…gegenständlichen Fall hat die Bf. als (jahrelange) Betreiberin eines der umfangreichsten Zolllager Österreichs zweifellos große Erfahrung bei der Abwicklung von damit im Zusammenhang stehenden Geschäften und Handlungen. Zum Kriterium der Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers herrscht einhellige Rechtsmeinung, dass offensichtliche Fahrlässigkeit dann vorliegt, wenn ein Fehler "nicht…
…der Abgabenschuldner den Irrtum der Behörde nicht habe erkennen können. Dabei ist die Art des Irrtums sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen. Bei der Art des Irrtums ist zunächst zu untersuchen, ob die betreffende Regelung verwickelt oder im Gegenteil so einfach…
…müssen bei der Beantwortung der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt, insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Erfahrung des Wirtschaftsteilnehmers ist zu untersuchen, ob er im Wesentlichen im…
…hat sich im Urteil vom 11.11.1999, Rs. C-48/98 mit der Abgrenzung der groben zur leichten Fahrlässigkeit auseinandergesetzt und hierbei als Prüfungsmaßstab herausgearbeitet die Komplexität der anzuwendenden Vorschriften, die Erfahrung des Wirtschaftsteilnehmers sowie die ihm zumutbare Sorgfalt (Witte, Zollkodex Kommentar, 5. Aufl.…
…57). Was die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers betrifft, muss sich dieser, sobald er Zweifel an der richtigen Anwendung der Vorschriften hat, deren Nichterfüllung eine Abgabenschuld begründen kann, nach Kräften informieren, um die jeweiligen Vorschriften nicht zu verletzen (aaO RN 58). Es ist Sache des nationalen Gerichts…
…grob - von gleicher Bedeutung. Der EuGH hat im Zusammenhang mit der Prüfung der offensichtlichen Fahrlässigkeit diverse Prüfungsmaßstäbe, wie die Komplexität der Vorschriften, die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers herausgearbeitet. Im Grunde dieser Kriterien liegt offensichtliche Fahrlässigkeit vor, wenn ein Fehler nicht hätte passieren dürfen…
…Einfuhrabgaben zu tun haben und bei denen man einen milderen Maßstab anlegen kann, wie z.B. reisenden Privatpersonen. c) Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers: Es muss eine zumutbare Genauigkeit bei der Anwendung von Rechtsvorschriften bzw. bei der Einholung von Informationen über diese erwartet werden. Passieren dennoch Fehler…
…unrichtigen Anmeldung keine offensichtliche Fahrlässigkeit gesehen werden könne Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sei für die Beurteilung, ob offensichtliche Fahrlässigkeit vorliege oder nicht, die Komplexität der Vorschriften sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu prüfen. Hinsichtlich der Komplexität der Vorschriften sei darauf…
…allgemein erkannte Kriterien aufgestellt. Diese seien die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründen, die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers. Die Komplexität der Regelungen sei im Zollrecht regelmäßig zu bejahen. Allein Zollkodex und Zollkodex-Durchführungsverordnung umfassten über eintausend Artikel. Sehe man weiter die…
…einer Fahrlässigkeit beträchtlich übersteigende Sorglosigkeit vorliegt, sind die Komplexität der anzuwendenden Vorschriften, die die Zollschuld begründet haben, sowie die Erfahrung und Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen. Eine Komplexität der Vorschrift ist anzunehmen, wenn nennenswerte Auslegungsschwierigkeiten bestehen. Eine Berufserfahrung liegt vor, wenn Beteiligte im Wesentlichen im…
…auszugehen, die der EuGH in den zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen aufgestellt hat. Danach ist eine konkrete Beurteilung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich, wobei namentlich die Art des Irrtums, die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen sind. Wie bereits unter 1. ausgeführt, besteht…
…EuGH drei Kriterien zur Abgrenzung der offensichtlichen Fahrlässigkeit von sonstiger Fahrlässigkeit festgelegt. Demnach sei die Komplexität der Rechtsvorschriften, die Erfahrung des Wirtschaftsteilnehmers und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu beachten. Auch der VwGH messe die Frage, ob eine fahrlässige Handlung als offensichtlich einzustufen sei oder nicht…
…grober Fahrlässigkeit gemessen werden kann, im Urteil des EuGH vom 11. November 1999, Rechtssache C-48/98, aufgestellt worden seien. Demnach sei die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet sowie die Erfahrung und Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen. Die entsprechenden Auflagen in der…
…nur ausnahmsweise mit Einfuhrabgaben zu tun haben und bei denen man einen milderen Maßstab anlegen kann, wie z.B. reisenden Privatpersonen c) Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers: Es muss eine zumutbare Genauigkeit bei der Anwendung von Rechtsvorschriften bzw. bei der Einholung von Informationen über diese erwartet werden…
…Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie auf die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers abzustellen. Zur Komplexität der Vorschriften ist festzustellen, dass grundsätzlich alle in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachten Waren vom Verbringer zu gestellen und summarisch anzumelden sind. Obwohl es gewisse Erleichterungen bzw…
…die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers betrifft, muss sich dieser, sobald er Zweifel an der richtigen Anwendung der Vorschriften hat, deren Nichterfüllung eine Abgabenschuld begründen kann, nach Kräften informieren, um die jeweiligen Vorschriften nicht zu verletzen. Im vorliegenden Fall wurde die Bf. nach der erfolgten Zurückweisung des…
…der Vorschriften kann sich die Beschwerdeführerin aufgrund der eindeutigen Anordnungen in der Lagerbewilligung verschuldensmindernd ebenso wenig berufen, wie auf mangelnde Erfahrung im Importgeschäft. Als Kriterium der Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers wird genannt, ob der Beteiligte sich, sobald er Zweifel an der richtigen Anwendung der Vorschrift hat…
…die Erfahrung des Wirtschaftsteilnehmers und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers. Betrügerische Absicht wiederum liegt vor, wenn jemand wissentlich und willentlich Verfahrensvorschriften missachtet und dabei das Ziel verfolgt, die Zollbehörden zu betrügen. Die Kriterien des Erstattungsrechtes gelten aber auch für den Begriff des "Beteiligten" im Sinne des …
…im Sinne des Artikels 239 ZK und legte Kriterien für deren Prüfung fest. Demnach muss bei der Beantwortung der Frage, ob offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt, insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers berücksichtigt…
…der Versendung aus China zu verschleiern. Offensichtliche Fahrlässigkeit ist daher bei einer Spedition, die sich geschäftsmäßig mit der Einfuhr beschäftigt nach Berücksichtigung der Erfahrung und der Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers jedenfalls anzunehmen. Für das Vorliegen der offensichtlichen Fahrlässigkeit spricht weiters der Umstand der gleichen Vorgangsweise in…