…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Rechtshilfeersuchen des Finanzamtes Beckum, vorgelegt von der Oberfinanzdirektion Münster an die Finanzlandesdirektion für Salzburg (eingelangt am 19.5.2003) wurde die örtlich…
…Abgabenschuldigkeiten des Bw. im Betrag von 35.746,25 € anerkannt und für vollstreckbar erklärt. Die Finanzlandesdirektion stützte sich dabei auf Art. 11 des Vertrages über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 11. Oktober 1954, BGBl. 1955/249. In der Berufung vom 29. Oktober 2003…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Das Finanzamt Salzburg-Stadt ist vom Finanzamt ***X*** im Rechtshilfeverkehr um Vollstreckung von rückständigen Abgaben des Beschwerdeführers (nachstehend mit "Bf" bezeichnet) bei der ***GmbH*** und der ***Stiftung*** ersucht worden. In Entsprechung dieses Ersuchens erklärte das Finanzamt…
…Berufungswerberin (Bw) A bestehende Rückstand in Höhe von € 3.075,50 (lt. Rückstandanzeige vom 19. Juli 2011) gemäß Artikel 11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954, BGBL. Nr…
…abzuklären und sämtliche Kontounterlagen samt Belegen zu beschlagnahmen bzw. sicherzustellen. Das Finanzamt A ersuche, diese Ermittlungen im Wege der Rechtshilfe vorzunehmen. Auf Ersuchen des Finanzamtes Innsbruck übermittelte das Finanzamt A am 14. Juli 1997 den Einleitungsvermerk nach § 397 Abs. 2 der deutschen Abgabenordnung vom 23…
…zu wertenden Eingabe vom 14. 7. 2004 stellte der Bw. neuerlich den Antrag, die Vollstreckung einzustellen bzw. das Rechtshilfeersuchen "aufzuheben". Gleichzeitig beantragte der Bw., die ihm gegenüber festgesetzten Abgaben (ESt 2001, ESt-VZ 10-12/2002, Zwangsstrafe) auf jeweils Null Euro herabzusetzen. Dazu wurde ausgeführt…
…der EU habe, sei bereits die Einhebung einer Sicherheit rechtswidrig, weil die Strafverfolgung und der Strafvollzug innerhalb der EU durch die unionsrechtlich geregelte Rechtshilfe im Verwaltungsstrafverfahren gewährleistet sei (siehe LVwG Vorarlberg, LVwG- 1-354/2016-R8). Des Weiteren könne kein Verdacht auf Verletzung der Bestimmungen §…
…ersuchte die Magistratsabteilung 67 das Regierungspräsidium Freiburg mit Schreiben vom 10. Juni 2022 im Wege des Amts- und Rechtshilfevertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich (Art 10 - 13 des Abkommens) um Zustellung des Straferkenntnisses. Laut Bestellungsurkunde Aktenzeichen 123 wurde der Bf. das Straferkenntnis am 16…
…des Finanzamtes FaDt vom 21. Juli 2010 angeführte Abgabenrückstand in Höhe von 63.531,23 € gemäß Art. 11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl Nr. 249/1955, anerkannt und für vollstreckbar…
…Finanzamtes Stuttgart IV vom 19. Juli 2011 angeführte Abgabenrückstand in Höhe von 163.309,08 € gemäß Art. 11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl Nr. 249/1955, anerkannt und für vollstreckbar…
…von € 2.493,00 als Gesamtrechtsnachfolgerung von Frau E beim Finanzamt zu entrichten, da das Finanzamt Salzburg-Stadt im Rechtshilfeweg mit der Einbringung beauftragt wurde. Die Lohnpfändung sei zu Recht erfolgt, da dem gegenständlichen Pfändungsbescheid ein vollstreckbarer Rückstand des Finanzamtes D zu Grunde lag…
…Wurzeln im Ausland oder gar in einem Land haben, in dem den österreichischen Abgabenbehörden zielführende Nachforschungen verwehrt sind (Liechtenstein leistet grundsätzlich keine Rechtshilfe bei der Aufklärung zweifelhafter Sachverhalte; Rechtshilfe wird überhaupt nur in einem anhängigen Verständigungsverfahren geleistet, das aber nur über Initiative einer im Vertragsstaat…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Gde Lh, SB XXX, vertreten durch Dr. JP, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, Gd F, H 37, vom 18. Februar 2004, vom 29. März 2004 sowie vom 18. Juli 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes F, vertreten…
Das Element der Schriftlichkeit war auf Grund der entsprechenden Dokumentation der Zusagen ohne Zweifel gegeben. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Zusage erwarben die Berechtigten verbindliche Rechtsansprüche auf künftigen Pensionsbezug. Es musste daher zunächst grundsätzlich von rechtsverbindlichen Zusagen ausgegangen werden. Zu den in der gegenständlichen Vereinbarung…
…Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen in Bezug auf die Anwendung dieses Vertrages im Insolvenzverfahren folgendes eröffnet: Nach übereinstimmender Ansicht der österreichischen und deutschen Finanzverwaltung schließen die Bestimmungen des Abschnitts III B lit. b des oben zitierten österreichisch-deutschen Amtshilfevertrages ("Rechtshilfe bei der Vollstreckung…
…wäre das Zollamt mit den verbleibenden Beweisen nicht in der Lage gewesen seine Entscheidung ausreichend zu begründen. Es sind vom Zollamt somit wesentliche, vom Rechtshilfeverfahren losgelöste, Ermittlungen unterlassen worden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können…
…wäre das Zollamt mit den verbleibenden Beweisen nicht in der Lage gewesen seine Entscheidung ausreichend zu begründen. Es sind vom Zollamt somit wesentliche, vom Rechtshilfeverfahren losgelöste, Ermittlungen unterlassen worden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können…
…wäre das Zollamt mit den verbleibenden Beweisen nicht in der Lage gewesen seine Entscheidung ausreichend zu begründen. Es sind vom Zollamt somit wesentliche, vom Rechtshilfeverfahren losgelöste, Ermittlungen unterlassen worden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können…
…wäre das Zollamt mit den verbleibenden Beweisen nicht in der Lage gewesen seine Entscheidung ausreichend zu begründen. Es sind vom Zollamt somit wesentliche, vom Rechtshilfeverfahren losgelöste, Ermittlungen unterlassen worden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können…
…Vorschriften über währungs-, handels- oder wirtschaftspolitische Maßnahmen verletzt werden. Einem Ersuchen um Rechtshilfe nach dem dritten Teil kann jedoch entsprochen werden, wenn ein Abgabenbetrug Gegenstand des Verfahrens ist. Anlässlich der Übermittlung der Akten und Unterlagen an das Landesgericht Innsbruck am 11. September 2001 und am…