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2025-1.070.626Durchschnittsbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.070.62602.01.2026

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung wird auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 795 bis Rz 804 verwiesen. Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 01.01. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. | Altersgruppe |…

UFSL RV/1487-L/021. Ersatz für Substanzminderung an Fruchtgenussgeber - Werbungskosten beim Fruchtnießer (Vertrag zwischen nahen Angehörigen) ? 2. Steuerliche Anerkennung von Verlusten bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen eines Land- und Forstwirtes für die Jahre 1997 bis 2000 3. Unterhaltsabsetzbetrag - gesetzlicher Unterhalt unter Regelbedarfssätzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2006Teil 2/2

Regelbedarfssätze für Kinder im Alter zwischen 7 und 10 Jahren betrugen 1999 3.250,-- S; für Kinder zwischen 11 und 15 beliefen sie sich monatlich auf 3.740,-- S. Ihre tatsächlichen Unterhaltszahlungen für Ihre Kinder entsprachen sohin im Jahr 1999 nur 8 bzw. 9 Monaten…

BFG RV/5101450/2014Monatsumrechnung des Unterhaltsabsetzbetrages bei Unterschreiten der Regelbedarfssätze bei außergerichtlicher Unterhaltsvereinbarung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.10.2015

…unterhaltspflichtig und hat im beschwerdegegenständlichen Jahr für seine Tochter Kind1 220 € monatlich und für seine Tochter Kind2 182 € monatlich bezahlt. Der Regelbedarfssatz für das gesamte Kalenderjahr 2008 beträgt in der Altersklasse 6 bis 10 Jahre monatlich 280 €. Beweiswürdigung Die Höhe der Unterhaltszahlungen…

UFSL RV/0636-L/06Kürzung des Unterhaltsabsetzbetrages infolge Nichterreichen der Regelbedarfssätze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2006

…Vöcklabruck, Standort Gmunden, betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Musiker in Adresse1. Strittig ist die Kürzung des Unterhaltsabsetzbetrages in Folge des Nichterreichens der Regelbedarfssätze. Mit Fax vom 11. Mai 2006 wurde von…

BFG RV/5100097/2018Unterhaltsabsetzbetrag bei außergerichtlicher Unterhaltsvereinbarung und bei Unterschreiten der Regelbedarfssätze
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2021

…vom Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien bekanntgegeben und jährlich vom BMF unter www.bmf.gv.at veröffentlicht. Im Jahr 2014 betrug der Regelbedarfssatz bei einem Alter von 3 bis 6 Jahren 249,00 € und von 10 bis 15 Jahren 366,00 € (Herzog in…

UFSW RV/0150-W/081) Besondere Steuerberechnung bei Bezug von steuerfreien neben steuerpflichtigen Einkünften 2) Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfssätze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2008

…Der für zwei Kinder beantragte Unterhaltsabsetzbetrag sei bei der Ermittlung der Einkommensteuer mangels Vorliegens eines Vergleiches oder Gerichtsbeschlusses auf Basis der amtlichen Regelbedarfssätze unter Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Zahlungen nur für ein Kind für 4 Monate iHv insgesamt Euro 102,00 zu gewähren. Mit dem…

BFG RV/7101825/2009Kindesunterhalt wurde durch gerichtlichen Vergleich festgesetzt, liegt aber unter den Regelbedarfssätzen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.02.2014

…des Bf abgeändert. In der Begründung ging das Finanzamt davon aus, dass der Bf den gesetzlichen Unterhalt nicht zur Gänze geleistet hat, da der durch gerichtliche Vergleiche festgesetzte Unterhalt die Regelbedarfsätze nicht erreicht hat. Es wurde fristgerecht ein Vorlageantrag gestellt. Rechtslage: § 33 Abs. 4 Z…

UFSL RV/1487-L/021. Ersatz für Substanzminderung an Fruchtgenussgeber - Werbungskosten beim Fruchtnießer (Vertrag zwischen nahen Angehörigen) ? 2. Steuerliche Anerkennung von Verlusten bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen eines Land- und Forstwirtes für die Jahre 1997 bis 2000 3. Unterhaltsabsetzbetrag - gesetzlicher Unterhalt unter Regelbedarfssätzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2006Teil 1/2

…acht Monate anerkannt, da - so die Begründung im Bescheid - die Alimente nicht in Höhe der Regelbedarfssätze geleistet worden wären. Auf Grund einer im Akt aufliegenden schriftlichen Vereinbarung bezahlte der Berufungswerber seit 1. Jänner 1995 für seine Töchter Anita und Natalie monatlich jeweils 2.500,-- S…

UFSS RV/0091-S/111) Verfassungsmäßigkeit des § 33 Abs. 1 EStG 1988; 2) Unterhaltsabsetzbetrag bei unzureichender Unterhaltsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2011

