IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Sonnweber in der Beschwerdesache BF gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 04.02.2016, betreffend Einkommensteuer 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…§ 4a, 4b und 4c EStG 1988 Rz 586: Ab der Veranlagung 2013 sind als SonderausgabenFreigebige Zuwendungen (Spenden) an nach § 4a EStG 1988 spendenbegünstigte Empfänger sind gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 als Sonderausgaben abzugsfähig, wobei der Gesamtbetrag aller als Betriebsausgaben und Sonderausgaben abzugsfähiger…
…Einkünfte des Kalenderjahres nicht übersteigen. Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte des betreffenden Jahres negativ, kann kein Abzug als Sonderausgaben erfolgen. Als Sonderausgaben sind Zuwendungen an nach § 4a EStG 1988 spendenbegünstigte Empfänger gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 abzugsfähig. Die als Sonderausgaben abzugsfähigen Spenden…
…Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: 0,87 € Einkünfte aus Gewerbebetrieb: -997,07 € Die Begründung lautete: Zuwendungen an nach § 4a EStG 1988 spendenbegünstigte Empfänger können nur insoweit als Sonderausgaben berücksichtigt werden, als sie 10% des sich nach Verlustausgleich ergebenden Gesamtbetrages der Einkünfte nicht übersteigen…
…Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: 0,87 € Einkünfte aus Gewerbebetrieb: -997,07 € Die Begründung lautete: Zuwendungen an nach § 4a EStG 1988 spendenbegünstigte Empfänger können nur insoweit als Sonderausgaben berücksichtigt werden, als sie 10% des sich nach Verlustausgleich ergebenden Gesamtbetrages der Einkünfte nicht übersteigen…
…Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: 0,87 € Einkünfte aus Gewerbebetrieb: -997,07 € Die Begründung lautete: Zuwendungen an nach § 4a EStG 1988 spendenbegünstigte Empfänger können nur insoweit als Sonderausgaben berücksichtigt werden, als sie 10% des sich nach Verlustausgleich ergebenden Gesamtbetrages der Einkünfte nicht übersteigen…
…Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: 0,87 € Einkünfte aus Gewerbebetrieb: -997,07 € Die Begründung lautete: Zuwendungen an nach § 4a EStG 1988 spendenbegünstigte Empfänger können nur insoweit als Sonderausgaben berücksichtigt werden, als sie 10% des sich nach Verlustausgleich ergebenden Gesamtbetrages der Einkünfte nicht übersteigen…
… 4a EStG 1988 spendenbegünstigte Empfänger seien nur insoweit als Sonderausgaben zu berücksichtigen als sie 10% des sich nach Verlustausgleich ergebenden Gesamtbetrages der Einkünfte nicht übersteigen. Die geltend gemachten Spenden in Höhe von € 320,00 seien daher nur in Höhe von € 319,53 zu…
…sich aus Spenden an verschiedene Organisationen zusammen. Spenden sind als freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig. Ab der Veranlagung 2013 sind als Sonderausgaben Zuwendungen an nach § 4a EStG 1988 spendenbegünstigte Empfänger gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 abzugsfähig, wobei der Gesamtbetrag aller als Betriebsausgaben…
…iHv 20,30 €. Die freiwilligen Zuwendungen stellen somit Sonderausgaben dar, welche aus dem Privatvermögen geleistet wurden. Ab der Veranlagung 2013 sind als Sonderausgaben Zuwendungen an nach § 4a EStG 1988 spendenbegünstigte Empfänger gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 abzugsfähig, wobei der Gesamtbetrag aller…
…Spende (§ 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) bei fehlender elektronischer Übermittlung durch den Empfänger, wobei der Zuwender sein Geburtsdatum nicht bekanntgegeben hat. Der Beschwerdeführer (im Folgenden "Bf.") brachte seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 am 02.10.2025 elektronisch mittels FinanzOnline beim Finanzamt Österreich…
…hinsichtlich des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes, der Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe sowie der Förderung von Kunst und Kultur. 5.5.4a.3 Begünstigte Empfänger 5.5.4a.3.1 Allgemeines Rz 1313: Abzugsfähig sind nur Spenden, die an eine Einrichtung geleistet werden, die entweder im Gesetz…
…§ 18 EStG 1988 erweitert dies durch Verweis auf Spenden aus dem Privatvermögen (Sonderausgaben). § 4a EStG 1988 unterscheidet bei den spendenbegünstigten Organisationen zwei Gruppen: auf Antrag durch Bescheid begünstigte Einrichtungen und nach § 4a Abs. 6 EStG 1988 begünstigte Einrichtungen (Rz 1331 ff). Für die erste Gruppe…
…In der Bescheidbegründung des Finanzamtes wurde dargelegt, dass Zuwendungen (Spenden) an Organisationen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gemäß § 4a Z 4 EStG 1988 angehören würden, nicht absetzbar seien. In der gegen den Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2014 erhobenen Beschwerde vom 6.08.2015…
…3 Z 2a, Z 4 bis 6, Abs 4a, Abs 5 und Abs 6 geleistet werden. Die Sätze 2 bis 6 dieser Bestimmung ("Zuwendungen an Empfänger ohne feste örtliche Einrichtung"), wie auch die Sätze 7 bis 8 ("Zuwendungen, denen eine Gegenleistung gegenübersteht") und Satz 9. (…
…Bundesgebiet zuständigen Finanzamtes Wien 1/23. Sämtliche Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis durch Bescheid einer Finanzlandesdirektion sowie des Finanzamtes Wien 1/23 (Aufgaben-Übertragungs-Verordnung ab 1.5.2004) festgestellt wurde, werden jährlich im "Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung" veröffentlicht. (www.bmf.gv.at/Steuern…
…Spendenbegünstigte Einrichtungen sind vom Finanzamt Österreich in einer Liste zu erfassen. 5.5.4a.5.1 Erstantrag und Verlängerung 5.5.4a.5.1.1 Erstantrag Rz 1324: Die Abzugsfähigkeit von Spenden setzt voraus, dass der Empfänger zum Zeitpunkt der Spende in die Liste begünstigter…
…1 lit. a EStG 1988 in Verbindung mit § 4a Abs. 8 Z 1 EStG 1988 vor, dass die Empfängerkörperschaft alle in den §§ 34 ff BAO festgelegten grundlegenden Voraussetzungen für die Erlangung von Abgabenbegünstigungen erfüllen muss, um als begünstigter Spendenempfänger in Betracht zu kommen. Die VereinsR…
…idF AbgÄG 2011, BGBl. I 76/2011. Mit Bescheid vom 15. März 2012 wurde der Spendenbegünstigungsbescheid, wonach der Bw. dem begünstigten Empfängerkreis der Forschungs- und Lehreinrichtungen gemäß § 4a Abs. 2 Z 1 und Abs. 3 Z 4 bis 6 EStG 1988 angehörte, widerrufen. Der Widerruf…
…18 Abs. 8 Z 4 lit. b EStG 1988). 5.5.4a.6.1 Hochschulen und Forschungseinrichtungen (§ 4a Abs. 6 Z 1 EStG 1988) Rz 1332: Spendenbegünstigt sind nach § 4a Abs. 6 Z 1 EStG 1988: Universitäten gemäß dem Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr…