…die Begründung für die Wiederaufnahme insoweit ausgeführt, als ein in der Gewinn- und Verlustrechnung 1996 als Schadensfall bezeichneter und im Zuge der Ermittlung der Betriebsprüfung als Schulnachlass für die C GmbH erklärter Aufwand nicht als solcher anerkannt worden sei. Die Würdigung eines auf Verlangen der…
Jahr 2001 sowohl die aus der Tätigkeit an der U Wien, als auch die seitens der Ä Kammer gemeldeten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte bzw. des Einkommens in entsprechender Höhe und unterzog diese der Besteuerung. Im Zuge des gesamten…
…25. Juni 2001 sei die Absicht der Beschwerdeführerin zu entnehmen, einen teilweisen Schuldnachlass ihrer gegenüber der R-GmbH bestehenden Verbindlichkeit zu erwirken (aus wirtschaftliche Gründen). Der persönlich haftende Gesellschafter wäre nach Maßgabe seiner Möglichkeiten zur Berichtigung der Verbindlichkeiten unter Einbeziehung seiner künftigen Einkünfte bereit. Deswegen…
…habe es zwischen dem Finanzamt und dem Bw. im April 2000 einen außergerichtlichen Vergleich gegeben, wonach das Finanzamt auf seine Forderungen gegenüber der GmbH verzichtet habe. Es könnten daher keine Lohnsteuerbeträge aus den Jahren 1999 und 2000 aushaften. Gleiches gelte für diverse Abgaben aus den…
…Jahre nach Betriebsaufgabe erfolgte teilweise Nachlass der Verbindlichkeit ( dazu siehe unten) diesen Ausführungen folgend zu nachträglichen Betriebseinnahmen führt. c) Vorliegen eines teilweisen Schuldnachlasses Gegenständlich ist zu entscheiden, ob im Jahr 2001 ein teilweiser Nachlass der seinerzeitig unstrittig betrieblich veranlassten Verbindlichkeit gegenüber der Firma Liefer GmbH…
…Bw. aus, dass gegenüber ML beim BG ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und der Bw. zum Masseverwalter bestellt worden sei. Laut historischem Firmenbuchauszug sei ersichtlich, dass ML von 2. August 2004 bis 6. Juni 2007 Geschäftsführer der S-GmbH gewesen sei. Weiters sei aus dem Firmenbuchauszug ersichtlich…
…ist nur aus dem Verhältnis der GmbH-Gesellschafter mit ihrer Gesellschaft erklärbar. Durch diese Form der gewinnunabhängigen Verzinsung hat die Einlage (€ 4,4 Mio. bzw. 5,4 Mio.) gleichzeitig Darlehenscharakter und besteht der Vorteil des Geschäftsinhabers bloß in einer Zinsersparnis gegenüber einer herkömmlichen Kreditfinanzierung…
…Da die zu klärende Rechtsfrage komplex sei, habe ***4*** ***1*** unmittelbar nach Kenntnis der rechtlichen Problematik einen Verjährungsverzicht hinsichtlich allfälliger Regressforderungen der ((***21*** GmbH)) gegenüber seiner eigenen Person abgegeben und somit als Geschäftsführer verantwortungsvoll gehandelt. Nicht einzusehen sei, die von der BP mit Löschungsdatum der…
…Tz 44/1). Ihrem in der Beschwerde vorgebrachten Argument, dass bei einem allfälligen Auftauchen von nachträglichem Vermögen die Forderungen gegenüber der gelöschten GmbH jederzeit geltend gemacht werden können (Nachtragsliquidation) und sich daraus ergäbe, dass die nicht getilgten Verbindlichkeiten der Bf daher mit ihrem Nennwert in…
