November 2008 in Anwesenheit des Beschuldigten…
…19 Klosterneuburg als Organ des ehemaligen Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde vom 11. November 2020, SpS 20, FV-001 091 704, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14. Juni 2022 in Anwesenheit des Beschuldigten, seines Verteidigers, des Amtsbeauftragten sowie der Schriftführerin zu…
…Graz-Stadt als Organ des Finanzamtes Oststeiermark als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 31. Jänner 2011 auf Durchführung einer Hausdurchsuchung an der Anschrift W , zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und die Durchsuchungsanordnung des Spruchsenatsvorsitzenden insoweit als rechtswidrig erklärt, als diese keine…
…Lohnkonten die Lohnabgaben nicht abgeführt bzw. entrichtet hatte. Die Ersatzfreiheitsstrafe wurde in der Zeit vom 19. bis 23. Jänner 1994 vollzogen. Mit Erkenntnis des Spruchsenates I als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. April 1998, rechtskräftig am selben Tag infolge abgegebenen…
…Veranlagung 2005; genannte Buchungsabfrage). Mit Erkenntnis des Spruchsenates IV beim Finanzamt Graz-Stadt als Organ des Finanzamtes Oststeiermark als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 10. Oktober 2006, rechtskräftig laut Finanzstrafregister am 7. Dezember 2006, wurde Dr. Z daher auch der Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs…
…bei welchem zwar die Finanzstrafbehörde richtig, das anordnende Organ der Finanzstrafbehörde aber falsch bezeichnet worden wäre: Besteht bei den durch Anordnung von Durchsuchungshandlungen angesprochenen Organwaltern der Finanzstrafbehörde kein Zweifel, dass die Ermittlungshandlungen vom zuständigen Spruchsenatsvorsitzenden angeordnet worden sind, erwiesen sich diese Anordnungen nicht als rechtswidrig…