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15 Treffer1786 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 526616.2.9b Hausverwalter
geltende FassungRichtlinien01.02.2007

…gehören nur so lange zu den Einkünften aus sonstiger selbständiger Tätigkeit, als die Realitätenvermittlung nur in untergeordnetem Ausmaß erfolgt (VfGH 18.6.1964, B 317/63). Bei Überwiegen der Realitätenvermittlung ist ein einheitlicher Gewerbetrieb anzunehmen, bei Überwiegen der Verwaltertätigkeit sind einheitliche Einkünfte aus sonstiger selbständiger…

BFG RV/5101239/2014Zuordnung von Grundstücken zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.10.2019Teil 1/2

…§ 4/1 EStG ermittelt, da weder eine räumliche noch eine organisatorische Trennung zwischen der Realitätenvermittlung und –veräußerung und der Liegenschaftsvermietung gegeben ist. … Der konkrete Anlass für meine Anfrage ergibt sich daraus, da mein Mandant infolge der geplanten Pensionierung das gesamte Areal der ehemaligen Fabrik…

UFSW RV/2893-W/09Ausschluss eines Rechtsirrtums bei einer rechtskundigen Stifterin, welche eine transparente Stiftung in Liechtenstein mit unversteuerten Geldmitteln gegründet hat, ohne die Zuflüsse aus der Stiftung in den Jahresabgabenerklärungen dem Finanzamt offen gelegt zu haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.08.2013Teil 1/4

…nehme. Der Verständigung des Amts der Wiener Landesregierung (Mittelbare Bundesverwaltung) vom 9. April 1970 zufolge hat das letztgenannte Amt der "€" Liegenschaftsverwertungsgesellschaft m.b.H." die Konzession zur Vermittlung von Realitäten/ Hypotheken (Realitätenvermittlung) mit dem Standort in 1000 Wien, B-Straße 04 und gleichzeitig gemäß …

UFSW RV/1530-W/09Keine Abzugsfähigkeit von Umzugskosten (Maklerprovisionen) ohne Wechsel des Dienstortes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2009

…es sich um beruflich veranlasste Umzugskosten durch Arbeitsaufnahme bei der A-GmbH in B. Auf S 6 Finanzamtsakt befindet sich eine an den Bw. adressierte Rechnung der C Realitätenvermittlungs- und -verwaltungs GmbH vom 14. November 2007 mit folgendem Wortlaut: "Betrifft: Rechnungs-Nr. [...] zu Auftrags-Nr…

UmgrStR 2002 Rz 1628–16435.5. Sonstige Rechtsfolgen der Realteilung (§ 31 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Abbey National plc). Beispiel: Die (inländische) AB-GesBR überträgt ihren Teilbetrieb A (Realitätenvermittlung - 50% des Umsatzes) ihrem Gesellschafter A und ihren Teilbetrieb B (Versicherungsvertretung - 50% des Umsatzes) ihrem Gesellschafter B. Bei der AB-GesBR fallen im Zusammenhang mit der Realteilung (nicht einem Bereich direkt zurechenbare…

BFG RV/5101239/2014Zuordnung von Grundstücken zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.10.2019Teil 2/2

…und –verwertung dar, da nach dem unwidersprochenen Vorbringen des BF weder eine räumliche noch eine organisatorische Trennung zwischen der Realitätenvermittlung und –veräußerung und der Liegenschaftsvermietung gegeben ist. Angesichts der vielen Verkaufsvorgänge und einem Anteil von 71% der verkauften Flächen bis zum Jahr 2018, kann dem…

UFSW RV/1061-W/06Erhöhte Beweislast bei Behauptung der betrieblichen Veranlassung von Kosten für die Neueinrichtung eines Badezimmers, wenn der Geschäftsführer der GmbH Hauptmieter einer für Wohnzwecke in Bestand genommenen Wohnung war, die Verletzung der ihm als Hauptmieter obliegenden Anzeigepflicht gemäß § 12 MRG als Täuschungshandlung mit Bereicherungsvorsatz zu deuten war, der Mieter auf den Ersatz der Badezimmerkosten gem. §10 MRG verzichtet hatte.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2009Teil 2/2

…Das bereits oben zitierte Schreiben vom 28. Dezember 2007 wurde von Dr. W. verfasst und an die Hausverwaltung und Realitätenvermittlung Dr. H. adressiert. Aufgrund dieser beiden Schreiben hatte der Unabhängige Finanzsenat daher davon auszugehen, dass dem rechtsfreundlichen Vertreter im aktuellen Berufungsverfahren der Verzicht der Bw…

UFSK RV/0229-K/05Nachfeststellung, gemeiner Wert, Bodenwert,
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2008

