Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen PP, ehemals Gastwirt, geb. 19XX, whft. in L, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
…bzw. ein Zahlungsziel für den aushaftenden Rückstand von drei Jahren angemessen, wobei diese Ratenhöhe jedenfalls die Entrichtung der Geldstrafe in einer für die Behörde gerade noch vertretbaren Zeit gewährleistet und auch einer sachgerechten Verwirklichung des Strafzweckes ausreichend zum Durchbruch verhilft. Andererseits ist es dem Bf…
…zaghaft vorzugehen sei, darf man dabei nicht die wirtschaftliche Lage des Einzelfalles außer Betracht lassen. Selbst bei einer Ratenhöhe von € 200,00 würde die erwähnte Jahresfrist nicht eingehalten werden können. Andererseits hat der Verwaltungsgerichtshof zur Gewährung von Zahlungserleichterungen bei Strafrückständen dargetan, dass § 212 BAO…
…in der Höhe von 150,00 €, beginnend ab Februar 2008 angemessen, wobei diese Ratenhöhe eine Entrichtung der Geldstrafe in einem gerade noch als angemessen zu bezeichnenden Zeitraum (etwa dreieinhalb Jahre) gewährleistet und auch einer sachgerechten Verwirklichung des Strafzwecks ausreichend zum Durchbruch verhilft. Dem Bf…
…nämlich die Zufügung eines schon aus präventiven Überlegungen heraus angemessenen und deutlich spürbaren Übels, ein wesentliches, gerade im Rahmen des behördlichen Ermessens zu berücksichtigendes Korrelativ, das auch bei der die konkreten Strafauswirkungen mitbestimmenden Festsetzung der Ratenhöhe zu beachten ist (vgl. VwGH vom 24. September 2003…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache C, (Bf.) vertreten durch Treubilanz Steuerberatungs GmbH, Wipplingerstraße 24, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 26.05.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23 vom 22.04.2014, betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 27. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 2. September 2011 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Der Berufung wird stattgegeben und monatliche Ratenzahlungen á € 500,00…
…150,00 beginnend ab Jänner 2007, angemessen, wobei diese Ratenhöhe jedenfalls die Entrichtung der Geldstrafe in einer angemessenen Zeit (etwas mehr als einem Jahr) gewährleistet und auch einer sachgerechten Verwirklichung des Strafzwecks ausreichend zum Durchbruch verhilft. Dabei wurde berücksichtigt, dass sich voraussichtlich die finanziellen Belastungen…
…Beschwerdevorbringen berücksichtigt, dass die Raten mit finanzieller Unterstützung seiner Lebensgefährtin bezahlt werden, wäre bei Gewährung der beantragten Ratenhöhe eine sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes - der in einem dem Bestraften zugefügten Übel besteht, das ihn künftig von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten soll - nicht mehr gegeben. Zudem…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen RE, geb. X, Adresse, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 12. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 13. März 2007, SN 1, betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens zu Recht erkannt…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates (Wien) 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, über die Beschwerde von Frau F.G., vom 22. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 4. Juni 2007, Strafnummer-1, über…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde der Bestraften vom 17. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. März 2007, StNr. Y , betreffend…
…iSd § 212 Abs. 1 BAO grundsätzlich zulässig ist. Zu den vorgeschriebenen Ratenhöhen ist in Ausübung des der Behörde eingeräumten Ermessens eine Abwägung der Ansprüche des Staates und der Rechte des Abgabepflichtigen vorzunehmen. Bei einer Ratenzahlung von 50,00 € pro Monat, wie dies der Bw…
…0093, wonach eine Laufzeit von rund sechs Jahren noch als angemessen angesehen wurde). Mit dieser nunmehr bewilligten Ratenhöhe wird einerseits das Strafübel wirksam zugefügt, andererseits bleibt aber auch die wirtschaftliche Existenz der Bestraften bei Anspannung all ihrer Kräfte gerade noch erhalten (VwGH 24.9.2003…
…gerade noch ausreichend um einerseits dem Pönalcharakter der Geldstrafe zur Wirkung zu verhelfen und andererseits die Abstattung der Strafe in angemessener Zeit sicherzustellen, zumal bei dieser Ratenhöhe der gesamte Rückstand am Strafkonto in spätestens 4,5 Jahren getilgt sein wird (vgl. VwGH 25.11.2010…
…2015) mit einer Abschlusszahlung von 56 €. Dies mit der Begründung, dass Ratenzahlungen in dieser Höhe die Abstattung des Rückstandes innerhalb eines angemessenen Zeitraumes ermöglichten. In der dagegen erhobenen – als „Einspruch gegen die Ratenhöhe“ – bezeichneten Beschwerde wurde ausgeführt, dass der Bf. „bis Dezember 2015“ zur…
…Zahlungserleichterungsansuchen per FinanzOnline wurde am 19.08.2024 von der Finanzstrafbehörde mit der Begründung abgewiesen, dass das Anbringen per FinanzOnline für Strafkonten nicht zulässig sei und eine angemessene Ratenhöhe oder Stundungsfrist angegeben werden müsse. Daraufhin wurde am 28.11.2024 ein Stundungsansuchen vom Beschwerdeführer eingebracht…
…mit Anbringen vom 25.09.2024 den Rückstand in Höhe von € 64.750,04 in zwölf gleichen Raten, beginnend ab 25.10.2024 bezahlen zu dürfen. Die Ratenhöhe solle 3.500,00 Euro elf Mal pro Monat betragen. Die 12. Rate den gesamten Rest…