…| 70,00 Mit Einkommensteuerbescheid vom 9. Jänner 2004 anerkannte das zuständige Finanzamt die geltend gemachten Werbungskosten für den Sprachkurs im Ausland nicht. Begründend wurde ausgeführt, dass Aufwendungen für einen Sprachkurs nur dann als Werbungskosten absetzbar wären, wenn hiedurch ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf den…
…laufenden Kontakt zu Betriebseinheiten in anderen europäischen Ländern erforderte. Somit ist von einer Fortbildungsmaßnahme auszugehen; im Ergebnis sind die Aufwendungen für die Englischkurse als Werbungskosten anzuerkennen. Davon sind die geltend gemachten Flug- und Aufenthaltskosten zu unterscheiden, welche unter den gleichen Voraussetzungen wie Studienreisen abzugsfähig sind…
…Bildungsmaßnahme und der ausgeübten beruflichen Tätigkeit, da der Bf. die erworbenen Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwerten kann. Der in der BVE vorgebrachten Argumentation, dass ein Studium nur dann als Fortbildungsmaßnahme anzuerkennen sei, wenn es ernsthaft und zielstrebig betrieben werde, ist nicht zu folgen…
…Rechtsprechung sind die Kosten eines Sprachkurses nur dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Kurs ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf den Beruf des Abgabepflichtigen abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt (vgl VwGH 26.4.1989, 88/14/0091; 22.9.1987, 87/14/0066). Werden Sprachkurse im Ausland besucht…
…Eine andere Reisebürorechnung weist als Leistungen einen Flug nach Australien (3-monatiger Aufenthalt) und einen 2-monatigen "Hauptkurs Englisch" aus. Das Finanzamt versagte den Werbungskostenabzug mit der Begründung, dass die Aufwendungen für Sprachkurse im Ausland eines ursächlichen Zusammenhanges mit der Einkunftsquelle bedürfen. In der ebenfalls…
…Dienstgeber vorgegeben hat und im Rahmen des Sprachkursbesuches zusätzliche Sprachpraxis sammeln, ihre Sprachkompetenz fördern sowie ihre Englischkenntnisse intensivieren konnte. Infolgedessen ist von einer berufsspezifischen Sprachausbildung und somit von einer Fortbildungsmaßnahme auszugehen. Die reinen Kosten für den Sprachkurs sind deshalb in voller Höhe als Werbungskosten iSd …
…Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst sind, stellen somit grundsätzlich keine Werbungskosten dar (Aufteilungsverbot). Gem § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 106/1999 (Steuerreformgesetz 2000), mit Wirkung ab 2000, sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang…
…Finanzamt bereits in der Berufungsvorentscheidung angeführt hat. Demnach gehören Sprachkurse im Ausland in aller Regel zu den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung. Auf den Berufungsfall angewandt bedeutet dies, dass nur die reinen Kurskosten als Werbungskosten anerkannt werden können. Hiermit haben sich auch die beiden…
…Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst sind, stellen somit grundsätzlich keine Werbungskosten dar (Aufteilungsverbot). Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 106/1999 (Steuerreformgesetz 2000), mit Wirkung ab 2000, sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang…
…für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, Werbungskosteneigenschaft zukommt. Wie obig ausgeführt, diente der auf Malta absolvierte Sprachkurs dem Erwerb von…
…der Sachverhalt außer Streit. Sprachkurse im Ausland sind entsprechend den Merkmalen für die Abzugsfähigkeit von Studienreisen zu beurteilen, wobei die reinen Kurskosten bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen grundsätzlich immer abzugsfähig sind (LStR 2002 Rz 363). Unstrittig ist, dass im gegenständlichen Fall die allgemeinen Voraussetzungen für…
…anzulegen (vgl. VwGH 21.10.2003, 2001/14/0217). Kosten für Sprachkurse im Ausland sind unter denselben Voraussetzungen abzugsfähig, unter denen Kosten für Studienreisen als Werbungskosten berücksichtigt werden können (zB BFG 17.05.2018, RV/7100658/2014). In seinem Erkenntnis vom 19.12.2018, Ra…
…um diese Voraussetzungen erfüllen zu können, außerberufliche Weiterbildungen erforderlich seien. Im Einkommensteuerbescheid vom 24. August 2009 wurden die Aufwendungen für den Sprachkurs nicht als Werbungskosten anerkannt. Begründend führte das Finanzamt aus: "Bei Sprachausbildungen im Ausland sind nur die Kurskosten abzugsfähig. Die Reise- und Aufenthaltskosten gehören…
…Ausland von Angehörigen verschiedenster Berufsgruppen nicht anwendbar, andererseits aber meint, es wäre sachlich gerechtfertigt, ihren Fall mit dem eines Malers oder Reiseschriftstellers zu vergleichen, die keine Sprachkurse im Ausland absolviert haben, ist für den Unabhängigen Finanzsenat nicht nachvollziehbar. Auf Grund der obigen Ausführungen ist als…
…dass die Angaben im vorliegenden "Timetable" korrekt seien. Sie merkte weiters an, dass diese Art der Veranstaltung im St. Mary's College schon an die 10 Jahre abgehalten werde und es ihres Wissens bisher keine Beanstandungen bezüglich der Anerkennung als Fortbildungsmaßnahme gegeben habe. zu Seminar…
…Englischkenntnisse ja auch im Rahmen der lehrgangsmäßigen Vorbereitung zur Berufsreifeprüfung erfolgte. Eine Anfrage beim Berufsförderungsinstitut ergab, dass für die Absolventen für die Erlangung der Reifeprüfung keine Verpflichtung seitens des Instituts bestand, an einen zusätzlichen Sprachkurs im Ausland teilzunehmen. Die Aufbaukurse seien als Vorbereitung für die…
…für den ausgeübten oder einen verwandten Beruf von einer beruflichen Veranlassung auszugehen ist ( VwGH 26.4.1989, 88/14/0091 ). Sprachkurse im Ausland werden idR zu den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung gehören, soweit nicht die (nahezu) ausschließliche berufliche Bedingtheit erkennbar ist (lehrgangsmäßige Organisation…
…sodass dieser Aufwand im bereits im Erstbescheid berücksichtigten Werbungskostenpauschale für Journalisten in Höhe von 3.861,20 € Deckung findet und eine Berücksichtigung daher keine steuerliche Auswirkung nach sich ziehen kann. Auf Grund der Absolvierung der Sprachkurse im Ausland hat die Berufungswerberin überdies die steuerliche…
…dass ein Sprachkurs in Italien die Kenntnisse in der italienischen Sprache nachhaltiger verbessert und vertieft als dies beispielsweise in der Maturaschule erfolgen kann. Dennoch lässt sich daraus eine berufliche Notwendigkeit zur Teilnahme an einem Sprachkurs im Ausland nicht ableiten. Die mit dem Sprachkurs in Rimini…
…für einen im Ausland absolvierten dreiwöchigen Sprachkurs (Englischkurs "Standard & Business", Flug, Hotel, Servicepauschale, Däten) in Höhe von insgesamt 3.805,50 Euro als "Aus-/Fortbildungskosten" (KZ 722) im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht. Im angefochtenen Bescheid wurden diese Sprachkurskosten nicht als Werbungskosten…