Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen M.E., Wien, Geburtsdatum, vertreten durch AUSTRIA TREUHAND Steuerberatungs Aktiengesellschaft, 1060 Wien, Mariahilferstraße 99/4, wegen des Finanzvergehens der teilweise vollendeten…
…Feststellung und den Umfang der Abgabepflicht oder für die steuerlichen Begünstigungen von Bedeutung sind. Diesen Pflichten muss in jeder Eingabe an die Abgabenbehörde entsprochen werden. Vertritt ein Abgabepflichtiger einen von der behördlichen Rechtsansicht abweichenden Rechtsstandpunkt, so kann er eine Verletzung der Offenlegungspflicht im Sinne des …
…VwGH 28.10.2009, 2008/15/0209). Im Erkenntnis vom VwGH 17.9.1990, 90/15/0118 wird diese Rechtsansicht vom Verwaltungsgerichtshof auch in einem ähnlich gelagerten Fall vertreten. Dort berief sich die Beschwerdeführerin auf eine Entscheidung eines anderen Berufungssenates der Finanzlandesdirektion, die einen Teil…
…Verwaltungsgerichtshof treffen würden, treffen zweifellos auf Zeiträume vor dem 7. Jänner 2003 zu, sodass angesichts der diversen möglichen Rechtsansichten ein Vorsatz zur Begehung eines Finanzvergehens (hier auch ein allfälliger, nicht Gegenstand der bescheidmäßigen Einleitung des Finanzstrafverfahrens bildender Vorwurf einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit…
…die objektive und subjektive Tatseite zu erstrecken. Nach Ansicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist der begründete Tatverdacht der vorsätzlichen Abgabenverkürzung nicht gegeben, sondern liegt eine unterschiedliche, somit strafrechtlich nicht relevante, Rechtsansicht der Abgabennachforderung zu Grunde. Der Bescheid war spruchgemäß aufzuheben. Wien, am 29. Juni 2007
…können, sei bei den Erklärungen für die Jahre 1999 bis 2001 bzw. bei den Jahresabschlüssen die Rechtsansicht der P GmbH & Co KG aufrecht erhalten und eingebaut worden. Dies sei der Finanzverwaltung stets bekannt gewesen und auch in der Niederschrift zur USO-Prüfung vom 10. Dezember…
…da keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vorliegen. Weder eine geänderte Rechtsansicht (egal ob diese nun dem Gesetz oder bestimmten Richtlinien entspricht) noch ein vor Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung durch den Arbeitgeber übermittelter Lohnzettel stellen neue Tatsache oder neue Beweismittel dar. Darüber hinaus müsste die Ermessensentscheidung dahingehend…
…daher nicht als offenbar unrichtig qualifiziert werden. Auch bei der Subsumierung des Sachverhaltes unter den Tatbestand des § 34 EStG handle es sich um eine vertretbare Rechtsansicht, die keinesfalls im engeren Kreis des Krassesten des Falschen liege. Weiters werde die Berufung auf den § 117 BAO gestützt…
…Gerichtshof festgestellt, eine einheitliche sonstige Leistung dar. Diese Rechtsansicht geht als Norm des Gemeinschaftsrecht der nationalen Rechtssprechung Österreichs vor. Soweit die Anwendung der nationalen Norm den Steuerpflichtigen schlechter stellen würde kommt das Gemeinschaftsrecht direkt zur Anwendung. Österreich wurde in den Beitrittsakte zur EU ermächtigt, einen…
…im Vorlageantrag Bezug genommen. Die Bf wurde in diesem Zusammenhang eingeladen, dass, sollte die Abrechnung im Prüfungszeitraum 2007 - 2010 im Sinne dieses Umsatzsteuerprotokolls erfolgt sein und somit der Besteuerung der ALL IN FEEs eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde gelegt worden sein (Ritz, BAO6, § 217 Tz 48…
…bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorzuschreiben. Im Fall einer wie hier vorliegenden vertretbaren Rechtsansicht sei kein grobes Verschulden gegeben und daher die Vorschreibung eines Säumniszuschlages nicht gerechtfertigt. In der Begründung der Beschwerdevorentscheidung gehe die Behörde nicht auf das grobe Verschulden bzw. den Vorsatz ein. Beweiswürdigung…
…NoVAG entrichtet. Er habe am 2. Juli 2013 erstmalig Kenntnis darüber erlangt, dass das Bundesministerium für Finanzen seine im Erlasswege geäußerte Rechtsansicht hinsichtlich des in § 6a NoVAG normierten Bonus/Malus-Systems geändert hat. Das BMF vertritt nunmehr die Ansicht (Anwendung des Erlasses ab 29. Mai…
…übersehen und die Treibstoffverrechnungen weiterhin als innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerfrei behandelt und irrtümlich als steuerfreie Umsätze verbucht. Soweit seitens der Finanz eine andere Rechtsansicht im Zusammenhang mit der Auslegung der Rz 3984 besteht und die Treibstofflieferungen (Betankungen) auch vor dem 1.10.2009 als umsatzsteuerpflichtig ansieht…
…Art. 131 B-VG stattgegeben hat, in dem betreffenden Fall mit den ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich dem der Rechtsansicht des VwGH entsprechenden Rechtszustand herzustellen. Der VwGH hat mit dem angeführten Erkenntnis entschieden, dass der Bw. im Berufungszeitraum Familienbeihilfe und Kinderansetzbetrag zu Unrecht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen H.C., wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung und Finanzordnungswidrigkeit gemäß §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a sowie 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten…
…zu Unrecht geltend gemacht worden. Qualifiziert rechtswidrig im Sinne des § 293b BAO sei ein Bescheid, wenn er auf einer unvertretbaren Rechtsansicht beruhe. Wesentlich sei, dass die Unrichtigkeit der in der Abgabenerklärung vertretenen Rechtsauffassung für die Behörde klar erkennbar gewesen wäre, wenn sie die Abgabenerklärung diesbezüglich…
…1. Februar 2016 vor und beantragte, der Beschwerde stattzugeben, wobei im Vorlagebericht lediglich allgemeine Ausführungen zum Verschulden bei Vorliegen einer vertretbaren Rechtsansicht ohne sachbezogene Argumente enthalten sind. ********** Mit Schreiben des Bundesfinanzgerichtes vom 10. Februar 2016 wurde der Bf. um Bekanntgabe und Nachweis (Mietverträge) ersucht, ob…
…Prüfung beschränkt, ob der Abweisungsbescheid des FA unter Heranziehung des vom Abgabepflichtigen im Antrag vom 2.6.2009 geltend gemachten Wiederaufnahmegrundes zu Recht er folgte. Das neue Vorbringen kann nicht Gegenstand dieses Berufungsverfahrens gegen die Abweisung des ursprünglichen Wiederaufnahmeantrag wegen geänderter Rechtsansicht sein, da in…
…erst im Zuge der BVE betreffend Ust 2004 herausgestellt habe, dass das Finanzamt (FA) die Rechtsansicht hinsichtlich der Geltendmachung der pauschalen Vorsteuern für 2004 teile und die berichtigten Erklärungen für 1999 bis 2003 umgehend nach Kenntnis dieser Entscheidung abgegeben worden seien, sei der Antrag gem…
…des Gesetzes und auch an der dazu entwickelten Rechtsprechung zu beurteilen. Bestünde behördlicherseits bei entsprechender Prüfung von vornherein die Gewissheit, dass die in der Abgabenerklärung vertretene Rechtsansicht unrichtig ist, so liegt aus der Sicht der Abgabenbehörde eine offensichtliche Unrichtigkeit vor (vgl. E 16.05.2002…