…in aktuellen Versionen enthalten. Sie ist aber in ein weit reichendes Konzept für unterschiedlichste Dokumenttypen, einen integrierten "Novellierungsmechanismus" (=Konsolidierung, Zeitschichten) und mit dem Ziel der Vereinfachung, Vereinheitlichung, Transparenzerhöhung, Rechtsbereinigung, Veröffentlichung und internen Verteilung der Steuerrechtsmaterie eingebunden. ESED soll vielgestaltig auftreten, als Erfassungs-, Verweis-, Anzeige-, Verteil-…
…mitgliedstaatlichen Rechtlage, zu der auch Verdienstgrenzen gehören, erübrigt? Frage 13: Ist die vom EuGH in ständiger Rechtsprechung auf Grundlage des Loyalitätsprinzips gemäß Art 4 Abs 3 EUV entwickelte Rechtsbereinigungspflicht, dahingehend zu verstehen, dass sie auch vom Verfassungsgerichtshof aufgrund eines Antrages des Vorlagegerichts wahrgenommen werden könnte?…
…64/1979, die auf Grund der Aufhebung des Vereinspatents 1852, RGBl 253 idF BGBl. Nr. 64/1979, durch das Erste RechtsbereinigungsgesetzBundesrechtsbereinigungsgesetz, BGBl. I Nr. 191/1999, abseit 1.1.2000 nicht mehr gegründet werden können. Diese fallen auf Grund ihrer Gewinnorientierung als abgabenrechtlich begünstigungsfähige Körperschaften…
…Gesetz vom 24. Mai 1921, womit der Stadtgemeinde Linz eine Auflage auf die Totalisateur- und Buchmacherwettgebühren des Bundes eingeräumt wird (LGBl. 114/1921) 4. Gesetz vom 9. Juli 1979 zur Bereinigung der Rechtsordnung des Landes (Landes-Rechtsbereinigungsgesetz), LGBl. Nr. 78/1979, Oberösterreich: 5. Zuschläge für…
…In den diesbezüglichen Erläuterungen zu § 5 Eurogesetz wird ausgeführt: "Die vorgesehenen Gesetzesaufhebungen erfolgen aus Rechtsbereinigungsgründen." Im diesbezüglichen Bericht des Finanzausschuss des Nationalrates (244 Blg XXI.GP) wird ausgeführt: "Die im Eurogesetz vorgesehenen Gesetzesaufhebungen dienen der Rechtsbereinigung." Das Außerkrafttreten des Schillinggesetzes, des Währungsschutzgesetzes und des Bundesgesetzes…
…somit ausschließlich die Vermeidung einer Doppelerfassung in der Sozialversicherung, die entgegen den Berufungsausführungen nicht erst ab 01.01.1998 drohte, sondern bereits ab 01.01.1995. Im November 1999 wurde daher lediglich eine Rechtsbereinigung nachgeholt, die schon zu Beginn des Jahres 1995 hätte erfolgen müssen.
…wird, jedoch die - vom Gesetzgeber billigend in Kauf genommene und den Einsparungseffekt mindernde - Aufwertung der Familienbeihilfe bestehen bleiben könnte. 18 Da für die aufwertende Indexierung der Familienbeihilfe die Zuständigkeit des EuGH fraglich und aus diesem Grund die Rechtsbereinigungspflicht Österreichs im Unionsrecht nicht gedeckt sein könnte…
…auf die Erfüllung oder Nichterfüllung von mitgliedstaatlichen Anknüpfungsmerkmalen (Verdienstgrenzen, Höhe der Familienleistung) nicht ankommen kann. Frage 13: 79 Diese Frage steht in Zusammenhang mit der bisherigen Rechtsprechung des EuGH, der die Rechtsbereinigungspflicht, also die Verpflichtung, dem Unionsrecht entgegenstehendes mitgliedstaatliches Rechts aus dem Rechtsbestand zu beseitigen…
…Radio- oder Fernsehwerbung. Zum anderen wäre der Gegenstand der beantragten Aufhebung von vornherein so abzugrenzen, dass (erforderlichenfalls) nicht mehr aus dem Rechtsbestand ausgeschieden wird, als für die Rechtsbereinigung notwendig ist. Selbst für den Fall, dass die Bedenken der Beschwerdeführerin zutreffend sein sollten, könnte mit einer…
…Bundesebene gestützt auf die Zivilrechtskompetenz des Art 10 B-VG sogar neue Regeln für die Mediation geschaffen werden, die bestehenden Rechtsvorschriften über Gemeindevermittlungsämter als traditionelle Mediationseinrichtungen als bedeutungslos erachtet und im Zuge der Rechtsbereinigung in einigen Bundesländern beseitigt wurden." (Quelle: http :I/www. bmask.gv…
