…verankerte "Remittance-Klausel" Österreich keine Besteuerungsrechte an den in Großbritannien unbesteuert bleibenden Einkünften. Ob diese in Großbritannien unbesteuert bleibenden Einkünfte aus Österreich oder aus Drittstaaten stammen, ist unerheblich; eine Beschränkung des Anwendungsbereiches der Klausel auf Einkünfte aus österreichischen Quellen (wie dies in der "Remittance-Klausel…
…eine "Remittance Klausel" vorgesehen ist, nach der bei Personen, die in Großbritannien zwar "resident", nicht aber "domiciled" sind, Auslandseinkünfte nur dann der Steuerpflicht unterliegen, wenn sie nach Großbritannien überwiesen werden (Art. 3 Abs. 2 DBA-Ö/Großbritannien). Bezieht daher eine in Großbritannien nur auf Remittance…
…für diese Bonuszahlung grundsätzlich kein Besteuerungsrecht zu, weil Großbritannien nicht nur Ansässigkeitsstaat des Bw, sondern auch Quellenstaat dieser Bonuszahlung an ihn ist. Im Fall des DBA Ö-GB ist jedoch die Remittance-Klausel des oben zitierten Artikel 3 Abs. 2 zu beachten, die verhindern soll…
…dass bei einem Wegzug nach Großbritannien auf Grund von Art. 13 Abs. 3 DBA-Großbritannien sowie der "Remittance-Klausel" des Art. 3 Abs. 2 dieses Abkommens das Besteuerungsrecht hinsichtlich eines eingetretenen Wertzuwachses nur bedingt verloren gehe. Mit dem AbgÄG 2015 erfolgte jedoch eine Änderung des…
…den Veräußerungsgewinn nicht besteuern sollte. Sollte das Unterbleiben einer britischen Besteuerung auf die Anwendung der "Remittance-Klausel" des Art. 3 Abs. 2 des Abkommens zurückzuführen sein, dann bliebe das Besteuerungsrecht Österreichs sogar zeitlich unbefristet aufrecht. Denn nach dieser Klausel wird bei Steuerpflichtigen, die in Großbritannien …
…ungerechtfertigter Doppelnichtbesteuerung beseitigt. Darüber hinaus kann die Anwendung der in Art. 2 Abs. 5 DBA-Malta vorgesehenen "Remittance-base-Klausel" nicht ausgeschlossen werden, wobei es sich hier aus Sicht des BMF um eine Sachverhaltsfrage handelt, die im Einzelfall der Beurteilung des zuständigen Finanzamts obliegt. Bundesministerium…
…das DBA Großbritannien in Art. 13 Abs. 5 eine auf drei Jahre befristete Subject-to-tax-Klausel sowie in Art. 3 Abs. 2 eine Remittance-Klausel vor, sodass im Anwendungsbereich dieser beiden Bestimmungen kein Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes eintreten würde. Liegen allerdings die Anwendungsvoraussetzungen dieser…
…Fall, wenn ein Büroraum für die Dauer von länger als 6 Monaten zur Arbeitsausübung überlassen wird. Andernfalls würde durch die dem OECD-MA nachgebildeten DBA Österreich das Besteuerungsrecht entzogen. Nur in den besonderen Ausnahmefällen einer "Remittance Klausel", wie sie zB in Art. 3 Abs. 2…
…dass auf österreichischer Seite zu Unrecht ein Verlust des Besteuerungsrechtes angenommen worden ist (zB weil die in der Anfrage genannte "Remittance-Klausel" des Abkommens wirksam geworden ist oder weil die Einstufungsmerkmale als "ordinarily resident" oder "resident but not ordinarily resident" nicht richtig interpretiert wurden oder…
…Fall keine Besteuerung der Gemäldeerlöse in Irland stattfindet, deutet sonach darauf hin, dass entweder keine Ansässigkeit in Irland vorliegt, oder dass ein Anwendungsfall der erwähnten "Remittance-Klausel" gegeben ist. Insgesamt betrachtet lässt sonach der geschilderte Sachverhalt vermuten, dass selbst bei Bestand eines Lebensmittelpunktes in Irland…
…6. Ansässigkeitsbescheinigung durch den Zweitwohnsitzstaat im Fall von Remittance-Klauseln 6.1. Bezughabende Norm § 1 Abs. 2 und 3 EStG 1988; Artikel 4 und Artikel 3 Abs. 2 DBA-Großbritannien 6.2. Sachverhalt Eine in Großbritannien nur auf Remittance-Basis besteuerte Person mit österreichischem Zweitwohnsitz…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…2 (Remittance-Klausel) zu beachten, die verhindern soll, dass Österreich Einkünfte von der Besteuerung freistellt, die in Großbritannien keiner Besteuerung unterzogen werden können; bei fehlendem Besteuerungsnachweis in Großbritannien, wird daher dieser Klausel besondere Beachtung beizumessen sein. Sollten von der britischen Gesellschaft Personalmitglieder aus Drittstaaten unter…
…Erfassung in Österreich selbst dann nicht entgegenstehen, wenn Großbritannien den Mitarbeiter als ansässig einstufen sollte, da anzunehmen ist, dass bei einer solchen bloß vorübergehenden Ansässigkeit ein Fall der "Remittance-Klausel" des Art. 3 Abs. 2 DBA-Ö/Großbritannien vorliegt, sodass mangels eines Zahlungsflusses nach Großbritannien…
…zu dem britischen Unternehmen führt, ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Der unterschiedliche Zahlungsweg hätte nur dann Bedeutung, wenn ein Anwendungsfall der "Remittance-Klausel" des Artikels 3 Abs. 2 des DBA-Großbritannien gegeben wäre; dies kann aber nur bei natürlichen Personen, nicht aber bei der britischen…
…dass auf österreichischer Seite zu Unrecht ein Verlust des Besteuerungsrechts angenommen worden ist (zB weil eine "Remittance-Klausel" des Abkommens wirksam geworden ist oder weil die Einstufung als "ordinarily resident" oder "resident but not ordinarily resident" nicht richtig interpretiert wurde oder weil schlicht nach dem…
…doch anwendbar sein, was vom Finanzamt ausdrücklich bestritten wird, werde auf die in Art 3 Abs. 2 DBA Israel idF 1970 verankerte "Remittance-base-Klausel" hingewiesen, nach der Auslandseinkünfte in Israel nur dann der Steuerpflicht unterliegen, wenn sie nach Israel überwiesen werden. Nachdem es sich…
…ungerechtfertigter Doppelnichtbesteuerung beseitigt. Darüber hinaus kann die Anwendung der in Art. 2 Abs. 5 DBA-Malta vorgesehenen "Remittance-base-Klausel" nicht ausgeschlossen werden, wobei es sich hier aus Sicht des BMF um eine Sachverhaltsfrage handelt, die im Einzelfall der Beurteilung des zuständigen Finanzamts obliegt. Bundesministerium…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Adresse, als Rechtsnachfolgerin der XY-Steuerberatung-GmbH, frühere Geschäftsanschrift Adresse, über die Beschwerde vom 12.9.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 11.8.2016…
…für die (von der Bf) beschäftigten KünstlerInnen vorgelegt würden, welchem Erfordernis die Bf glaube bis zum 10. September 2015 nachkommen zu können. Im Falle des DBA-Schweiz fehle aber eine entsprechende Klausel, daher richte sich die Zuteilungsregel für künstlerische Tätigkeiten nach Art. 12 des Vertrages…