…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der gemäß § 293b BAO erfolgten Berichtigung eines Einkommensteuerbescheides folgt das BFG der im…
…hätte (VwGH 11.9.1997, 96/15/0173; VwGH 2002/13/0075). Festgehalten werde, dass in einem Verfahren betreffend Aussetzungszinsen über die Rechtmäßigkeit jenes Abgabenbescheides, auf Grund dessen die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden verfügt worden sei, nicht zu befinden sei. Vielmehr sei Bemessungsgrundlage für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf Adr***, vertreten durch Mag. Michael Walter Nierla, Annagasse 5/2/15, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 6. Juli 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
Soeben angeführte Umstände lassen vermuten, dass keine Leistungen von den Unternehmungen ***VP***, ***2*** KFZ Service, ***3*** Automobiltechnik GmbH und ***R KFZ***-Technik GmbH an die Firma der Bf erbracht worden sind (siehe festgestellter Sachverhalt). Die anhand der soeben aufgezählten Zeugenaussagen und sonstigen offenbar gewordenen Auffälligkeiten…
…Vertreters des Bf. mit Schriftsatz vom 2. Juli 2019 zum Vorlagebericht des Finanzamtes getätigten Stellungnahme. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Teilweise Stattgabe) In Streit steht die Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme des Bf. gemäß §§ 9 iVm 80 BAO. Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***X***, über die Beschwerde vom 21. Mai 2025 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 15. Mai 2025 betreffend Festsetzung eines Verspätungszuschlages hinsichtlich Umsatzsteuer für den Zeitraum…
…Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. 3.1.1. Streitgegenstand Vor dem unter Punkt 1 dargelegten Sachverhalt steht die Rechtmäßigkeit der für den Zeitraum vom 1. März 2024 bis zum 30. September 2024 verfügten Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen auf dem Prüfstand des verwaltungsgerichtlichen…
… 299 Abs. 1 BAO aufhebenden Bescheid vom 22. August 2023 Mit Eingabe vom 5.9.2023 wurde seitens des Bf. unter Hinweis auf dessen auf EU- Bürgerschaft gründenden Anspruchsberechtigung die Rechtmäßigkeit des Aufhebungsbescheides moniert. 13. Beschwerde vom 5. September 2023 gegen den, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge…
…vorgenommene Abfragen im Abgabeninformationssystem sowie im Grundbuch. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) In Streit steht die Rechtmäßigkeit des beschwerdegegenständlichen Pfändungsbescheides. Gemäß § 75 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Pfändung von Ansprüchen des Abgabenschuldners, welche die Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den SenatsvorsitzendenRi, die Richterin ***12*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***13*** und ***14*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***15*** über die Berufung (Beschwerde) vom 20. November 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13…
…dass für den Fall, dass Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen wurden § 26 des Familienlastenausgleichsgesetztes anzuwenden ist. 3.2. Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen im Zeitraum vom 1. März 2023 bis zum 30. September 2023 3.2.1. Zeitraum des in Berufsausbildung Befindens des Kindes…
…25***" anführe. Es werde daher bestritten, dass rechtmäßige Zustellungen an die Adresse der Primärschuldnerin erfolgt seien. Ebenso sei die Rechtmäßigkeit der behaupteten exekutionsrechtlichen Betreibung von Ansprüchen gegen die Primärschuldnerin in Abrede zu stellen. Hierzu werde insbesondere angemerkt, dass die Geschäftstätigkeit in Österreich im Jahr 2011…
Wie obig aufgezeigt wurde, konnte der Bf. hinsichtlich der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten nicht widerlegen, dass ihn an ihrer Nichtentrichtung kein Verschulden trifft. In einem solchen Fall spricht eine Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben durch die Pflichtverletzung (siehe dazu z.B. VwGH…
…01-09/2015 sowie dem Umsatzsteuerjahresbescheid 2015 vom 23. März 2018. 3. Rechtsgrundlagen und rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) In Streit steht die Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO. Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die in den …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Weinhandl & Partner Steuerberatungs KG, Kettenbrückengasse 9, 1052 Wien, über die Beschwerde vom 23. Februar 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. Jänner 2021…
…die den Inhalt des Spruchs erster Instanz gebildet hat. Wenn die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde einen Antrag zurückgewiesen hat, ist Sache des Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgericht lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung. Liegt der in erster Instanz angenommene Zurückweisungsgrund (hier: Verspätung) nicht vor…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt ***RA***, ***AdrRA***, über die Beschwerde vom 12. Jänner 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. Dezember 2022 betreffend Widerruf einer Löschung von Abgabenschuldigkeiten, Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. Mai 2014 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 14. April 2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt…
Ein Handy zählt ebenso wie ein Auto oder ein Notebook zu jenen Wirtschaftsgütern, die sich typischerweise für die private Lebensführung eignen. Bei vielen Berufsbildern ist jedoch die berufliche Betätigung ohne Einsatz dieser Wirtschaftsgüter schlechterdings unvorstellbar. Nach der Judikatur (siehe dazu z.B. VwGH 27.1…
…2015, sowie des Beschlusses des BFG vom 20.12.2018, RV/1100034/2015. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) In Streit steht die Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO. Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die in den …