…Mai 2007 auf Rückzahlung der Einkommensteuer 1996 nach § 241 BAO wird zurückgewiesen, abgeändert. Entscheidungsgründe Die Bw. brachte am 29. Mai 2007 einen Antrag auf Rückzahlung der im Jahr 2004 zwangsweise eingebrachten Einkommensteuer für 1996 in der Höhe von € 2.252,28 ein. Der Antrag…
…gestellt zurückgewiesen wird. Entscheidungsgründe Die Bw. brachte am 29. Mai 2007 einen Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht eingebrachter Einkommensteuer für das Jahr 1996 ein. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 17. Jänner 2008 abgewiesen und festgestellt, dass hinsichtlich der Nachforderung die Festsetzungsverjährung nicht eingetreten…
…eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Abs. 3 Anträge nach Abs. 1 und 2 können bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde…
…auf Rückzahlung zu Unrecht eingebrachter Haftungen gem. § 241 BAO im Ausmaß von € 22.587,58 gestellt. Mit Bescheid vom 25.01.2021 wurde der Antrag vom 07.05.2020 durch das Finanzamt als unbegründet abgewiesen und dies damit begründet, dass die Voraussetzung "zu Unrecht…
…auf Rückzahlung zu Unrecht eingebrachter Haftungen gem. § 241 BAO im Ausmaß von € 22.587,58 gestellt. Mit Bescheid vom 25.01.2021 wurde der Antrag vom 07.05.2020 durch das Finanzamt als unbegründet abgewiesen und dies damit begründet, dass die Voraussetzung "zu Unrecht…
…die Entrichtung nicht rückgängig gemacht wird. Die Rückgängigmachung (Beendigung) einer Entrichtung ist vor allem möglich: bei Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung einer getilgten Abgabenschuldigkeit nach § 212a Abs. 6 BAO, bei Rückzahlung zu Unrecht zwangsweise eingebrachter Abgaben (§ 241 Abs. 1 BAO), als Folge von Anträgen nach …
…1. der Berufungsentscheidung) mit der sinngemäßen Begründung gestellt, durch die Entrichtung dieser Raten sei das der Bw. gebührende pfändungsfreie Existenzminimum unterschritten worden. Falls damit ein Antrag auf Rückzahlung zu Unrecht zwangsweise eingebrachter Abgabenbeträge (§ 241 Abs. 1 BAO) zum Ausdruck gebracht werden soll, ist dazu festzustellen…
…im Einkommensteuerrecht geregelte Abzugsteuern, so ist das Finanzamt für das Verfahren über die Rückzahlung örtlich zuständig, dem die Erhebung der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer des Antragstellers obliegt. § 240 Abs. 3 BAO sieht also die Rückforderung von zu Unrecht erhobener Abgaben vor. Ob Abgaben zu Unrecht erhoben…
…Unrecht ganz oder teilweise verzichtet oder eine Abgabenschuldigkeit zu Unrecht ganz oder teilweise nachgesehen wurde. (4) ---- § 34. (1) FinStrG idgF: Der fahrlässigen Abgabenverkürzung macht sich schuldig, wer die im § 33 Abs. 1 bezeichnete Tat fahrlässig begeht; § 33 Abs. 3 gilt entsprechend. Das Verfahren hins. Einkommensteuer…
…2009, 2008/13/0208, eingestellt. Zur Rückzahlung zu Unrecht bezogener Familienleistungen Aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 und § 33 Abs. 3 EStG 1988 ergibt sich eine objektive Rückzahlungspflicht desjenigen, der Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag zu Unrecht bezogen hat (vgl. die bei Wanke in Lenneis/Wanke, FLAG2…
…Gatte in einem Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gestanden wäre und - dass ein Teil der rückgeforderten Beträge bereits verjährt gewesen wäre. Gleichzeitig haben Sie einen Antrag auf Unterbrechung des Beschwerdeverfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung "im Prüfungsverfahren" betreffend Ihre Einkommensteuerveranlagungen 2012-2015 eingebracht. Nachdem…
…können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen Betrages an Familienbeihilfe haftet auch derjenige Elternteil des Kindes, der mit dem Rückzahlungspflichtigen in der Zeit, in der die Familienbeihilfe für das Kind zu Unrecht bezogen worden ist…
…können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen Betrages an Familienbeihilfe haftet auch derjenige Elternteil des Kindes, der mit dem Rückzahlungspflichtigen in der Zeit, in der die Familienbeihilfe für das Kind zu Unrecht bezogen worden ist…
…26. (1) Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. (2) Zurückzuzahlende Beträge nach Abs. 1 können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen Betrages an Familienbeihilfe haftet auch derjenige Elternteil des Kindes…
…können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen Betrages an Familienbeihilfe haftet auch derjenige Elternteil des Kindes, der mit dem Rückzahlungspflichtigen in der Zeit, in der die Familienbeihilfe für das Kind zu Unrecht bezogen worden ist…
…26. (1) Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. (2) Zurückzuzahlende Beträge nach Abs. 1 können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen Betrages an Familienbeihilfe haftet auch derjenige Elternteil des Kindes…
…26. (1) Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. (2) Zurückzuzahlende Beträge nach Abs. 1 können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen Betrages an Familienbeihilfe haftet auch derjenige Elternteil des Kindes…
…Zeit, in der die Familienbeihilfe für das Kind zu Unrecht bezogen worden ist, im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. (4) Die Oberbehörde ist ermächtigt, in Ausübung des Aufsichtsrechtes das zuständige Finanzamt anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre. Einkommensteuergesetz 1988 …
…Bescheides zu entrichten. Wie bereits telefonisch besprochen, werden die ab Jänner 2015 zustehenden Ansprüche auf Familienleistungen einbehalten und auf den Rückstand angerechnet. [Grafik] Frau ***2*** ***10*** wurde gemäß § 26 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz 1988 zur Rückzahlung der zu Unrecht…
…der Finanzbehörde zu legen. Zu diesen Aufträgen gehöre auch die Führung dieses Projektes, das zum Ziel habe, die zu Unrecht durchgeführten Belastungen an Umsatz- und Einkommensteuern, denen keine Umsätze zugrunde lägen, zu erkennen und dem von den Finanzbehörden für diesen Betrieb geführten Saldo zu eliminieren…