…tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor der Aufhebung (Abs. 1) befunden hat." 3.1. Rechtswirksamkeit des Einkommensteuerbescheide 2011 Ein auf Bescheidaufhebung gerichteter Antrag ist wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen, wenn der aufzuhebende Bescheid nicht rechtswirksam ergangen ist (Ritz/Koran, BAO, 7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Mag. Karoline Windsteig, den Richter Mag. Erich Hell und die fachkundigen Laienrichter, Mag. Daniel Samer und Mag. Heinrich Witetschka in der Beschwerdesache des xx, adresse, vertreten durch Mag. Ralph Kilches, Rechtsanwalt, adresse, über die Beschwerde…
…erfolgte letztmalig eine Ratenzahlung. Für diese Sachverhaltsfeststellungen stützt sich das BFG auf den vorgelegten Finanzamtsakt und auf den elektronischen Steuerakt. 2. Rechtsgrundlagen und rechtliche Würdigung 2.1. Rechtswirksamkeit des Bescheides über die Festsetzung eines zweiten Säumniszuschlages Gemäß § 97 Abs. 1 BAO werden Erledigungen dadurch wirksam…
…Zahlungserleichterungen vorgesehenen Zahlungstermines zurückzuführen, so darf ein Rückstandsausweis frühestens zwei Wochen nach Verständigung des Abgabepflichtigen vom Eintritt des Terminverlustes ausgestellt werden. 2.1. Rechtswirksamkeit des Pfändungs- und des Zusammenrechnungsbescheides Der rechtliche Vertreter der Bw. erachtet die angefochtenen Bescheide deshalb als mangelhaft, weil sie trotz ausgewiesener…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf. betreffend Zurückweisung eines Einspruchs gegen die Strafverfügung des Magistrats der Stadt Wien, MA 67, als Abgabenstrafbehörde vom 16.1.2014, MA 67-PA-901948/4/6, zu Recht erkannt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Mag. Claudia Mauthner, Prok. Bernd Feldkircher und Dr. Ulrike Stadelmann über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Wolfgang Hirsch, Rechtsanwalt, 6900 Bregenz, Rathausstraße 33, vom 21. Oktober 2010 gegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X GmbH u. Mitges., Adresse, vertreten durch Intercura Treuhand- und Revisionsgesellschaft m.b.H., 1010 Wien, Bösendorferstraße 2, vom 25. Februar 2005 und 28. Februar 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 25…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 15. Mai 2002 (betreffend die Zurückweisung der Berufungen gegen die Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerbescheide für 1997 bis 2000 gemäß § 273 BAO…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch WT, gegen die Zurückweisungsbescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 9. September 2004 (Zurückweisung der Vorlageanträge betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2000) entschieden: Die angefochtenen Bescheide vom 9. September 2004 werden gemäß…
…Ein Irrtum im Sinne des § 871 ABGB ist geeignet, die Rechtswirksamkeit eines Verzichtes auf einem im öffentlichen Recht wurzelnten Rechtsanspruch auszuschließen. Da allgemeine Regelungen über die Wertung von Willenserklärungen in den Verwaltungsvorschriften oder in den Verfahrensbestimmungen nicht enthalten sind, ist die Heranziehung des ABGB in…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, betreffend Beschwerde vom 21. Dezember 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 30. August 2023 betreffend Vorsteuererstattung 2022…
…der Beschwerde zu treffen. Im Folgenden ist daher zu prüfen, ob die Rechtsauffassung des Finanzamtes, wonach die in Verkennung einer fehlenden Vertretungsbefugnis erfolgte Zustellung des angefochtenen Haftungsbescheides an eine Steuerberatungsgesellschaft die Rechtsunwirksamkeit dieses Haftungsbescheides nach sich zieht, zutreffend ist. Gemäß § 83 Abs. 1 BAO können…
…die ***Bf1*** genannt wurde, erlangte der Umsatzsteuerbescheid vom 25.9.2013 für das Jahr 2011 keine Rechtswirksamkeit. Die Beschwerde (damalige Berufung) ist daher spruchgemäß als unzulässig zurückzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer…
…gemäß § 188 BAO für das Jahr 2014 Rechtswirksamkeit zukommt. Weiters ist strittig, ob im Falle einer rechtswirksamen Zustellung dieses Bescheides bezüglich der Versäumung der Beschwerdefrist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässig ist. Rechtswirksamkeit der Zustellung des Bescheides über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188…
…vgl. den erwähnten hg. Beschluss vom 18. September 2003). Da die als Bescheid intendierte Erledigung der belangten Behörde sohin keine Rechtswirksamkeit zu entfalten vermochte und dem Beschwerdeführer in einem subjektiven Recht nicht verletzen konnte, war die Beschwerde mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung gemäß § 34 Abs…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Bw., vertreten durch Dippold-Haas & Partner Steuerberatungs OEG, 8600 Bruck an der Mur, Koloman Wallisch-Platz 23/II, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1998…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Sepp Niederberger, Wirtschaftstreuhänder, 5090 Lofer, Lofer 223, gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See betreffend Normverbrauchsabgabe für August 2005 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 5. Dezember 2003 und den Vorlageantrag vom 11. Mai 2005 des Mag. JH als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Firma O. GmbH, N, N. 39, gegen die Erledigungen des Finanzamtes Vöcklabruck vom 4. November…
…unzulässig zurückgewiesen und in der Begründung ausgeführt, dass die Beschwerdevorentscheidungen hinsichtlich Körperschaftsteuer 2016 und 2017 richtigerweise dem Vertreter zugestellt werden müssen und daher keine Rechtswirksamkeit entfalten konnten. Vorlagebericht In der Schilderung des Sachverhaltes gab die belangte Behörde unter anderem an, dass die Beschwerdeführerin davon ausging…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., D., vom 30. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 16. August 2011 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber…