…inhaltsleeren Floskeln zufrieden gegeben, zumal er auch noch für die Erstellung der den Ausgangspunkt der unzutreffenden Abschreibungen bildenden unrichtigen Schlussbilanz bzw. Einbringungsbilanz des C verantwortlich gewesen ist. Er hätte auch bei Weitergabe des Arbeitsauftrages an Mitarbeiter der Steuerberatungskanzlei zumindest gewissenhaft überprüft, ob eine ausreichende Offenlegung…
…den Jahren 2006, 2007 und 2008 Markenrechte gewinnwirksam abgeschrieben wurden. Diese Abschreibungen wurden auch bei der Mehr Weniger Rechnung nicht mehr hinzugerechnet. Diese Abschreibungen von Markenrechten stammen aus einem Umgründungsvorgang aus dem Jahr 2006, der von der unten genannten Steuerberatungskanzlei steuerlich begleitet wurde. Diese Abschreibung…
…errichtet, mit dem die GmbH das nach dem Verkauf der betrieblichen Wirtschaftsgüter verbliebene Vermögen auf eine Aktiengesellschaft übertrug. Zum 31. Oktober 2001 wurde eine Schlussbilanz bei der übertragenden Gesellschaft (GmbH) erstellt, die der Verschmelzungsbilanz gemäß § 2 Abs. 5 Umgründungssteuergesetz entspricht. Als Verschmelzungsstichtag wurde der 31…
…errichtete Personengesellschaft hingewiesen und diese mit dem Verweis auf § 4 UmgrStG verknüpft. S zB Bruckner, Änderungen beim Verlustabzug bei Umgründungen durch UmgrStR und BBg 2003, ÖStZ 2004/759: "3.2 Art II Umwandlungen 3.2.1 Objektbezogener Verlustvortragsübergang und wirtschaftliche Vergleichbarkeit (§ 10 Z 1 iVm …
…Intention der BP würde eine Veräußerung vor dem Stichtag dazu führen, dass nur die anteiligen Siebentel bis zum Umgründungsstichtag relevant wären, während bei einer Veräußerung nach dem Stichtag die Berücksichtigung der restlichen Siebentel wohl zuzulassen seien. Angemerkt wird, dass auf die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung gem…
…dieser Form fortführten. Unter Hinweis auf die Richtlinie 90/434/EWG vom 23.07.1990 und 2005/19/EG des Rates vom 17.02.2005 sei nach eigener Beurteilung und aufgrund der Tatsache, dass es sich bei Umgründungsgesetzen um Begünstigungsvorschriften handle, der Teilbetrieb weit auszulegen…
…Stichtag' bei Umgründungen ident ist mit dem Verschmelzungsstichtag, Umwandlungsstichtag, Einbringungsstichtag, Zusammenschlussstichtag und so fort, ergibt sich für den gegenständlichen Fall folgendes Bild: Der in § 2 Abs 5 UmgrStG und im Vertragspunkt 'Neuntens' des Verschmelzungsvertrages vom 26.9.2016 erwähnte Verschmelzungsstichtag ist der Stichtag der Schlussbilanz…
…etwa auch bei der Behaltefrist für den IFB zu beachten sei (UmgrStR 2002 Rz 468, 472 ff; EStR Rz 3810). Die von ihr vertretene Rechtsansicht werde auch durch die Aussagen der EStR zur Berechnung des erhöhten Forschungsfreibetrages (FFB) gestützt, welche auf Fälle von Umgründungen analog…
…dh. es sind die Abweichungen in der Mehr-Weniger-Rechnung oder in einer steuerlichen Schlussbilanz darzustellen. Eine Aufwertung des übertragenen Vermögens ist weder spaltungs- noch umgründungssteuerrechtlich möglich. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann sich bei Auslandsvermögen ergeben (siehe Rz 1668 ff). Die Aktivierung von nicht…
…auch . Dies ergibt sichRz 1691). für Spaltungen mit Stichtagen nach dem 30.6.2023 aufgrund der in § 18 Abs. 3 UmgrStG idF AbgÄG 2023 generell vorgesehenen Rückwirkungsmöglichkeit bei Umgründungen; für Spaltungen mit Stichtagen vor dem 1.7.2023 aufgrund der in § 18 Abs. 3 letzter…
