…zurückgezogen. Über die Beschwerde wurde vom Bundesfinanzgericht erwogen: I. Sachverhalt Biographie der Bfin. (Auszug aus dem Neurologischen-Psychiatrischen Gutachten R (2. Gutachten) v.19.07.2017 : "Die Betroffene ist bei den Eltern aufgewachsen, besuchte die Volk- und die Hauptschule. Sie musste auch eine Schulstufe wiederholen…
Dieser wurde ohnehin schon im Bezirksgerichtlichen Verfahren in G einvernommen, die damals keine Rückschlüsse auf den Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit gebracht haben. Wenn der ärztlicher Sachverstand des R dies nicht seriös beantworten kann, wird dies wohl kaum ein Mitarbeiter der PM-Vereines machen können…
…und ein zusammenfassendes Urteil abgegeben. Dem „Gutachten" mangelt es jedoch vollständig an der eigentlichen Begründung und der eigentlichen Beurteilung. Untrennbar mit einem Gutachten verbunden ist die Notwendigkeit, die Schlussfolgerungen aus den Befunden nachvollziehbar darzustellen und somit das Gutachten prüfbar zu machen. Dies wurde gegenständlich nicht…
…besteht Diese Angaben haben in den Gutachten in einer Art enthalten zu sein, dass sie einem - medizinisch nicht ausgebildeten - Leser die Möglichkeit geben, die für die rechtliche Beurteilung entscheidenden Schlussfolgerungen aus dem Gesamtkontext widerspruchsfrei nachvollziehen zu können. Die vorliegenden Gutachten und Bescheinigungen enthalten die für…
…B gezogenen Schlussfolgerungen aus dem Bauzustand auf die (Rest-) Nutzungsdauer des Gebäudes zum Erwerbszeitpunkt nicht überprüft und daher nicht nachvollzogen werden. > Die Gutachten sind daher nicht schlüssig (vgl. auch UFS Feldkirch 2.1.2004, RV/0132-F/03). Das Gutachten muss auf seine Schlüssigkeit…
…kürzere als die gesetzliche Nutzungsdauer grundsätzlich durch ein Gutachten über den Bauzustand schlüssig und nachvollziehbar darzulegen sei, eine schlüssige Ermittlung der im konkreten Fall anzusetzenden kürzeren Nutzungsdauer setze ein Eingehen auf den konkreten Bauzustand voraus. Ein Gutachten bestehe in den tatsächlichen Schlussfolgerungen aus dem Befund…
…vorigen Punkt beschriebenen, fehlenden Schlussfolgerungen auf den Bau- und Erhaltungszustand auch aus diesem Blickwinkel als ungeeignet, um eine von der gesetzlichen Vermutung abweichende Nutzungsdauer nachzuweisen. Schließlich ist noch anzumerken, dass das vorliegende Gutachten 10 Jahre nach dem Bewertungsstichtag erstellt wurde. Für Gutachten, bei denen die…
…vorigen Punkt beschriebenen, fehlenden Schlussfolgerungen auf den Bau- und Erhaltungszustand auch aus diesem Blickwinkel als ungeeignet, um eine von der gesetzlichen Vermutung abweichende Nutzungsdauer nachzuweisen. Schließlich ist noch anzumerken, dass das vorliegende Gutachten 10 Jahre nach dem Bewertungsstichtag erstellt wurde. Für Gutachten, bei denen die…
…entsprechend er obig zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ungeachtet der fehlenden Schlussfolgerungen aus dem Bau- und Erhaltungszustand auf die (Rest-)Nutzungsdauer jedenfalls ungeeignet, eine kürzere (Rest-)Nutzungsdauer als die gesetzlich vermutete Nutzungsdauer von 66 2/3 Jahren nachzuweisen. In Bezug auf das Gutachten der ***GmbH*** vom…
…92 Tz 17 mwN). Das Gutachten eines Sachverständigen besteht in der fachmännischen Beurteilung von Tatsachen. Aus den erhobenen Tatsachen (dem Befund) zieht der Sachverständige auf Grund besonderer Fachkundigkeit Schlussfolgerungen (Gutachten), er gibt ein fachliches Urteil darüber ab, welche Tatsachen aus dem Befund erschlossen werden können…