…Regelung erzielt werden kann, die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen und die tatsächliche Höhe des zu zahlenden Unterhalts gerichtlich feststellen lassen. Durch den vorliegenden Ehepakt wurden daher keine Rechtsbereinigung und keine Klarstellung im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des VwGH erzielt, weil durch den Ehepakt…
…Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage, 609 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates IX.GP.) wurde die Rechtsbereinigung auf dem Glücksspielsektor weiter geführt und in § 55 GSpG das Lottopatent 1813 gänzlich außer Kraft gesetzt und damit auch das Verbot der Ausspielung von Realitäten und Geld…
…Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage, 609 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates IX.GP.) wurde die Rechtsbereinigung auf dem Glücksspielsektor weiter geführt und in § 55 GSpG das Lottopatent 1813 gänzlich außer Kraft gesetzt und damit auch das Verbot der Ausspielung von Realitäten und Geld…
…Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage, 609 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates IX.GP.) wurde die Rechtsbereinigung auf dem Glücksspielsektor weiter geführt und in § 55 GSpG das Lottopatent 1813 gänzlich außer Kraft gesetzt und damit auch das Verbot der Ausspielung von Realitäten und Geld…
…Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage, 609 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates IX.GP.) wurde die Rechtsbereinigung auf dem Glücksspielsektor weiter geführt und in § 55 GSpG das Lottopatent 1813 gänzlich außer Kraft gesetzt und damit auch das Verbot der Ausspielung von Realitäten und Geld…
…beschlossen. Mit dem Glücksspielgesetz 1962 (BGBl. 1962/169), das bis zum Glückspielgesetz 1989 in Geltung blieb, wurde die Rechtsbereinigung auf dem Glücksspielsektor weiter geführt, das Lotteriegesetz 1947 kam dadurch jedenfalls nicht mehr in den Rechtsbestand. Das Glücksspielgesetz 1989 (BGBl. 1989/620) änderte das Gebührengesetz nicht. …
…auch deshalb ausscheidet, weil der österreichische Gesetzgeber mit Absicht und in rechtlicher Überzeugung die Indexierung der Familienbeihilfe beschlossen hat und aus diesem Grund ein Urteil des EuGH unbedingt notwendig ist, um die Rechtsbereinigungspflicht des österreichischen Gesetzgebers auszulösen (EuGH 25.10.1979, 159/78, Rs Kommission…
…angesprochenen Familienleistungen gewähren. Demnach könnte Österreich aus Gründen der Loyalität der Mitgliedstaaten untereinander und zur Union verpflichtet sein, die alte Rechtslage des § 13 Abs 1 EHG durch Erfüllung seiner Rechtsbereinigungspflicht wiederherzustellen (vgl Leidenmühler, aaO, 35 mit Hinweis auf EuGH vom 25.10.1979, 159/78…
…Um den verfassungsmäßigen Zustand herzustellen, hat er mit diesem Erkenntnis die Wortfolge "und mindert nicht dessen Unterhaltsanspruch" der Bestimmung des § 12a FLAG im Rahmen seiner Rechtsbereinigungsfunktion als verfassungswidrig aufgehoben. Damit ist die Familienbeihilfe zumindest insoweit anzurechnen, als ihr die Funktion einer steuerlichen Abgeltung der Mehrbelastung…
…entstandenen Judikaturdivergenz - ein Teil der Zivilgerichte hat den Weg der telelogischen Reduktion des § 12a FLAG nicht beschritten - nicht erreicht werden kann , hält es der Verfassungsgerichtshof in Wahrnehmung seiner Rechtsbereinigungsfunktion für geboten, den verfassungsmäßigen Zustand durch Aufhebung der Norm selbst herzustellen. 9. Auch nach Aufhebung des …