…gegen diese Bescheide erhoben und darin ua jeweils einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß Artikel 45 UZK gestellt. Es würde - wie in den Beschwerden dargestellt - ein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen vorliegen (das Zollamt gehe zB von nicht bewiesenen Vermutungen und Schlussfolgerungen…
…in der sie sich vor Erlassung der aufgehobenen Entscheidung befunden hat. Als Folge einer Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof wäre etwa der Ablaufbescheid gemäß § 295 Abs. 3 BAO aufzuheben (Ritz, BAO6, § 212a Tz 35 mwN). Über die Frage der Rechtmäßigkeit der Festsetzung der…
…zu entscheiden. Gemäß Art. 201 Abs.1 Buchstabe a ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wird. Gemäß Abs.2 leg.cit. entsteht die Zollschuld in dem Zeitpunkt in dem die betreffende Zollanmeldung angenommen wird. Zollschuldner ist der…
…begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vor. Eine Sicherheitsleistung wurde mit Schreiben des UFS vom 14. Februar 2005 gefordert. Mit Eingabe vom 16. März 2004 wurde diese vorgelegt. Aus den oa. Sach - und Rechtsgründen war, wie im Spruch des Bescheides ausgeführt, zu entscheiden. …
…Mit der in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass unter Bedachtnahme auf die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 15. Juli 2005, Zl: 100/33765/08/2005, keine rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen…
…Mit der in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass unter Bedachtnahme auf die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 15. Juli 2005, Zl: 100/33765/08/2005, keine rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen…
…Mit der in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass unter Bedachtnahme auf die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 15. Juli 2005, Zl: 100/33766/08/2005, keine rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen…
…Mit der in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass unter Bedachtnahme auf die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 15. Juli 2005, Zl: 100/33765/08/2005, keine rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen…
…244 vorliegen, bei Erlassung der Berufungsvorentscheidung nicht die rechtlichen Möglichkeiten der Abgabenbehörde erster Instanz überstiegen hätte. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtene Entscheidung liegen vor, wenn Zweifel in tatsächlicher Hinsicht bestehen oder begründete Zweifel in einer Rechtsfrage vorliegen. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen…
…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist in jenen Fällen, in denen die Behörde einen Antrag zurückgewiesen hat, "Sache" eines Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgericht ausschließlich die (Prüfung der) Rechtmäßigkeit der Zurückweisung. Dem Verwaltungsgericht ist es demnach jedenfalls verwehrt, über diesen Rahmen hinaus in einer Entscheidung…
…teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung…
…teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung…
…der gerichtlichen Untersuchungshaft und zur strafrechtlichen Verurteilung des Bf. und andererseits zur Erlassung des dem Aussetzungsverfahren zu Grunde liegenden Abgabenbescheides und zur abweisenden Aussetzungsentscheidung führten, lassen keine gegen die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung sprechenden Gründe zu Tage treten. Mangels einer Definition des ZK knüpft der…
…Die Aussichten der Berufung sind dabei anhand des Berufungsvorbringens zu prüfen (vgl. VwGH 27.9.1999, 98/17/0227 und VwGH 26.02.2004, 2003/16/0018). Begründete Zweifel sind anzunehmen, wenn bei der überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden…
…aus der Sicht der Niederschrift vom 27. Juni 2001 wusste, dass von ihm für die Verzollung zur Verfügung gestellte Unterlagen unrichtig waren, ausgegangen werden. Es ergeben sich für den unabhängigen Finanzsenat nach überschlägiger Prüfung der Hauptsache keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung…
…610/01282/7/1999, wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, die Prüfung der Sach- und Rechtslage habe ergeben, dass an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung keine Zweifel bestehen und es nicht Aufgabe eines Aussetzungsverfahrens sei, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen. Die Bestimmungen des…
…für einen unersetzbaren Schaden vorliegen würden. In der dagegen erhobenen Berufung stelle die Bf. neuerlich dar, aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung ihrer Ansicht nach mangelhaft und unrichtig sei und brachte vor, dass daher begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit gegeben seien. Mit Bescheid (Berufungsvorentscheidung) vom…
…weder begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung erkennbar sind, noch Umstände substantiiert dargetan wurden, welche die Annahme des Eintrittes eines unersetzbaren Schadens bei sofortigem Vollzug des Abgabenbescheides rechtfertigen und auch das rechtliche Interesse an einer Aussetzung nach Ergehen der Berufungsvorentscheidung des HZA Wien…
…Art.244 Zollkodex um eine "Mussbestimmung" handle, mit der Konsequenz, dass bei Vorliegen einer der beiden darin normierten Alternativvoraussetzungen die Vollziehung auszusetzen sei. Dies bedeute, dass die Behörde, selbst wenn sie keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung hege, die Vollziehung dann aussetzen müsse…
…der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung haben, oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit sind daher nach der…