…gewesen. Ergebnis der Betriebsprüfung in diesem Punkt sei gewesen, dass der Betrieb des Rennwagens bzw. der Auto-rennsport nicht als betrieblich veranlasst angesehen wurde und daher im Schätzungsweg jährliche Aufwandskürzungen vorgenommen wurden. Mit der Gründung der Bf habe sich diese Problematik nicht wirklich geändert. Nach…
…und nicht durch ein Naheverhältnis zwischen Gesellschaft und Vorteilsempfänger veranlasst sind. Die streitgegenständlichen Ausgaben und Aufwendungen (AfA) iZm mit den beiden Rennwagen sind nach obigen Ausführungen zur Körperschaftsteuer wesentlich überwiegend betrieblich veranlasst und stellen deshalb keinen Repräsentationsaufwand dar. Im gegenständlichen Fall mangelt es deshalb bereits…
…Vorliegen von Inlandsumsätzen und führte aus, dass mit der Vermietung der Motorsport- Fahrzeuge als besondere Leistung ein bestimmtes Erlebnis angeboten werde. Der Leistungsgegenstand sei das "Fahren mit einem Rennwagen" und zwar mit dem gesamten Umfeld, wobei in das Gesamtpaket der Transport, die Bereitstellung, die Wartung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***21***. in der Beschwerdesache, ***25*** als ehemaliger Gesellschafter und Rechtsnachfolger der ***22*** (vormals ***23***), ***26***, ***27*** als ehemaliger Gesellschafter der ***23***, ***28*** und ***29*** als ehemaliger Gesellschafter der ***23***, ***33***, über die Beschwerde (Berufung) vom…
…Erwerb durch die GesbR kommen. Die belangte Behörde hat den innergemeinschaftlichen Erwerb des verfahrensgegenständlichen Rennwagens daher zu Recht aus der Umsatzsteuerveranlagung 2007 der GesbR ausgeschieden (sowohl die Erwerbs- als auch die Vorsteuer) und war die Beschwerde hinsichtlich des Umsatzsteuerbescheides 2007 insoweit abzuweisen. Gemäß § 1 Abs…
…es nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) zuzulassen wäre. Unter der Zolltarifnummer 8703 finde man unter dem Begriff Personenkraftwagen sowohl die hauptsächlich zur Personenbeförderung gebauten Kraftfahrzeuge und Kombinationskraftwagen als auch Touren-, Sport- oder Rennwagen. Die Betriebsprüfung stellte fest, dass das Fahrzeug X im Jahr 1999…
…wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre". Als Kraftfahrzeuge iSd des NoVAG 1991 gelten gemäß § 2 Z 2 Personenkraftwagen... und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur). In der Berufung wurde von der Bw. zunächst behauptet, das KFG 1967 sei auf die gegenständlichen Rallyefahrzeuge nicht anwendbar…
…gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur) Rz 532: Die Definition des Kraftfahrzeuges ist an die Kombinierte Nomenklatur (KN) geknüpft. Ein Kraftfahrzeug im Sinne der Normverbrauchsabgabe ist sohin ein Kraftfahrzeug, welches unter die genannten Positionen bzw…
…einem oder mehreren Elektromotoren usw.). Position 8703 umfasst: Kraftfahrzeuge zum Fahren auf Schnee (z.B. Schneemobile); Kraftfahrzeuge zum Fahren auf Golfplätzen und ähnliche Kraftfahrzeuge; Pkw (z.B. Limousinen, Taxis, Sportwagen, Rennwagen); Kraftfahrzeuge für Spezialtransporte (z.B. Krankenwagen, Gefangenenwagen, Leichenwagen); Wohnmobile (z.B. Camper, Caravans) bzw…
…betreffend Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum Mai 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erwarb in den Vereinigten Staaten mit Kaufvertrag vom 31. Mai 2008 einen Rennwagen der Marke Aston Martin-V8 Vantage Coupe, Baujahr 2007…
…Kleinkrafträder der Klasse L 2 und in Bezug auf Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, wenn sie nur elektrisch oder elektrohydraulisch angetrieben werden (aus Unterposition 8703 10 90 und 8703 90 der Kombinierten Nomenklatur). …
…gelten als Kraftfahrzeuge u.a. auch Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur). Die genannten gesetzlichen Bestimmungen stellen somit auf die zolltarifarische Einstufung der Fahrzeuge ab, für die nach dem…
…695/1991 (Rechtslage bis 30. Juni 2021) gilt Folgendes: Von der Befreiung können grundsätzlich Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, die in die Position 8703 80 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht werden, erfasst werden. Die mit einem Elektromotor angetriebenen Krafträder…
…zwar zulassungsfähig war, aber in weiterer Folge beispielsweise umgebaut wird und eine Zulassung nicht mehr möglich ist. Beispiel: Ein Personenkraftwagen wird nach der Lieferung, aber vor einer Zulassung zu einem nicht zulassungsfähigen Rennwagen umgebaut. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vergütung ist unter anderem, dass der…
…16.12.2015, 2012/15/0216). Ein Rennwagen, welcher nach seiner wirtschaftlichen Zweckbestimmung nur für den Einsatz bei Rennsportveranstaltungen auf speziell für den Motorsport konzipierten Rennstrecken gebaut wird und eine andere Verwendungsmöglichkeit auf Grund der auf den Rennsport ausgerichteten technischen Ausstattung nicht besteht, unterscheidet sich…
…auch mit Beiwagen und 2. Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen. Beim in Rede stehenden Fahrzeug handle es sich weder um ein Kraftrad noch um ein hauptsächlich zur Personenbeförderung gebautes Kraftfahrzeug. Die Zulassungssperre sei vom Finanzamt Feldkirch ohne Probleme…
…Wesentlichen aus, gemäß § 2 Z 2 NoVAG gälten Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur) als Kraftfahrzeuge. Für die Beurteilung, ob ein unter Z 2 fallendes Kraftfahrzeug vorliege, sei nicht…
…der Normverbrauchsabgabe. Gemäß § 2 Z 2 NoVAG gälten Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur) als Kraftfahrzeuge. Für die Beurteilung, ob ein unter Z 2 fallendes Kraftfahrzeug vorliege, sei nicht…
…Österreich verbrachte Werkstätteneinrichtungsgegenstände und Maschinen gelagert habe. Weiters gab er an, dass Bf. dort zeitweise auch diverse, ebenfalls aus der Schweiz stammende Rennwagen (BMW, Lancia Integrale und Ford Escord) garagiert habe. Seine Lebensgefährtin habe die Räumlichkeiten an Bf. vermietet, welcher mit den Pachtzahlungen im Rückstand…
…andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur). Die genannten gesetzlichen Bestimmungen stellen somit auf die zolltarifarische Einstufung der Fahrzeuge ab, für die nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union die Kombinierte Nomenklatur…