…gerechtfertigten Judikaturänderung rechnen muss (vgl. JBl 1998, 241 Kein Rückwirkungsverbot bei Rechtsprechungsänderungen). Im Steuerrecht besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein eingeschränkter Vertrauensschutz für Dispositionen des Steuerpflichtigen, die er im Vertrauen auf eine ihm von der zuständigen Abgabenbehörde erteilte Rechtsauskunft vornimmt. Eine Bindung an Treu und Glauben…
…aus Erstbescheiden, sondern auch aus Berufungsentscheidungen ergeben können, wurde bereits oben erläutert. Zu dem im Vorlageantrag angesprochenen Rückwirkungsverbot ist zweierlei anzumerken. Zum einen wurde die Anspruchsverzinsung nicht mit zeitlich rückwirkendem Geltungsbereich eingeführt (die erstmalige Zinsenberechnung erstreckte sich nicht auf Verzinsungszeiträume vor dem Inkrafttreten des § 205…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnem nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., D., J. 4, vertreten durch Dr. Leonhard Romig, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Mahlerstraße 7, vom 29. April 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 25. März 2005 betreffend die Festsetzung von Beihilfen und Ausgleichszahlungen nach…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer Franz Danninger und Dr. Günther Litschauer als weitere Mitglieder des Senates in…
Wenngleich diese Bestimmung als ausdrückliche Regelung für die gegenständlichen Finanzstraftaten des J in Anbetracht der Bestimmung des § 4 Abs.2 FinStrG noch nicht anwendbar ist, ergibt sich daraus jedenfalls ein wichtiger Hinweis zur Beachtung einer ausreichenden Generalprävention, da offensichtlich gleichsam fast branchenübliche Fehlverhalten wie die…
…Verwirklichung mit einer Strafe aufgrund einer zu dieser Zeit noch nicht wirksamen bzw. im Extremfall noch völlig unbekannten Strafe bedroht wären, was nach Meinung des Berufungssenates dem Rückwirkungsverbot des Art. 7 Abs.1 Satz 1 MRK widerspräche. Der Finanzstraftäter wäre - dem Zweck einer Spezial- bzw…
Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 leg. cit. in der Fassung des SteuerreformG 2005, BGBl. I 2004/57, in Geltung ab 5. Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie hier nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnem nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnen nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnem nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnen nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnen nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnem nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnem nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnen nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…
…enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art. 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbot im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnem nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig, wenn "die…
…enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art. 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbot im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnen nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig, wenn "die…
Ein explizites Rückwirkungsverbot findet sich in der österreichischen Rechtsordnung lediglich in der Verfassungsnorm des Art. 7 Abs. 1 EMRK im Strafrecht. Darüber hinaus ist dieser Gedanke positivrechtlich in § 5 ABGB verankert: "Gesetze wirkten nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnem nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…