…lasse nur den Schluss zu, dass dieser Vertrag keineswegs ernst gemeint gewesen sei. Stelle man dieses Vorgehen jenen Verhandlungen gegenüber, die zu einem tatsächlichen Kaufabschluss (mit der S-GmbH) geführt hätten, so ergebe sich schon allein daraus, wie wenig professionell die angeblich interessierten Käufer HS…
…die GmbH2 im September 2006 auf eine Forderung gegenüber der GmbH1 in Höhe von € 900.687,82 verzichtet. Der Forderungsverzicht habe auch Forderungen aus der Vermietung einer Liegenschaft in F, in Höhe von € 204.000,00 brutto beinhaltet. Die Vorsteuerberichtigung aus diesem Schuldnachlass…
…insoweit eine Unzumutbarkeit der Besteuerung des aus dem Schuldnachlass resultierenden Gewinnes nicht dartun können. In diesem Zusammenhang ist weiters zu beachten, dass eine im Rahmen des den Bw. betreffenden Insolvenzverfahren erfolgte Schuldbefreiung (die Verbindlichkeiten gegenüber der GmbH betreffend) nach Durchsicht des Insolvenzaktes nicht nachvollzogen werden…
…an Wert gewonnen habe. Bei Rückzahlung des Darlehens an die ***X-GmbH-neu*** wäre dieses Teil der Konkursmasse gewesen und somit mit Verteilungsbeschluss an die Gläubiger verteilt worden (Seite 3). Die Entscheidung, die Offenlegung der Forderung gegenüber der ***Z-GmbH*** zu unterlassen, sei vom Beschwerdeführer…
…gegenüber der A B GesmbH & Co KG. Durch die Bezahlung eines Betrages von € 300.000,00 erklärte sich die D bereit auf Restforderungen und Sicherheiten zu verzichten. Der geforderte Betrag von € 300.000,-- wurde am 6.4.2006 von der A B GmbH…
…bedingten Schuldnachlass. Da die (Teil)Tilgung durch Verkauf von Grundstücken des Johann XY sen. erfolgte, handle es sich um eine steuerneutrale Einlage. Bei der Vorbesprechung wurde eine Quittung und Löschungserklärung der Handelshaus P GmbH & Co KG vorgelegt. Der zufolge wurden alle Forderungen dieser Gesellschaft gegenüber…
…Am 26.09.2006 hatte ***GF*** gegenüber der ***Bank2*** Schulden iHv 14.139.233,74 €. Die Bank erklärte sich bereit, gegen Bezahlung eines Betrages von 1.000.000,00 € der ***B-x*** GmbH die ihr zustehenden Forderungen unter gleichzeitiger Übertragung aller Sicherheiten abzutreten…
…betreffend die Liegenschaft ***21***, Straße 2 Der offene Saldo auf dem Verbindlichkeitenkonto gegenüber der Firma ***7*** ***8*** GmbH (Konto 333000) resultiert im Wesentlichen aus der Verbuchung oben genannter Rechnung. < Aus dem Konto *** ist ersichtlich, dass hier auch ein Saldovortrag von 180,159,78 €…
…| 1.119.214,35 | 4.577.337,26 | 1.811.687,56 Die Bw. hat gegenüber der AP GmbH im Streitjahr 1997 weitere Lieferungen und Leistungen erbracht, obwohl sie von Anfang an nicht mit der Einbringlichkeit der daraus resultierenden Lieferforderung gerechnet hat…
…nach dem Bilanzstichtag. Es fehlt die zeitraumbezogene Gegenleistungsbeziehung, nämlich die zukünftige Verpflichtung der GmbH gegenüber einem Dritten; mit der Tilgung ist das Ganze für die GmbH erledigt. Der Umstand, dass der fremdfinanzierte Rückzahlungsbetrag über den Mietzins an die Mieter weiter verrechnet wird, kann zu keinen…
…gehabt, die Firma in Konkurs gehen zu lassen und damit ohne Arbeit dazustehen und auf ihre Gehälter verzichten zu müssen oder zusätzlich zu den nunmehr gegenüber der B-GmbH bestehenden Schulden in Höhe von 3,5 Mio S eine Schuld von 2 Mio S einzugehen…