…lit. c) GrEStG wird bestimmt, dass die Steuer "bei Vorgängen nach dem Umgründungssteuergesetz, wenn die Steuer nicht vom Einheitswert zu berechnen ist," 0,5 % beträgt. Die Wortfolge "wenn die Steuer nicht vom Einheitswert zu berechnen ist" ist als allgemeine Feststellung für den Fall zu verstehen…
… 1 Abs. 1 oder 2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 verwirklicht, so ist die Grunderwerbsteuer vom Zweifachen des Einheitswertes zu berechnen." Es handelt sich hiebei um eine lex specialis was die Bemessungsgrundlage bei Umgründungsvorgängen betrifft. Mit dem StRefG 2015/2016 wurde § 6 Abs. 6 UmgrStG wie folgt…
…Rückstellung laut Schlussbilanz der Alpenvorland GmbH per 31.1.2006 dürfe nicht Teil der steuerlichen Umwandlungsbilanz der Alpenvorland GmbH per 31.1.2006 sein. Dies ergebe sich aus § 12 Abs 1 Z 6 KStG. Werde die Rückstellung dennoch angesetzt, könne dieser Posten bei Umgründungen als…
…der Rechtsauffassung eines Wahlrechtes bezüglich des innerbetrieblichen Verlustausgleiches, so wäre eine jährliche Dokumentation erforderlich, um die Höhe der übergehenden oder verbleibenden Verlustvorträge bei Umgründungen ermitteln zu können. Eine Dokumentation gebe es aber nicht. - Der steuerliche Vertreter habe angegeben, dass keine objektbezogene Zuordnung des Verlustvortrages 2007…
…betrieblicher Grundlage' führe Wiesner (aaO) weiter aus, dass bei Umgründungen ohne (außerhalb einer) Kapitalerhöhung die übernehmende Körperschaft aus Anlass der Umgründung Wirtschaftsgüter, aus ihrem Bestand abgebe. Bei Verschmelzungen zu Buchwerten müssten Buchverluste steuerneutral behandelt werden, da andernfalls eine Besteuerung der im übertragenen Buchvermögen enthaltenen stillen…
… 19 Abs. 1 BAO ist eine gesonderte steuerrechtliche Rechtsnachfolgeregelung für Verschmelzungen nach Art. I UmgrStG nicht erforderlich (Bruckner in Helbich ua Hrsg., Handbuch der Umgründungen, Art I Rz 10). Bei einer Gesamtrechtsnachfolge gehen alle Rechtspositionen eines Rechtssubjekts auf den Rechtsnachfolger über (Ritz, BAO, § 19 Rz…
…erstmals in der ersten Schlussbilanz nach dem Übergang der Pensionsansprüche auszuweisen. Das erforderliche Deckungsausmaß bestimmt sich dabei nach dem Ausmaß der fortzuführenden Pensionsrückstellung. Bei rückwirkenden Umgründungen muss die Deckung spätestens an jenem Tag gegeben sein, an dem sie ohne rückwirkende Umgründung beim Übertragenden hätte vorliegen…
…dies damit, dass die Anschaffung und Herstellung des Gebäudes zeitnah zur Umwandlung erfolgte und dadurch der gemeine Wert (richtig gem. § 20 KStG Teilwert) und Buchwert der Liegenschaft ident sind. Die anzuwendenden Gesetzesstellen bei Umgründungen, die nicht in den Anwendungsbereich des UmgrStG fallen sind die §§ 20…
…die Wertpapierdeckung erstmals in der ersten Schlussbilanz nach dem Übergang der Abfertigungsansprüche auszuweisen (vgl. VwGH 28.3.2012, 2008/13/0091). Das erforderliche Ausmaß der Wertpapierdeckung bestimmt sich dabei nach dem Ausmaß der fortzuführenden Abfertigungsrückstellung. Bei rückwirkenden Umgründungen muss die Wertpapierdeckung spätestens an jenem Tag…
…die Einkünfte der beiden Gesellschaften im Rahmen einer körperschaftsteuerlichen Gruppe bei der Gruppenträgerin, der ***6***, versteuert. Mit Verschmelzungsvertrag vom 13.7.2017 (Nachtrag vom 14.9.2017) wurde die ***6*** im Rahmen eines "down-stream-mergers" rückwirkend gemäß Umgründungssteuergesetz zum 31.1.2017 mit der **…