…ist ebenfalls wertvermindernd. Auch diese Umstände hat die Behörde erster Instanz außer Acht gelassen. Ich beantrage einen Ortsaugenschein und die Beiziehung eines SV aus der Realitätenvermittlung. Diese Beiziehung wird ergeben, dass die angrenzenden Grundstücke 43 und 45 wegen fehlender Aufschließung unverkäuflich sind. Auch ein Vergleich…

UFSK RV/0315-K/02Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Studienreisen und Sprach(kurs)reisen einer Lehrerin für Wirtschaftsfächer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.02.2004Teil 1/2

…Dienstag, 3. September 1996 9:00 Uhr: Besuch der Firma ORGAlgarve Almancil, Rua do Vale Formoso 224 Möglichkeiten des Sekundärfremdenverkehrs Realitätenvermittlung und -handel, Real-Investmentberatung / Vortrag und Diskussion 14:00 Uhr: Besuch des Forschungsinstitutes PETROGAL Faro, Rua Mouzinho da Silveira 26 Vorstellung der Schwerpunkte, Kompatibilität…

UFSW RV/1310-W/03Verlorene Prozesskosten einer Hausverwalterin iZm Provisionen als Betriebsausgaben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2004

…den Hausverwaltereinkünften Entgelte aus der unmittelbaren Verwaltertätigkeit, diverse Provisionen in Zusammenhang mit den verwalteten Objekten und darüber hinaus auch Provisionen aus der Vermittlung anderer als der verwalteten Realitäten, solange die Realitätenvermittlung nur in untergeordnetem Ausmaß erfolgt (VfGH 18.6.1964, B 317/63, VfSlg 4724)…

UFSW RV/1392-W/12Scheinrechnungen - verdeckte Schwarzarbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2012Teil 1/2

…vorgelegt werden. Auf dieser Anzahlungsrechnung ist als Firmensitz die Adresse 1100 Wien, G-Straße 123 angeführt. Im Zuge einer Anfrage bei der Fa. W**** Realitätenvermittlungs-, Hausverwaltung- und Wirtschaftsgüterverwertungs GmbH, die für die Verwaltung des Objektes in 1100 Wien, G-Straße 123 zuständig ist, wurde seitens…

UFSL RV/0706-L/07Erwerb eines der Planung gemäß Wohnungseigentumvertrag entsprechenden Fertighauses schon vor dem Erwerb des Miteigentumsanteiles
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2011

…eines Kaufvertrages mit der WGmbH entschlossen. Vor und bis zu diesem Zeitpunkt habe es noch keine Verhandlungen mit MO gegeben. Unmittelbar nach Kaufvertragsabschluss habe man zwecks Verkauf der bislang bewohnten Eigentumswohnung ein Realitätenvermittlungsbüro kontaktiert, welches die kaufgegenständliche Liegenschaft vorgeschlagen habe. Im Zuge der Unterfertigung des…

UFSL RV/0238-L/06Zurechnung eines Spekulationsgewinnes aus Grundstücksveräußerung nicht an die zivilrechtliche Eigentümerin, sondern an deren Vater als wirtschaftlichen Eigentümer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.02.2011Teil 1/2

…der Fa. RS-Realitätenverm_GmbH vom 29. Dezember 1999 : Mit Rechnung vom 29. Dezember 1999 (adressiert an den Bw., yyyyA., QWeg) gab die Fa. RS-Realitätenvermittlungs-GmbH. dem Bw. die Honorarforderung für die Vermittlung der "Liegenschaft A-yyyy-G., EZ 871, Gst.Nr. 2065, 2071…

UFSI RV/0383-I/04Liebhaberei bei Vermietung einer Eigentumswohnung: Beendigung wegen Unwägbarkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2005

…insgesamt 259.259,14 S entstanden. Aus den Angaben der Berufungswerberin und dem im Zuge des Berufungsverfahren vorgelegten Unterlagen geht hervor, dass die R Realitätenvermittlungs-GmbH mit der Vermietung der Wohnung beauftragt worden ist und beginnend mit 1. Oktober 1997 an H vermietet werden konnte…

UFSW RV/2161-W/02Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt immer dann vor, wenn die Gesellschaft dem Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Person einen Vorteil zuwendet, den sie einem Fremden nicht zuwenden würde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2004Teil 1/2

…ein Schreiben einer RealitätenvermittlungsgmbH vorgelegt, wonach ein Kaufinteressent bereit wäre einen Gesamtkaufpreis von S 2,500.000,-- zu bezahlen. Dieses Schreiben stammte vom 19.12.1996. Laut Auskunft dieser RealitätenvermittlungsgmbH zufolge könne allerdings dieses Schreiben keinesfalls als Grundlage für eine Wertermittlung der Liegenschaft herangezogen werden…