…Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz ist als erwiesen anzunehmen, dass die spruchgegenständliche einfuhrabgabepflichtige Ware, nämlich eine Gitarre samt Zubehör am 6. September 2002 beim Zollamt Drasenhofen vom Bf. der zollamtlichen Überwachung entzogen worden ist. Der Bf. hat die im Spruch des Einleitungsbescheides genannten Nichtgemeinschaftswaren beim…
…Beschuldigten ***Bf1***, die Abfertigung trotz fehlender Einfuhr-CITES-Bescheinigung veranlasst zu haben, obwohl ihm aufgrund einer im selben Jahr vorangegangenen, vergleichbare Gitarren betreffenden Einfuhrsendung das Gegenteil bekannt war und ihm bekannt war, dass ein Ausfuhr-CITES vorgelegen ist, er jedoch kurzfristig bei der zuständigen Stellen…
…hier auf die Richtigkeit der Abgaben der Exportfirma vertraut werden kann. Dass sich im Nachhinein durch Einholung eines Sachverständigengutachtens die Unrichtigkeit der Bestätigung herausstellte, war für beide Beschuldigten zum Zeitpunkt der Abfertigung der 247 Gitarren nicht vorhersehbar, dass hier CITES-Bestimmungen nicht eingehalten wurden. Zusammengefasst…
…ersetzen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde (nunmehr Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde) vom 26. November 2020, Strafnummer ***2***, wurde ***Bf1*** des Finanzvergehens des Schmuggels…
…und EUSt € 3.006,82) und somit vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht zu haben. Er hat dadurch das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Gemäß § 35 Abs. 4 FinStrG wird über den Beschuldigten eine Geldstrafe iHv…
…a FinStrG macht sich des Schmuggels schuldig, wer eingangsabgabepflichtige Waren vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Union verbringt oder der zollamtlichen Überwachung entzieht. Gemäß Art 79 Abs 1 lit a UZK entsteht für einfuhrabgabenpflichtige Waren eine Einfuhrzollschuld, wenn eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten…
…Finanzstrafsache gegen M.K., K., wegen des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a 1. Fall des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 2. Jänner 2009 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
… 8 Abs. 1 FinStrG gehandelt und damit auch die subjektiven Tatbestandsmerkmale des Finanzvergehens des Schmuggels verwirklicht hat. Wenn in der Beschwerde schließlich vorgebracht wurde, die Beschlagnahme der gegenständlichen Uhr stelle eine zu strenge "Strafe" bzw. "Sanktion" und es werde die "Befreiung" von der Beschlagnahme beantragt…
…über die vorliegenden Berufungen erwogen : Gemäß § 35 Abs.1 FinStrG ( i.d.F. 1993/94 ) macht sich des Schmuggels schuldig, wer eingangsabgabepflichtige Waren vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Stellungs- oder Erklärungspflicht dem Zollverfahren entzieht. (Die Textierung des § 35 Abs.1 hat sich seither mehrmals verändert…
…FinStrG das Finanzstrafverfahren gegen den Bw. wegen Schmuggels der Uhr eingeleitet und mit Strafverfügung vom 23. August 2000 eine Geldstrafe in Höhe von 3.000,- ATS und ein Kostenersatz von 300,- ATS auferlegt sowie auf Verfall der Uhr erkannt. In dem gegen die Strafverfügung erhobenen…
…wegen des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. November 2010 gegen den Bescheid des Zollamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 27. September 2010, StrNr. Z1, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß …
…daher nicht erfolgreich entgegen getreten werden. Zur Strafbemessung ist auszuführen: Gemäß § 35 Abs. 4 FinStrG wird der Schmuggel mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des auf die Waren entfallenden Abgabenbetrages geahndet. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen, innerhalb dessen die Geldstrafe auszumessen ist…
…der Eingangskontrolle und der Aussagen des M.S. vom 16. Mai 2008 der Verdacht des Schmuggels und somit das Vorliegen eines mit Verfall bedrohten Finanzvergehens ausreichend begründet. Dass M.S. das mit Verfall bedrohte Finanzvergehen begangen hat, braucht im Zeitpunkt des Ausspruches der Beschlagnahme noch…
…wegen des Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs 1 lit a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden beider Beschuldigten vom 18. November 2025 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde vom 14. Oktober 2025, Geschäftszahl **1**, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am…
…bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 35 Abs 4 leg.cit. wird der Schmuggel mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des auf die Ware entfallenden Abgabenbetrages geahndet. ... Auf Verfall ist nach Maßgabe des …
…wegen des Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs 1 lit a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden beider Beschuldigten vom 18. November 2025 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde vom 30. Juni 2025, Geschäftszahl **1**, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am…
…Frage des Vorliegens und der Strafbarkeit des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG am 12.März 2019 von 5.781,17 Gramm Goldschmuck im Wert von € 187.770,23 mit einem strafbestimmenden Wertbetrag von gesamt € 43.187,16 laut…
…2.438,- lasten, vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht. Er habe hierdurch das Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Über ihn werde gem. § 35 Abs. 4 FinStrG eine Geldstrafe von EUR 2.000,00 und gemäß § 20 FinStrG die für…
…sich des Schmuggels schuldig, wer eingangsabgabepflichtige Waren vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Union verbringt oder der zollamtlichen Überwachung entzieht. Nach § 48b Abs 1 FinStrG macht sich der Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr schuldig, wer bei der zollamtlichen Überwachung des Bargeldverkehrs vorsätzlich eine Anmeldepflicht verletzt…
…andernfalls diese Personen ebenfalls im Verdacht nach § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG stünden und in diesem Fall hinsichtlich des Beschuldigten zu prüfen wäre, ob nicht der Tatbestand des Schmuggels im Form einer Bestimmungstäterschaft (§ 35 Abs. 1 lit. a iVm § 11 FinStrG) in Betracht käme…