…Ausgehend von den Schlussfolgerungen der vorliegenden Gutachten kann seitens des Bundesfinanzgerichtes das Vorliegen einer dreißigjährigen Restnutzungsdauer aus folgenden Gründen nicht nachvollzogen werden: Es wurde zwar auf den konkreten Bauzustand des gegenständlichen Gebäudes eingegangen, ein nachvollziehbarer Bezug zwischen dem Befund und der vom Gutachter angesetzten Restnutzungsdauer…
…denen das Gutachten (im engeren Sinn) aufbaut, und der Art, wie sie beschafft wurden. Während somit der Befund die vom Sachverständigen vorgenommenen Tatsachenfeststellungen enthält, bilden die Schlussfolgerungen des Sachverständigen aus dem Befund, zu deren Gewinnung er seine besonderen Fachkenntnisse und Fähigkeiten benötigt, das Gutachten im…
…denen das Gutachten (im engeren Sinn) aufbaut, und der Art, wie sie beschafft wurden. Während somit der Befund die vom Sachverständigen vorgenommenen Tatsachenfeststellungen enthält, bilden die Schlussfolgerungen des Sachverständigen aus dem Befund, zu deren Gewinnung er seine besonderen Fachkenntnisse und Fähigkeiten benötigt, das Gutachten im…
…bringt. Dies ist zudem auch aus der persönlichen Untersuchung durch Dr. ***28*** und seinen gutachterlichen Schlussfolgerungen belegt. Außerdem wird mir beim Sozialministeriumservice keinerlei Parteisteilung eingeräumt und sogar die Herausgabe der "Aktengutachten" verweigert. Mit den angefochtenen Bescheiden werde ich in meinen Rechten auf ein faires Verfahren…
…denen das Gutachten (im engeren Sinn) aufbaut, und der Art, wie sie beschafft wurden. Während somit der Befund die vom Sachverständigen vorgenommenen Tatsachenfeststellungen enthält, bilden die Schlussfolgerungen des Sachverständigen aus dem Befund, zu deren Gewinnung er seine besonderen Fachkenntnisse und Fähigkeiten benötigt, das Gutachten im…
…nach der Schlüssigkeit eines Gutachtens bezieht sich primär darauf, ob sich die in einem Gutachten dargelegten Schlussfolgerungen aus den Feststellungen des Befundes ergeben bzw. ob diese Schlussfolgerungen begründet sind. Diese Schlüssigkeitsprüfung richtet sich nach der allgemeinen menschlichen Erfahrung. Die Überprüfung eines Gutachtens auf seine Schlüssigkeit…
…Aufschlüsse über die tatsächliche Materialbeschaffenheit primär nur anhand der vorgelegten Unterlagen und der rechnerischen Überprüfung der Vorgänge beim Erzeugungs- bzw. Bearbeitungsprozess gewonnen werden. Aus den vorhandenen Unterlagen, den vorgelegten Kalkulationen und den sich widersprechenden Gutachten lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, dass die von der Bf…
…VwGH 26.1.1995, 94/16/0226). Hinsichtlich des Begriffes Verdacht hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass ein Verdacht nur aufgrund von Schlussfolgerungen aus Tatsachen entstehen kann. Ein Verdacht bestehe sohin, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (VwGH…
…denen das Gutachten (im engeren Sinn) aufbaut, und der Art, wie sie beschafft wurden. Während somit der Befund die vom Sachverständigen vorgenommenen Tatsachenfeststellungen enthält, bilden die Schlussfolgerungen des Sachverständigen aus dem Befund, zu deren Gewinnung er seine besonderen Fachkenntnisse und Fähigkeiten benötigt, das Gutachten im…
…denen das Gutachten (im engeren Sinn) aufbaut, und der Art, wie sie beschafft wurden. Während somit der Befund die vom Sachverständigen vorgenommenen Tatsachenfeststellungen enthält, bilden die Schlussfolgerungen des Sachverständigen aus dem Befund, zu deren Gewinnung er seine besonderen Fachkenntnisse und Fähigkeiten benötigt, das Gutachten im…