…außergerichtlichen Vergleich festgelegt wird, werden Sie werden gebeten, die Vereinbarung über die Leistung des unter dem Regelbedarfsatz liegenden monatlichen Unterhaltsbeitrages vorzulegen. 2) Unterhaltsleistungen an E. Dass Sie an ihre im Jahr 2005 bereits über 28 Jahre alte Tochter - E. - noch Unterhaltsleistungen erbracht haben, ist unglaubwürdig…

UFSS RV/0886-S/02Reisekosten (Zielgebiet), Unterhaltsabsetzbetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2003

…steht der Unterhaltsabsetzbetrag ungekürzt zu, unabhängig davon, in welcher Höhe die Unterhaltsverpflichtung festgesetzt wurde. Die Anwendung von Regelbedarfssätzen ist in Zusammenhang mit der Feststellung der Höhe der Unterhaltspflicht auf jene Fälle beschränkt, in denen eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt.   Auf telefonischen Vorhalt der Berufungsbehörde…

LStR 2002 Rz 10772–1080942.5.10 § 33 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…festgesetzt, und hat der Unterhaltsverpflichtete dieser Festsetzung in vollem Umfang Folge geleistet (Unterhaltszahlung im Kalenderjahr 12.000 S), steht der volle Unterhaltsabsetzbetrag zu. Die Regelbedarfsätze kommen subsidiär nur dann zur Anwendung, wenn eine behördlich festgesetzte Unterhaltsleistung nicht vorliegt. Im Vollzug ist allerdings darauf zu achten…

LStR 2002 Rz 140542.2 Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen (Höchststufe in Euro) sowie Differenzverpflegungsaufwendungen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

42.2 Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen ab 2002 (Höchststufe in Euro) sowie Differenzverpflegungsaufwendungen Rz 1405: In der folgenden Tabelle sind die Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen ab 2002 gemäß der Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland (BGBl. II…

BMF-010216/0005-VI/6/2016Vergütungssatz für die Tätigkeit von Ordensangehörigen in ordenseigenen Betrieben und für die Zuweisung an eine Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0005-VI/6/201606.12.2016

Zwischen Orden und Kongregationen nach Kirchenrecht und ihren Angehörigen (Ordensmitglieder) besteht ein von der Ordensregel normiertes eigenständiges Rechtsverhältnis, das grundsätzlich eine Entlohnung der Ordensangehörigen für Dienstleistungen gegenüber dem Orden bzw. der Kongregation nicht vorsieht, sondern den Ordensangehörigen lediglich einen Alimentationsanspruch einräumt. Die Tätigkeit von Ordensangehörigen…

LStR 2002 Rz 312–3135.6.7.6 Auslandsreisen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.6.7.6 Auslandsreisen Rz 312: Bei Auslandsreisen ist für den Verpflegungsmehraufwand an Stelle des Betrages von 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) täglich - unabhängig von der Höhe der Einkünfte - der in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land (siehe auch Rz…

LStR 2002 Rz 721–72910.5.1.3.2 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Dienstreisen nach dem zweiten Tatbestand
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

10.5.1.3.2 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Dienstreisen nach dem zweiten Tatbestand Rz 721: Bei einer Dienstreise, bei der der Arbeitnehmer so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden…

LStR 2002 Rz 297–2995.6.7 Verpflegungsmehraufwand
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

5.6.7 Verpflegungsmehraufwand 5.6.7.1 Allgemeines Rz 297: Die Rechtfertigung für die Annahme von Werbungskosten bei Reisebewegungen liegt in dem dabei in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen…

BFG RV/7103015/2022Was gehört zu den Unterhaltskosten i.S.v. § 2 Abs. 2 FLAG 1967?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.09.2023Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der Mag. (FH) ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 31.1.2022, Postaufgabe 9.2.2022, gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 18.1.2022, mit welchem zu Unrecht bezogene…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1551: Bemessungsgrundlage ist der Gesamtwert der im Vergleich ausbedungenen, positiv zu erbringenden Leistungen, zB auch Neben- oder Ersatzleistungen, Abfindungsbeträge, Unterhaltsverpflichtung für Kinder (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167). Nicht dazu gehören Leistungen, worauf verzichtet wurde. Rz 1552…

KStR 2013 Rz 89–981.2.1.2.4 Einkünfteermittlung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

1.2.1.2.4 Einkünfteermittlung 1.2.1.2.4.1 Allgemeines Rz 89: Ein Betrieb gewerblicher Art unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 KStG 1988, soferne nicht die Befreiung nach § 5 Z 6 KStG 1988 wegen Verfolgung begünstigter Zwecke…

LStR 2002 Rz 805–80811.10 Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.10 Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988) Rz 805: Ein jährlicher Verkehrsabsetzbetrag steht allen Arbeitnehmern zu, die Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis beziehen, und zwar auch dann, wenn sie nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Dieser Absetzbetrag deckt den normalen Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und…